Signatur: BArch, MfS, AOP, Nr. 11806/85, Bd. 17, Bl. 155-157
Kultur-Staatssekretär Löffler teilte Wolf Biermann auf seinen Antrag hin mit, dass er zur Entgegennahme des Jaques-Offenbach-Preises 1974 nicht nach Köln ausreisen könne. Die Reaktionen des Liedermachers darauf fasste die Stasi in einem Bericht zusammen.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Drüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder "verschwinden" zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab.
Als Biermann 1974 beantragte, zur Entgegennahme des ihm verliehenen Jaques-Offenbach-Preises nach Köln zu reisen, bekam er eine Absage. Der Staatssekretär im DDR-Kulturministerium, Kurt Löffler, teilte ihm die ablehnende Entscheidung persönlich am 22. Mai 1974 mit. Löffler begründete dies damit, dass die "imperialistische Propaganda" (im Westen) durch Biermanns künstlerisches Schaffen mit "antikommunistischer Hetze" versorgt worden sei und fügte hinzu: "Sollten Sie jedoch den Wunsch haben, Ihren Wohnsitz zu wechseln und wieder in die BRD zurückzukehren, so steht dem nichts im Wege." (BStU, MfS, HA IX, Nr. 16677, Bl. 96)
Biermanns Reaktionen auf diese provokative Begründung im Freundes- und Bekanntenkreis wurden durch die Staatssicherheit in der vorliegenden "Information" zusammengetragen.
Berlin, den 29. 5. 1974
Bro/Ko
gefertigt: 3 Exemplare
Information
über das Verhalten und die Reaktion des Biermann auf die am 23. 5. 1974 bei Genossen Staatssekretär Löffler stattgefundene Aussprache
Biermann war von der abgegebenen Erklärung des Genossen Staatssekretär Löffler überrascht und schockiert. Er erklärte unmittelbar nach Kenntnisnahme der Entscheidung, daß er die DDR nicht verlassen werde. Eine solche Handlung würde er als einen politischen Fehler betrachten. Seine frühere Übersiedlung in die DDR sei seiner Meinung nach seine bisher beste politische Handlung gewesen.
Gegenüber einzelnen Personen aus seinem Bekanntenkreis äußerte sich Biermann zunächst zurückhaltend über den Inhalt des Gespräches, wobei er es vermied Auskünfte darüber zu geben, wer mit ihm gesprochen hat.
In seinen Meinungsäusserungen spricht Biermann in Verdrehung der Tatsachen immer wieder davon, daß " man ihn aus der DDR abschieben will".
Diese Haltung Biermanns kommt in folgenden Äusserungen zum Ausdruck:
Gegenüber einer inoffiziellen Quelle äusserte Biermann am 23. 5. 1974 nach der Darlegung seiner persönlichen Entwicklung, daß man an ihn erstmals offiziell das Angebot herangetragen habe, für immer die DDR zu verlassen. Er denke jedoch nicht daran, dieses Angebot zu akzeptieren.
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Hauptabteilung XX (Staatsapparat, Kultur, Kirchen, Untergrund)
Die Hauptabteilung XX bildete den Kernbereich der politischen Repression und Überwachung der Staatssicherheit. In Struktur und Tätigkeit passte sie sich mehrfach an die sich wandelnden Bedingungen der Herrschaftssicherung an. Die Diensteinheit ging 1964 durch Umbenennung aus der Hauptatbeilung V hervor, die ihrerseits in den Abteilungen V und VI (1950–1953) ihre Vorläufer hatte.
Die Hauptabteilung XX und die ihr nachgeordneten Abteilungen XX in den Bezirksverwaltungen (Linie XX) sowie entsprechende Arbeitsbereiche in den KD überwachten wichtige Teile des Staatsapparates (u. a. Justiz, Gesundheitswesen und bis 1986 das Post- und Fernmeldewesen), die Blockparteien und Massenorganisationen, den Kultur- und Sportbereich, die Medien und die Kirchen sowie SED-Sonderobjekte und Parteibetriebe. Federführend war die Hauptabteilung XX auch bei der Bekämpfung der "politischen Untergrundtätigkeit" (PUT), also der Opposition.
Ab der zweiten Hälfte der 50er Jahre und verstärkt seit dem Beginn der Entspannungspolitik fühlte sich das SED-Regime zunehmend durch die "politisch-ideologische Diversion" (PiD) bedroht. Die Schwächung der "Arbeiter-und-Bauern-Macht" durch "ideologische Aufweichung und Zersetzung" galt als Hauptinstrument des Westens bei der Unterminierung der DDR. Auch bei der Bekämpfung der PiD hatte die Hauptabteilung XX innerhalb des MfS die Federführung.
Das Erstarken der Bürgerrechtsbewegung (Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen) in der DDR führte in den 80er Jahren zu einem weiteren Bedeutungszuwachs der Linie XX. In der DA 2/85 bestätigte Minister Mielke dementsprechend die Federführung der Hauptabteilung XX bei der Bekämpfung der PUT.
Im Verlauf der fast 40-jährigen Entwicklung der Hauptabteilung XX veränderte sich ihre Struktur mehrfach. In der Endphase verfügte sie über neun operative Abteilungen und vier Funktionalorgane der Leitung (Sekretariat, Arbeitsgruppe der Leitung, Koordinierungsgruppe des Leiters, Auswertungs- und Kontrollgruppe).
Die Hauptabteilung V lag ab 1953 zunächst im unmittelbaren Anleitungsbereich von Mielke in seiner Eigenschaft als 1. Stellvertreter des Staatssicherheitschefs. Ab 1955 war der stellvertretende Minister Bruno Beater und 1964–1974 der stellv. Minister Fritz Schröder auf der Ebene der MfS-Leitung für die Hauptabteilung XX zuständig. Beide waren zuvor selbst (Beater 1953–1955, Schröder 1955–1963) Leiter der Hauptabteilung V. Seit 1975 gehörte die Hauptabteilung XX zum Verantwortungsbereich von Mielkes Stellvertreter Rudi Mittig. Von 1964 bis zur Auflösung des MfS leitete Kienberg die Hauptabteilung XX. Ihm standen seit 1965 zwei Stellvertreter zur Seite.
1954 waren in der Hauptabteilung V insgesamt 139 Mitarbeiter beschäftigt. Im Herbst 1989 verfügte die Hauptabteilung XX über 461 Mitarbeiter, von denen mehr als 200 als IM-führende Mitarbeiter eingesetzt waren.
In den 15 Bezirksverwaltungen waren auf der Linie XX im Oktober 1989 insgesamt knapp 1.000 Kader und damit auf der gesamten Linie XX fast 1.500 hauptamtliche Mitarbeiter im Einsatz. Gleichzeitig konnte allein die Hauptabteilung XX mit etwas mehr als 1.500 IM auf einen überdurchschnittlich hohen Bestand an inoffiziellen Kräften zurückgreifen. Ihrem Aufgabenprofil entsprechend spiegelt sich nicht zuletzt in der Entwicklung der Hauptabteilung XX auch die Geschichte von Opposition, Widerstand und politischer Dissidenz in der DDR. Im Herbst 1989 wurden von der Diensteinheit 31 Operative Vorgänge (10 Prozent aller Operativen Vorgänge im Berliner Ministeriumsbereich) und 59 Operative Personenkontrollen (8,7 Prozent) bearbeitet.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Signatur: BArch, MfS, AOP, Nr. 11806/85, Bd. 17, Bl. 155-157
Kultur-Staatssekretär Löffler teilte Wolf Biermann auf seinen Antrag hin mit, dass er zur Entgegennahme des Jaques-Offenbach-Preises 1974 nicht nach Köln ausreisen könne. Die Reaktionen des Liedermachers darauf fasste die Stasi in einem Bericht zusammen.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Drüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder "verschwinden" zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab.
Als Biermann 1974 beantragte, zur Entgegennahme des ihm verliehenen Jaques-Offenbach-Preises nach Köln zu reisen, bekam er eine Absage. Der Staatssekretär im DDR-Kulturministerium, Kurt Löffler, teilte ihm die ablehnende Entscheidung persönlich am 22. Mai 1974 mit. Löffler begründete dies damit, dass die "imperialistische Propaganda" (im Westen) durch Biermanns künstlerisches Schaffen mit "antikommunistischer Hetze" versorgt worden sei und fügte hinzu: "Sollten Sie jedoch den Wunsch haben, Ihren Wohnsitz zu wechseln und wieder in die BRD zurückzukehren, so steht dem nichts im Wege." (BStU, MfS, HA IX, Nr. 16677, Bl. 96)
Biermanns Reaktionen auf diese provokative Begründung im Freundes- und Bekanntenkreis wurden durch die Staatssicherheit in der vorliegenden "Information" zusammengetragen.
Zynisch, sagte er dazu: "Ich glaube doch nicht, daß die DDR auch auf diesem Gebiet von der Sowjetunion siegen lernen wolle.
Zur Strafe, wenn ich nicht auswandere, werden sie sicher mein Chile-Lied abdrucken, damit ich einige meiner Freunde verliere. "
In gleicher Weise äusserte sich Biermann gegenüber der medizin-Studentin [anonymisiert] -Berlin, dem Sänger Gerolf Pannach aus Leipzig, der ihm am 23. 5. 1974 zufällig einen Besuch abstattete, [anonymisiert] und gegenüber der Rentnerin Franck, Lotte, über die er seinen Besuch am 24. 5. 1974 bei Havemann ankündigen ließ.
Auf die Anfrage des in der DDR akkreditierten BRD-Journalisten Büscher "Neue Ruhrzeitung" ob bezüglich seiner Reise in die BRD schon etwas entschieden ist, entgegnete Biermann am 24.5.1974, daß er nicht fahren kann. Die Entscheidung sei am 23. 5. 1974 gefallen. Er forderte Büscher auf, die Auskunft vorerst für sich zu behalten, da er den Veranstalter, die Stadt Köln, noch nicht informieren konnte.
Bücher, der sich auf den BRD-Spiegel-Journalisten Mettke berief, versicherte sich bei Biermann, der Zusage, daß Büscher als erster diese Entscheidung zu gegebener Zeit veröffentlichen darf.
Nachdem sich Biermann vom 24. bis 26.5.1974 bei Havemann aufgehalten hat, beauftragte Biermann am 27. 5. 1974 den BRD- Journalisten Büscher bei der Preisverleihungskommission der Stadt Köln vorzusprechen und in seinem Namen zu übermitteln, daß er keine Ausreiseerlaubnis erhält, um den ihm zugedachten Preis der Stadt Köln in Empfang zu nehmen.
In Gesprächen mit Rudi Dutschke am 27. 5. 1974 und mit der Lektorin im BRD Luchterhand-Verlag [anonymisiert] am 28.5.1974 äusserte Biermann ebenfalls, daß er in die BRD abgeschoben werden soll.
Gegenüber Dutschke fügte er in diesem Zusammenhang noch hinzu, daß "ihm ein schweinisches Angebot unterbreitet worden sei."
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Signatur: BArch, MfS, AOP, Nr. 11806/85, Bd. 17, Bl. 155-157
Kultur-Staatssekretär Löffler teilte Wolf Biermann auf seinen Antrag hin mit, dass er zur Entgegennahme des Jaques-Offenbach-Preises 1974 nicht nach Köln ausreisen könne. Die Reaktionen des Liedermachers darauf fasste die Stasi in einem Bericht zusammen.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Drüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder "verschwinden" zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab.
Als Biermann 1974 beantragte, zur Entgegennahme des ihm verliehenen Jaques-Offenbach-Preises nach Köln zu reisen, bekam er eine Absage. Der Staatssekretär im DDR-Kulturministerium, Kurt Löffler, teilte ihm die ablehnende Entscheidung persönlich am 22. Mai 1974 mit. Löffler begründete dies damit, dass die "imperialistische Propaganda" (im Westen) durch Biermanns künstlerisches Schaffen mit "antikommunistischer Hetze" versorgt worden sei und fügte hinzu: "Sollten Sie jedoch den Wunsch haben, Ihren Wohnsitz zu wechseln und wieder in die BRD zurückzukehren, so steht dem nichts im Wege." (BStU, MfS, HA IX, Nr. 16677, Bl. 96)
Biermanns Reaktionen auf diese provokative Begründung im Freundes- und Bekanntenkreis wurden durch die Staatssicherheit in der vorliegenden "Information" zusammengetragen.
Am 28. 5. 1974 suchte Biermann den Schriftsteller Stefan Heym in dessen Wohnung auf. Nach dieser Unterredung verfaßte Biermann eine Niederschrift, die er als Gedächtnisprotokoll über das Gespräch mit Genossen Staatssekretär Löffler vom 23.5.1974 bezeichnet. Dieses Schreiben beabsichtigt Biermann am 29.5.1974 Genossen Löffler zuzusenden, um von ihm durch Unterschrift die Richtigkeit der Entscheidung schriftlich nach Rücksendung bestätigt zu erhalten.
Einen Durchschlag dieses Schreibens will Biermann dem Heym zukommen lassen.
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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"Staatsbürgerliche Pflichten grob verletzt"
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. Zum Jahresende 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen ihn. Bis dahin hatten ihm seine Auftritte Popularität verschafft, auch im Westen Deutschlands. In der DDR kursierten zahllose wieder und wieder kopierte Tonbandmitschnitte seiner Lieder und Abschriften der Gedichte im Untergrund.
Am liebsten wären die Parteioberen Biermann schon im Sommer 1966 losgeworden. Ihn auf eine Arbeitsstelle in der Provinz abzuschieben, wie SED-Kultur- und Ideologiechef Kurt Hager empfahl, hätte jedoch zu viel Staub aufgewirbelt. Aber Biermann sollte zumindest aus der Öffentlichkeit verschwinden, so lautete der Auftrag der Staatspartei an ihre Geheimpolizei, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Das bedeutete, ihn konsequent zu überwachen. Beim MfS liefen alle Informationen, Gerüchte und Berichte zahlloser Spitzel über Biermann zusammen. Die Stasi überwachte ihn stetig, baute Wanzen in seine Wohnung, schnitt seine Telefonate mit, las seine Briefe, belauerte ihn vor seinem Haus und schickte ihm Spitzel in die Wohnung.
Am Ende waren allein im Zentralen Operativen Vorgang (ZOV) "Lyriker" – der aber nur den Kern der Materialsammlung des MfS über Biermann bildete – 56 Aktenbände gefüllt. Die Staatssicherheit verschaffte sich einen präzisen Überblick über alle Personen, die mit ihm befreundet waren und warb unter ihnen Informanten an.
Biermanns Bewegungsraum wurde immer kleiner: In der DDR durfte er nicht auftreten und weder nach Ost noch nach West reisen. Anfragen aus dem Ausland an den Liedermacher gab es immer wieder. Das SED-Regime lehnte entsprechende Reiseanträge Biermanns aber zumeist ab. Wenn schon nicht zu verhindern sei, dass dort seine Bücher und Schallplatten erscheinen, so könne man sich jedem Auftritt in den Weg stellen, indem man ihm die Ausreise verweigere.
Ab 1973 entwickelte das MfS einen Plan, Biermann gegen seinen Willen auszubürgern. Drei Jahre später sollte dieser zum Tragen kommen, denn die innenpolitische Situation in der DDR hatte sich zugespitzt. Viele Menschen protestierten gegen die SED-Verleumdungen des in den Freitod gegangenen Pfarrers Brüsewitz. Mehr und mehr Kritiker bestanden auf der Umsetzung der auch von der DDR bei der KSZE-Konferenz in Helsinki im Jahr zuvor anerkannten Menschenrechte.
Die Machthaber waren unter Druck. Scheinheilig erlaubten sie Biermann, auf Einladung der Gewerkschaft IG Metall in Köln aufzutreten. Das Konzert diente der SED-Führung als Vorwand, den Künstler hinterrücks auszubürgern und ihm die Rückkehr zu verweigern.
Einleitung
Der Plan entsteht
Informationsbericht über ein abgehörtes Lied von Wolf Biermann: "Stasiballade"
Reisesperre gegen Wolf Biermann
Vermerk über einen Reiseantrag Wolf Biermanns
Konzeption zur Ausbürgerung Wolf Biermanns
Rechtliche Einschätzung zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft
Bericht über die Reaktion Wolf Biermanns auf die Ablehnung eines Reiseantrages
Bericht über eine Feier zu Wolf Biermanns 38. Geburtstag in seiner Wohnung
Außenansicht des Wohnhauses von Wolf Biermann
Konspirative Durchsuchung von Wolf Biermanns Wohnung
Kein Interesse am Protest gegen Franco
Reiseantrag Wolf Biermanns an das DDR-Kulturministerium vom 19.09.1975
Stellungnahme der Hauptabteilung IX zu einem Reiseantrag Wolf Biermanns
Aufhebung der Reisesperre gegen Wolf Biermann vom 16.10. bis 22.10.1975
Eingezogener Reisepass Wolf Biermanns mit Ausreisevisum
Aktennotiz über Wolf Biermanns Reaktion auf die Ablehnung seines Reiseantrages
Bericht über die Veranstaltung "Solidarität mit dem spanischen Widerstand"
Die "Zange der Konterrevolution"
Abgehörtes Telefoninterview von Wolf Biermann mit dem NDR
Auftrag Mielkes, Informationen über Wolf Biermanns Auftritt in Prenzlau zu erarbeiten
Fahndungsbild mit Kurzauskunft zu Wolf Biermann
Bericht über Wolf Biermanns Auftritt in der Prenzlauer Nikolaikirche am 11. September 1976
Das Konzert
Einladung der IG Metall an Wolf Biermann zu Auftritten bei Jugendveranstaltungen
Reiseantrag Wolf Biermanns an das DDR-Kulturministerium vom 10. Oktober 1976
Plan zur Beobachtung Wolf Biermanns während seiner Auftritte in der Bundesrepublik
Offene Fragen zur Ausbürgerung Wolf Biermanns
Dokumentation über Wolf Biermanns Ausreise aus der DDR am 11.11.1976
Wolf Biermann bei der Ausreise am Grenzübergang Friedrichstraße
Plan zur Durchführung der Ausbürgerung Wolf Biermanns mit Argumentationshilfen
Anordnung zum Einziehen des Reisepasses von Wolf Biermann
Der Protest
Brief Robert Havemanns an Erich Honecker
Anonyme Anruferin zur Ausbürgerung Wolf Biermanns
Haftbefehl gegen Thomas Auerbach
Flugblatt "Lasst die Kommunisten leben"
Bericht über die Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR nach dessen Ausbürgerung
Pressekonferenz Wolf Biermanns nach seiner Ausbürgerung
Graffiti "Holt Biermann in die DDR zurück"
Brief von Wolf Biermann an Robert Havemann
Flugblatt "Wie lang werden die Menschenrechtsverletzungen in der DDR noch andauern?"
Unvollendetes Graffiti zur Ausbürgerung Wolf Biermanns