Signatur: BArch, MfS, HA IX, Tb, Nr. 212-219
Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In seiner Vernehmung erzählte Laurenz von seinen Treffen mit Gehlen-Agenten und seiner Anwerbung durch den westdeutschen Geheimdienst.
Elli Barczatis wurde Anfang der 50er Jahre vermutlich ohne ihr Wissen zur Informantin für die Organisation Gehlen, die Vorläuferin des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der westdeutsche Geheimdienst nutzte sie als Quelle in Ost-Berlin, ohne sie offiziell in diese Tätigkeit einzuweihen. Von April 1950 bis Januar 1953 war Barczatis die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Otto Grotewohl. Kurz zuvor ging sie eine Liebesbeziehung mit dem Journalisten und Übersetzer Karl Laurenz ein, der nach seinem Bruch mit der SED und den daraus resultierenden beruflichen Schwierigkeiten begonnen hatte, für die Organisation Gehlen zu spionieren. Unter dem Vorwand, Material für seine journalistische Arbeit zu sammeln, ließ er sich von Barczatis mit internen Informationen aus dem Büro des Ministerpräsidenten versorgen.
Anfang 1951 wurde das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) durch den Tipp einer ehemaligen Kollegin von Barczatis, die später als Geheimer Informator (GI) für das MfS arbeitete, auf die beiden aufmerksam. Nach ersten Ermittlungen eröffnete die Stasi am 26. Juni 1951 wegen Spionageverdachts den Gruppenvorgang "Sylvester" gegen Barczatis und Laurenz. Dieser Schritt erfolgte, wenn sich ein Verdacht gegen mehrere Personen wegen "feindlicher Tätigkeit" erhärtete. In der Folgezeit unternahm die Stasi in enger Zusammenarbeit mit der sowjetischen Geheimpolizei weitere Schritte gegen Barczatis und Laurenz. Dazu gehörten Observierungen, Telefonüberwachungen und Briefkontrollen. Im Januar 1953 wurde Barczatis zu einem Parteilehrgang nach Potsdam delegiert. Danach erhielt sie zwar wieder eine Anstellung im Amt des Ministerpräsidenten, jedoch nicht mehr als persönliche Sekretärin Grotewohls, sondern in der Eingabenbearbeitung. Vermutlich veranlasste das MfS diese Versetzung, da es bereits seit 1953 von der Weitergabe interner Informationen aus dem Büro des Ministerpräsidenten an die Organisation Gehlen durch Barczatis bzw. Laurenz wusste. Am 4. März 1955 wurden die beiden verhaftet. Die Festnahme fiel in die Endphase der "Konzentrierten Schläge", die die Stasi im Nachgang des Aufstandes vom 17. Juni 1953 durchgeführt hatte. Diese Aktion symbolisierte einen Strategiewechsel des MfS bei der Verfolgung tatsächlicher oder vermeintlicher Agentinnen und Agenten westlicher Geheimdienste, insbesondere der Organisation Gehlen.
Am 23. September 1955 kam es vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR in Berlin-Mitte zum Prozess wegen Spionagetätigkeit. Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer war für die Anklage zuständig. Obwohl Barczatis spätestens mit dem Ende ihrer Tätigkeit für Grotewohl Anfang 1953 nur noch wenige nachrichtendienstlich verwertbare Berichte an Laurenz lieferte, verurteilte das Gericht beide Angeklagten zum Tode. Am 23. November 1955 wurden sie in der Untersuchungshaftanstalt I in Dresden durch das Fallbeil hingerichtet.
Von fast fünfzehn Stunden Verhandlung sind circa fünf als Tonbandaufnahmen im Archiv des BStU überliefert. Beim vorliegenden Tondokument handelt es sich um einen Ausschnitt aus der Vernehmung von Karl Laurenz durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichts Walter Ziegler.
Laurenz spricht zunächst über seinen Kontakt zum West-Berliner Agenten Clemens Laby, den er bereits 1947 während seiner Tätigkeit bei der Deutschen Zentralverwaltung für Brennstoffindustrie kennengelernt hatte. Anfang der 50er Jahre begann Laby damit, Laurenz für den westdeutschen Geheimdienst zu rekrutieren. Laurenz hatte wegen seines Parteiausschlusses 1950 und einer Verurteilung wegen "Gefangenenbegünstigung" während einer rechtsanwaltschaftlichen Arbeit 1951 Schwierigkeiten, wieder Arbeit zu finden. Dies begünstigte seine Anwerbung im Sommer 1952. Von da an traf er sich regelmäßig mit Agenten der Organisation Gehlen. In seiner Vernehmung schildert er diese Treffen.
[Richter Ziegler:]
Wann sind Sie mit Laby in Verbindung jekommen?
[Karl Laurenz:]
Laby lernte ich kennen während meiner Tätigkeit als Justiziar bei der technischen Bergbauinspektion und während meiner Arbeit an den Sicherheitsvorschriften für den Bergbau, weil ich seinen technischen Rat, seine technische Stellungnahem brauchte. Damals waren die Beziehungen ausschließlich dienstlich, kollegialer Art. Und als ich dann in die, ins Präsidialbüro kam, hatt ich viel zu viel zu tun um mich mit einzelnen Kollegen lang - äh - zu unterhalten. Ich wusste, dass er katholisch is' und das war mir an sich - äh - sympathisch, aber ansonsten - mh - war er für mich eben Kollege unter Kollegen.
Im - äh - Sommer '49 schied er aus, weil er es abgelehnt hatte nach dem demokratischen Sektor umzusiedeln, [zustimmendes Brummen von Richter Ziegler] über-überzusiedeln und - äh - dann habe ich ihn in der Folgezeit, in den folgenden Wochen, zwei, drei Mal vielleicht im Haus gesehen, im Korridor bei uns. Da war beim Vizepräsidenten [phonetisch: Burdach] gewesen, wie ich nachher von dessen Sekretärin gehört hatte, aber nicht mit ihm gesprochen. Und es war- - bestand gar keine Verbindung bis auf ein zufälliges Treffen am 29. Oktober 1951.
Das war dieses Treffen nach dem Kinobesuch in- - Ich erinnere mich deshalb so genau an den Termin, weil ich ja zwei Tage nachher verhaftet worden war [zustimmendes Brummen von Richter Ziegler] und in der und in der Zelle - ich lag damals drei Monate in Einzelhaft - genug Gelegenheit hatte mir die letzten angenehmen Erinnerungen und Eindrücke wieder vor Augen zu halten. Also, dieses Treffen war am 29. Oktober '51.
[Richter Ziegler:]
Ja. Und woher wusste denn der Laby, dass Sie sich mit der Anjeklagten [Angeklagten] Barczatis trafen oder treffen wollten?
[Karl Laurenz:]
Woher er das wusste, das weiß ich nicht. Ich weiß nich- - überhaupt nich', ob er es wusste.
[Richter Ziegler:]
Haben Sie nich' danach gefragt?
[Karl Laurenz:]
Ich ihn gefragt? Nein.
[Richter Ziegler:]
Wer? Na die Angeklagte Barczatis hat uns doch gesagt, dass er davon wusste, als er Sie traf - zufällig, in der Untergrundbahn. [Karl Laurenz versucht zu Wort zu kommen, unverständlich] Sie ihm sagte, sie hätte 'ne Verabredung. Mh? Also, da er so schon wusste, dass Sie sich mit Ihnen dort trafen.
[Karl Laurenz:]
Ich glaube nicht, dass sie von "Wissen" gesprochen sondern von "vermutet". Dass er vermutet hat, dass sie mit mir trifft. [unverständlich] bekannt- -
[Richter Ziegler:]
Woher vermutete er das?
[Karl Laurenz:]
Es wusste er, das vermutete, dass sch- - er konnte das ohne weiteres vermuten, weil wir ja monatelang fast Tür an Tür gearbeitet hatten.
[Richter Ziegler:]
Wer?
[Karl Laurenz:]
Barczatis, Laby und ich.
[Richter Ziegler:]
Mhmh. Und da war'er schon während Ihr- - während - äh - de- - seiner Tätigkeit noch - äh, mh - war schon - äh, da bestand schon das Verhältnis zur Anjeklagten Barczatis zwischen Ihnen?
[Karl Laurenz:]
Ein Verhältnis bestand nicht, nich' wahr, wir waren jedenfalls - äh - sp- - wenn ein Verhältnis bestand, so war es ein gut kollegiales Verhältnis, nicht wahr. Jedenfalls konnte es dem Laby nicht fremd bleiben, dass mir die Barczatis sympathisch ist. [vermutlich: Und davon hatte Laby- -]
[Richter Ziegler:]
[parallel] Mh. Und daraus konnte er es vermuten, ja?
[Karl Laurenz:]
Also er konnte auf keinen Fall wissen, dass ich mich mit ihr treffe, denn es -
[Richter Ziegler:]
[aufbrausend, laut] Also daraus konnte er's vermuten, hab ich gesagt!
[Karl Laurenz:]
Konnte er es vermuten, jawoll. Außerdem hatte Laby so viel Be- - Verbindungen, der war so genau unterrichtet über jede, jede Einzelheit in der Kohle und in, tz- -
[Richter Ziegler:]
Na, er wurde ja noch weiter unterrichtet, n'ja. Und - äh - wie verlief diese Zusammenkunft?
[Karl Laurenz:]
Die Zusammenkunft verlief im Allgemeinen so, wie sie die Angeklagte Barczatis geschildert hat. Wir gingen, wir trafen uns dann in der Weinstube -
[Richter Ziegler:]
[genervt wirkend] Ich will’s von Ihnen wissen!
[Karl Laurenz:]
Trafen uns in der Weinstube und haben eben bei einem Glas Wein, alter Zeiten gedacht, nicht wahr, gemeinsamer Zusammenarbeit.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Ohne jede - ich hab nicht die geringste Erinnerung an irgendeine nachrichtendienstliche Beschäftigung. Ich weiß nur, dass er angeregt hat ein Wiedertreffen, ne? Und dass entweder die Barczatis oder ich es übernommen hatten, ihn anzurufen.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Wenn ich es übernommen habe, hätt ich - äh - dieser Übernahme nicht folgen können, nicht entsprechen können, weil ich ja zwei Tage später verhaftet worden bin.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Was ja im Einzelnen gesprochen wurde, das weiß ich heute nicht mehr. Aber das- -
[Richter Ziegler:]
Jedenfalls - äh - keine - mh - Dinge, die an Gutmütigkeit erinnerten, meine, strafbaren Handlungen erinnerten? Denn Sie setzen das ja gleich.
[Karl Laurenz:]
Nicht immer, nicht in jedem Fall, Herr Präsident.
[Richter Ziegler:]
[Unverständlich] strafbare Handlungen, wie?
[Karl Laurenz:]
Nicht in jedem Falle, Herr Präsident.
[Richter Ziegler:]
Nicht in jedem Falle. Aber darüber wurde nich' gesprochen, über irgendwelche Spionageverbindungen- -
[Karl Laurenz:]
Nein.
[Richter Ziegler:]
...oder Aufträge und ähnliches- -
[Karl Laurenz:]
Absolut nicht gesprochen.
[Richter Ziegler:]
...wurde bei der Zusammenkunft nicht gesprochen. Sie waren jetzt inzwischen verhaftet und konnten die beabsichtigte Verbindung, äh - die Sie aufnehmen wollten oder die er von Ihnen erwünschte nicht aufnehmen, zunächst.
[Karl Laurenz:]
Nicht aufnehmen, ja.
[Richter Ziegler:]
Wie kam's dann wieder zu 'ner Verbindung mit ihm?
[Karl Laurenz:]
Zu einer Verbindung mit ihm kam es dann wieder durch Zufall. Als ich im Juni - es muss irgendwie Sommerzeit gewesen sein, ungefähr Juni, es kann auch Anfang Juli gewesen sein - auf der Leipziger Straße bummelte, traf ich ihn vor dem Haus der Ministerien, als ich- -
[Richter Ziegler:]
In Ihrer Vernehmung ha'm Sie jesagt, dass es April- Mai jewesen ist.
[Karl Laurenz:]
April, Mai is' - April is' zu bald. Es war, es war jedenfalls schon [betont: so warm,] dass wir in dem Café "Stadtgarten" im Garten sitzen konnten und es kann allerdings auch im Mai gewesen sein, so - so warm gewesen sein- -
[Richter Ziegler:]
[parallel] Das kann sein.
[Karl Laurenz:]
...aber - ähm - ich glaube doch, dass es eher erst im - ich habe nämlich - ähm - etwas lang gebraucht um mich von meiner Haft zu- - seelisch zu erholen. Und ich hab mich da denn, äh - eben auch ziemlich fern gehalten von jedem Verkehr.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
In den ersten Wochen. Und ich- -
[Richter Ziegler:]
Na ja, das ändert ja nichts an der Möglichkeit, wenn Sie Wochen- - von Wochen sprechen, dass Sie im Mai Mitte '52 doch schon, dass Ihre Aussage damals stimmt, ja?
[Karl Laurenz:]
Bitte, das ist durchaus möglich.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Ich nehme an es is'- -
[Richter Ziegler:]
Und da trafen Sie ihn zufällig vorm Hause der Ministerien?
[Karl Laurenz:]
Am Haus der- - aus-aus dem Haus der Ministerien kommend, nich' wahr, und das Übliche "Glück auf, wie gehts", nicht wahr.
[Richter Ziegler:]
Gartenlokal Stresemannstraße?
[Karl Laurenz:]
Gehen wir ein Glas Bier trinken? Oder ein Kaffee trinken. Ich trink kein Bier, hab Kaffee getrunken und - äh -
[Richter Ziegler:]
Ha'm S'e von Ihrer Haftzeit erzählt oder was?
[Karl Laurenz:]
Ja.
[Richter Ziegler:]
Ja?
[Karl Laurenz:]
Also, an Gesprächsstoff hat's nicht gemangelt und es war- -
[Richter Ziegler:]
Nee.
[Karl Laurenz:]
...ich glaube da war schon vorher dieses, kurz vorher das - äh - Grubenunglück in Zwickau gewesen. Ich weiß nicht ob es zeitlich hinhaut, das - äh - kann ich nicht genau sagen, aber jedenfalls bildete das - äh - dann den Hauptgesprächsstoff bei den, bei diesen, bei den- - zumindest bei den folgenden Zusammenkünften.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Und - ähm - dann, also hab ich natürlich Laby geschildert wie's mir geht, habe ihn auch gefragt was er macht und er sagte mir, dass was ich schon vorher, entweder von ihm gewusst - erfahren oder von anderer Seite gehört hatte; dass er Vertreter westdeutscher Bergbaumaschinenfabriken sei und eben interessiert ist daran Aufträge fürs Zwickauer Kohlenrevier zu bekommen und auch diese halt bei der Kohle vorgesprochen hatte, beim Präsidenten Sobottka und beim Vizepräsidenten Buddach.
Und - ähm - er hat sich sehr hilfsbereit gezeigt und - äh - mir gesagt, er wolle versuchen, irgendetwas für mich zu tun. Er hat unter anderem davon gesprochen, dass er mich als Untervertreter irgendwie einsetzen wollte. Womit allerdings der Besuch von Dienststellen verbunden gewesen wäre, was ich abgelehnt habe, weil ich von mir aus grundsätzlich keine Dienststelle mehr betreten hatte. Ein Verbot, dass ich Ministerien betreten soll ist mir nicht bekannt, weiß ich nicht, wie ich- - wie ich ich vorhin gehört habe.
[Richter Ziegler:]
Was wäre nötig jewesen für Ihre Aufnahme in- - für die Aufnahme einer Tätigkeit als Untervertreter bei Laby?
[Karl Laurenz:]
Zu gewissen Dienststellen zu gehen, nicht wahr.
[Richter Ziegler:]
Für wen?
[Karl Laurenz:]
Beim Ministerium vorzusprechen. Für - für ihn.
[Richter Ziegler:]
Für ihn?
[Karl Laurenz:]
Und für die- -
[Richter Ziegler:]
Um Sie da drüben einzustellen oder was?
[Karl Laurenz:]
Nein, wenn ich was- -
[Richter Ziegler:]
Ach, hier?!
[Karl Laurenz:]
Hier, also zu den Materialverwaltungen zu gehen und sagen "also Bitte, von mir aus, hab da Stempel und Kappen, gutes Angebot, woll- - braucht ihr das" oder sonst was, mit den Leuten verhandeln. Und das hab ich nicht gem- - ich mein, hätt' ja auch - äh - herumfahren müssen, nicht wahr, das hab ich nicht übernommen, weil ich zu Dienststellen nicht, äh - seit fünfundvier seit dem- - seit meinem Ausscheiden aus der Regierung eben keine Dienststelle freiwillig betreten habe.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Und dann als die Sache eben auf diesem Weg nicht weiterging, er hat sich immer sehr- - wieder immer sehr interessiert gezeigt- -
[Richter Ziegler:]
Na, was geschah denn bei der ersten - äh - bei der ersten - äh, mh - Zusammenkunft noch?
[Karl Laurenz:]
Bei der ersten Zusammenkunft hat er mir 5,- Westmark gegeben, ja.
[Richter Ziegler:]
Wie kam er dazu?
[Karl Laurenz:]
Ja, das hab ich ihn auch gefragt. Sagt er: machen Sie sich keine Sorgen, dass - ich hab da einen soziale Font an der Hand; das kann ich, das kann ich - äh - ich hab das [unverständlich]. Außerdem hab ich gesehen, dass er die, die Kassenzettel, die er da von dem Kellner bekam, immer aufgehoben hat. Sagt er, das kann er als Spesen verrechnen.
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
Aber ich weiß, dass das drüben bei Vertretern üblich is', dass - und auch im dortigen Finanzgesetz verankert ist, da hat mich das weiter nicht überrascht.
Diese - er hat mich auch immer wieder gefragt, ob ich - äh - mehr Geld brauche. Nein, er hat dann auch jeweils die 5,- Mark gegeben.
[Richter Ziegler:]
Na, wie oft ha'm sich denn mit ihm jetroffen?
[Karl Laurenz:]
Einmal in der Woche mit unter auch- -
[Richter Ziegler:]
Nur deshalb?
[Karl Laurenz:]
...einmal in 14 Tagen. [Sprechpause] Weshalb?
[Richter Ziegler:]
Ja, ja.
[Karl Laurenz:]
Um einen - um ein Ziel zu haben.
[Richter Ziegler:]
Ihr Ziel war sich mit Laby zu treffen?
[Karl Laurenz:]
Mein Ziel war, mich irgendwie zu beschäftigen in einer Zeit wo ich ansonsten von 08:00 Uhr früh bis eben neun 06:00 Uhr abends bis meine Frau aus dem Dienst kam, in die Fingernägel hätte beißen müssen. Ich hatte nichts zu tun.
[Richter Ziegler:]
Ich denke Sie ha'm jeholfen bei Übersetzungsarbeit?
[Karl Laurenz:]
Ja, das war doch keine ständige Sache, Herr Präsident.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Es gab einmalig Übersetzer - ähm - in einer Woche hundert Seiten, also irgendwie so rum. Wo ist denn ein Auftrag über 100 Seiten.
[Richter Ziegler:]
Mhmh. Ja und da wollten Sie also- -
[Karl Laurenz:]
Allgemein- -
[Richter Ziegler:]
...Ihre Zeit verbringen mit Laby, ja?
[Karl Laurenz:]
Ich- ich wollte, ich war bestrebt irgendwelche festen Punkte zu haben, an die ich mich eben klammern kann. Und da war mir auch die, die Zusammenkunft mit Laby - äh - willkommen. Er is' ein sehr unterhaltsamer Mensch, nicht wahr, es kostete mich nichts- -
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
...denn ich konnte ja auch in kein Kino gehen, ich hatte kein Geld und ich - äh - wollte - das heißt ich hätt' natürlich vor meiner Frau sagen können "du ich möchte das und jetzt", aber das habe ich nich' mehr, weil ich mit meiner Frau ziemlich - äh - auseinander bin und eben keine, äh - nicht will, dass sie mein Vergnügen finanziert. Wenn sie mich schon erhält, erhalten hat- -
[Richter Ziegler:]
Nun wie ging das dann weiter? Dann trafen Sie sich also wöchentlich einmal mit Laby.
[Karl Laurenz:]
Wöchentlich einmal, er fuhr allerdings auch hinüber nach - äh - nach Westdeutschland.
[Richter Ziegler:]
Hatten Sie sich jedes Mal da - ähm - verabredet, wann Sie sich wiedertreffen- -
[Karl Laurenz:]
Ja. Ja, ja.
[Richter Ziegler:]
...oder wie kam's zu den neuen, nächsten Zusammenkünften?
[Karl Laurenz:]
War immer verabredet.
[Richter Ziegler:]
Wie?
[Karl Laurenz:]
War immer verabredet.
[Richter Ziegler:]
War mündlich vereinbart?
[Karl Laurenz:]
Mündlich vereinbart.
[Richter Ziegler:]
Wann Sie sich zum nächsten mal trafen?
[Karl Laurenz:]
Ja.
[Richter Ziegler:]
Hatte denn Laby immer so viel Zeit, sich jede Woche mit Ihnen zu treffen?
[Karl Laurenz:]
Joa.
[Richter Ziegler:]
Hatte er?
[Karl Laurenz:]
Vertreter haben immer sehr viel Zeit.
[Richter Ziegler:]
Ja? Und nu, wie ging's weiter?
[Karl Laurenz:]
Ja, ich wurde natürlich immer - ich will nicht sagen dringend, aber immerhin hab ich die Frage nach der eventuellen Beschäftigung doch wieder gestellt, nicht wahr, und dann sagte er mir einmal, er werde mir in der nächsten Zeit, würde mich in der nächsten Zeit mit einem seiner Direktoren aus dem Westen zusammenbringen, ne, den er für mich interessieren wolle.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Ja und hab meine- - und hat mir auch gesagt, also dann und dann, dort und dort.
[Richter Ziegler:]
Ja. Hatten Sie wohl vorher schon mal mit ihm noch jesprochen auch über, über - [hüstelt] das Staatssekretariat für Kohle und Energie?
[Karl Laurenz:]
Ich habe mit ihm gesprochen, soweit ich mich erinnere, hat sich natürlich dafür interessiert wer anstelle des inzwischen in Pension gegangene Gutstav Sobottka Leiter der Hauptabteilung geworden war. Und er hat sich dafür interessiert, wer an seiner Stelle Leiter der Steinkohleabteilung geworden war.
[Richter Ziegler:]
Na, er ging do' [doch] da an sich ein und aus, warum wollt er 'nn [denn] das von Ihnen wissen?
[Karl Laurenz:]
Also um die Zeit ging er dann, glaub ich, nicht mehr ein und aus.
[Richter Ziegler:]
Nich' mehr?
[Karl Laurenz:]
Wieder ein und aus, dass - äh - jedenfalls hat mich das - äh - schon ein bisschen gestört, dass er - mh - offensichtlich versucht hatte, jemanden andern zu finden, der ins Ministerium geht.
[Richter Ziegler:]
Aha. Ja.
[Karl Laurenz:]
Hab ihm auch gesagt: S' komm doch selber - "ja das passt mir nicht".
[Richter Ziegler:]
Von woher - woher wussten Sie, woher konnten Sie ihm diese Auskünfte geben, die er da haben wollte?
[Karl Laurenz:]
Die Auskünfte konnte ich ihm geben, ich war damals ziemlich liiert mit einer - äh - Kollegin, Kollegin Rettschlag, die in der Kohle arbeitete.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Und durch die war ich - äh - unterrichtet.
[Richter Ziegler:]
Ja. Und weil - als Sie ihm Ihre Informationen mitteilten, was führten Sie da fest? [vermutlich wird eine Holztür geöffnet und geschlossen]
[Karl Laurenz:]
Als ich ihm meine Informationen mitteilte, stimmte- -
[Richter Ziegler:]
Über seine eigene Orientierung über die Staatssekretariat für Kohle und Energie?
[Karl Laurenz:]
Stellte ich fest, dass er auffallend gut unterrichtet war - immer!
[Richter Ziegler:]
Ja, warum fragte er dann Sie dann noch?
[Karl Laurenz:]
Vielleicht nur zur Überprüfung?
[Richter Ziegler:]
Na, ha'm Sie ihn nicht danach gefragt woher er seine Kenntnisse hat, und?
[Karl Laurenz:]
Nein.
[Richter Ziegler:]
Nicht?
[Karl Laurenz:]
Das war zwischen uns nicht üblich, mehr zu fragen als es der gesellschaftliche Takt zulässt.
[unverständliches Flüstern einer männlichen Stimme]
[Richter Ziegler:]
Das war nich' üblich? Warum war das nich' üblich?
[Karl Laurenz:]
Ich bin so erzogen, ich frage nicht so viel.
[Richter Ziegler:]
Aber Sie ließen sich ziemlich stark fragen, wie?
[Karl Laurenz:]
Auch das nicht.
[Richter Ziegler:]
Auch das nich'.
[Karl Laurenz:]
Habe erzählt- -
[Richter Ziegler:]
[parallel] Aber warum übermittelten Sie ihm denn da - äh - irgendwelche Nachrichten aus dem Staatssekretariat für Kohle zunächst? Und später alles andere.
[Karl Laurenz:]
Herr Präsident, wir waren beide in der Not- -
[Richter Ziegler:]
Ließ sich alles mit Ihrem Takt vereinbaren, ja?
[Karl Laurenz:]
Wir waren beide in der Kohle jahrelang beschäftigt gewesen und interessierten uns naturgemäß für, dafür was mit dem alten Haufen geschieht.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Es war interessant von- - für uns zu wissen was, äh - wer ist ausgeschieden und was ist da und so weiter 8unverständlich].
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Genauso, wenn ich mich mit einem - äh - mit einem [vermutlich: Kumpan] treffen werde und wir sprechen über die alten Professoren, so sprach ich mit Laby über die alten Kollegen.
[Richter Ziegler:]
Mh. [Sprechpause] Nun - Staatsanwalt werden dringend benötigt, ja?
[Staatsanwalt Lindner:]
Ja. Kurze Pause, wahrscheinlich- -
[Richter Ziegler:]
Brauchen Sie?
[Staatsanwalt Lindner:]
...ein oder zwei Minuten.
[Richter Ziegler:]
Treten Sie zurück, Anjeklagter. Es tritt zunächst 'ne Pause von fünf Minuten ein.
So, Anjeklagter Laurenz, treten Sie wieder vor. [räuspert]
Sie hatten uns jesagt, dass Sie also an dem, an Laby nachdem Sie aus der Haft entlassen waren, mit ihm wieder Verbindung aufgenommen hatten, sich wöchentlich mit ihm trafen und ihm im Laufe der Unterhaltungen auch - äh - Angaben auch über das Staatssekretariat für Kohle und Energie - äh - Mitteilungen gemacht haben, über personelle Veränderungen, die Sie von einer dort tätigen Person erhalten hatten.
[Karl Laurenz:]
'wohl.
[Richter Ziegler:]
Sie hatten uns ferner gesagt, dass - äh - Sie dabei gemerkt hatten, dass Laby über sehr gute Informa- - sehr gut informiert war über - mh - die Vorgänge in dieser Dienststelle?
[Karl Laurenz:]
Ja.
[Richter Ziegler:]
Ja? Und - äh - dass er Ihnen jesagt hatte, dass er Sie mal in Verbindung bringen wollte mit - äh - einem seiner Vorgesetzten, der sich dann um Sie kümmern sollte und wollte. Er aber erst Sie mal kennenlernen wollte- -
[Karl Laurenz:]
Ja.
[Richter Ziegler:]
...um Sie beruflich weiter zu bringen, ja?
[Karl Laurenz:]
'wohl.
[Richter Ziegler:]
Wie ging dann also die Verbindung mit Laby weiter? Was ereignete sich in der Folgezeit?
[Karl Laurenz:]
Es kam dann zu dieser Besprechung mit dem Direktor aus Westdeutschland, [räuspert] dessen Namen mir Laby nachher, nach der Vorstellung - also so nach der Zusammenkunft, bei der Vorstellung hatte ich ihn nich' genau behalten - als [anonymisiert] nannte.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Wir trafen uns in einem Gartenlokal am Schlachtensee. Es muss so um August gewesen sein und - äh - wir blieben ungefähr eine Stunde beizusammen. Und diese Zusammen- - dieses Beisammensein- -
[Richter Ziegler:]
Also wird das doch stimmen, dass dieser andere Treff - äh - schon im Mai gewesen is', nech, wenn das jetzt also August war?
[Karl Laurenz:]
Es kann Ende August gewesen sein, ja.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Aber wie gesagt, das- - da kann ich mich nich' festlegen, auf - äh - diese Zeit.
[Richter Ziegler:]
Und weiter?
[Karl Laurenz:]
Ich hatte den Eindruck von dieser Zusammenkunft, dass sie den Zweck hatte sich über meine, also mich einer Intelligenzprüfung zu unterziehen. Ich hatte meine Zeugnisse mit und so weiter, dafür hat sich - äh - [anonymisiert] gar nicht interessiert. Er war offensichtlich genau unterrichtet über meine persönlichen Belange.
[Richter Ziegler:]
Wer?
[Karl Laurenz:]
[anonymisiert].
[Richter Ziegler:]
[anonymisiert].
[Karl Laurenz:]
Schon durch- - schon durch Laby, höchstwahrscheinlich.
[Richter Ziegler:]
Durch Laby höchstwahrscheinlich, mhmh.
[Karl Laurenz:]
Das heißt von den Leuten anderen konnte er 's nicht sein, nicht wahr, jedenfalls zeigte er sich sehr genau informiert.
[Karl Laurenz:]
Und was - äh - hat sich also sehr - mh - menschenfreundlich gezeigt, nicht wahr, sich nach meinen Nöten und Leiden und Sorgen und so weiter erkundigt und - äh - war die personifizierte Hilfsbereitschaft. Und fragte unter anderem auch, ob ich - wo ich meine Verwandten habe, Kinder, Kinder in Wien und Bruder in Baden, ob ich den nicht besuchen möchte und so. Ich sag: selbstverständlich will ich den besuchen, ich habe ihn acht Jahre lang nicht gesehen. Das könnte man doch irgendwie organisieren und so weiter und hat seinem, hat seinem Begleiter, den ich als Sekretär betrachtet habe und dessen Name mir als [anonymisiert] dann mitgeteilt wurde, gesagt [anonymisiert] erinnern Sie mich daran, dass ich das erledige."
[Richter Ziegler:]
Das war noch- - der war auch mit dabei?
[Karl Laurenz:]
Der war mit- -
[Richter Ziegler:]
[anonymisiert]?
[Karl Laurenz:]
... mit bei.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
In seiner Begleitung gekommen.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Der [anonymisiert]. Und- -
[Richter Ziegler:]
Was sollte der erledigen? Dass Sie die Möglichkeit hatten, Ihren Bruder zu sehen?
[Karl Laurenz:]
I-i-i-irgendwie Flugkarte, irgend-irgendeine Flug.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Dass er das- - dass er das erledigt, wie- -
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
...in welcher Form das erledigt is', hat mir dann Laby gesagt, nicht wahr.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Dass da höchstwahrscheinlich eine Flugkarte kommen würde.
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
Und Laby stellte das auch nicht als irgendeine Besonderheit hin, [vermutlich: will ich mal sagen, sonder sagt] na gut, die können Sie von mir jede- - für jede zweite Woche haben, nicht wahr, oder so irgendwas in dieser Art.
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
Na, ich hab nicht - äh - sehr daran geglaubt und war doch sehr überrascht, dass in - etwa vier Wochen später - mir Laby mal eröffnete: Sie, Ihre Flugkarte is' gekommen. Sie müssen mir sagen, wann Sie fliegen wollen, damit ich das organisieren kann.
Na, hab ich mir den, anhand des Kalenders irgendein Datum ausgesucht gehabt und sagte ihm das und zu dem Tag hat's auch geklappt. Das war Ende September.
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
Ich weiß , dass- -
[Richter Ziegler:]
Ach, da fragte er Sie erst noch an welchen Tag Sie reisen wollten, ja?
[Karl Laurenz:]
Ja.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Und für diesen Tag musste er eben den Platz buchen.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Das hat er alles erledigt. Davon weiß ich.
[Richter Ziegler:]
Laby?
[Karl Laurenz:]
Laby- -
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
...hat's erledigt, ja. Es war Ende September und ich weiß, ich war an meinen Hochzeitstag den 30. September nicht in Berlin. Ich war draußen bei meinem Bruder.
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
Bin rübergeflogen.
[Richter Ziegler:]
Was waren das für Papiere?
[Karl Laurenz:]
Es war eine Flugkarte, Englisch ausgestellt. Und [betont: ob] ein Interzonenpass bei war weiß ich nicht. Ich nehme an, denn damals war's noch Vorschrift.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Jedenfalls eine, ein-eine Flugkarte, es war ein Din A4-Bogen, nur Englisch ausgefüllt und auch mein Name wurde Englisch, war in Englisch geschrieben,
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Also nicht Laurenz mit AU sondern AW.
[Richter Ziegler:]
Was war's für ein Flugzeug?
[Karl Laurenz:]
Es war ein Flugzeug der amerikanischen Luftwaffe.
[Richter Ziegler:]
Mh. Kam Ihnen das nich' sonderbar vor?
[Karl Laurenz:]
Ja, es kam mir einigermaßen sonderbar vor, aber bei Laby hat mich nichts mehr gewundert und - äh - ich hatte früher in meiner Eigenschaft als Angehöriger der Internationalen Presse-Gewerkschaft zwei Flüge im Jahr und mit allen möglichen Flugzeugen geflogen.
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
Also irgendeine Besonderheit war's für mich nicht, einen Flug zu bekommen.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Wichtig war für mich, dass ich eben meinen Bruder, das is' ja der einzige von meiner Fami- -
[Richter Ziegler:]
[anfangs prallel] Na, sonderbar war doch aber doch auf jeden Fall, dass es sich um die amerikanische Luftwaffe handelte dabei.
[Karl Laurenz:]
Ja, also ein deutsches Flugzeug kann ja hier nicht fliegen, nicht wahr. Es konnten ja nur, konnte ja nur ein ausländisches sein.
[Richter Ziegler:]
Zivilflugzeug konnte 's nich' - -
[Karl Laurenz:]
[parallel] Und welche Querver- -
[Richter Ziegler:]
...sein, meinen Sie?
[Karl Laurenz:]
Bitte?
[Richter Ziegler:]
'n Zivielflugzeug konnt's nicht sein?
[Karl Laurenz:]
Is' ja auch 'n amerikanisches gewesen.
[Richter Ziegler:]
Musste von der Luftwaffe sein? Musste 'ne Militärmaschine sein?
[Karl Laurenz:]
Äh - also, das hab ich ja erst festgestellt als ich im Flugzeug saß, neben der Tragfläche und mir die Inschriften genau ansah.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Die Be- - die Fluggäste waren ausschließlich Zivilisten, sogar Frauen mit Kleinkindern und so weiter.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Hat einen durchaus zivilen Eindruck gemacht, nur die Aufschrift war eben- -
[Richter Ziegler:]
Und wohin flogen Sie?
[Karl Laurenz:]
...US Air Force. Ich flog nach Frankfurt Main. Kam dort - ähm - um 10 Uhr am Bahnhof- - am Flugplatz an, dann ging's mit Omnibus zum Bahnhof und dort vorm Hotel Zentral hat mich der [anonymisiert] erwartet, der mir die Bahnkarte geben- - eine Bahnkarte geben konnte.
[Richter Ziegler:]
Kriegten Sie auch noch?
[Karl Laurenz:]
Kriegte ich auch noch.
Der hat, äh - wir haben zusammen gefrühstückt, dann ging ich in'n [in den] Waschraum hinunter, mich rasieren lassen und so weiter, kam nach einer halben Stunde wieder hoch. Da war er dann wieder da und um 12 Uhr fuhr ich weiter nach Kirrlach.
[Richter Ziegler:]
Zu Ihrem Bruder?
[Karl Laurenz:]
Zu meinen Bruder.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Und bin vier oder fünf Tage, nicht länger, hier geblieben- -
[Richter Ziegler:]
Wen trafen Sie denn außer [anonymisiert] noch dort, in Frankfurt?
[Karl Laurenz:]
Es könnte auch [anonymisiert] gewesen sein, das kann ich aber nicht mit Bestimmtheit sagen. Die Möglichkeit will ich aber offen lassen, dass bei dem, äh - also nachdem ich dann aus dem Waschraum gekommen war, dass dann noch noch der [anonymisiert] dabei war.
[Richter Ziegler:]
Is' möglich?
[Karl Laurenz:]
Ist möglich, das weiß ich aber nicht.
[Richter Ziegler:]
Mh, ja.
[Karl Laurenz:]
Das kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Ich blieb vier fünf Tage bei meinem Bruder, denn ich hatte es eilig nach Berlin zurückzukommen, weil - äh - meine Freundin Rettschlag todkrank darniederlag und ich sie möglichst noch betreuen wollte. Sie is' dann auch vier Wochen später gestorben.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
In dieser Zeit war ich, wohl mit meinem Bruder auf der Bergstraße und- -
[Richter Ziegler:]
Wann sind Sie zurück geflogen?
[Karl Laurenz:]
Anfang Oktober.
[Richter Ziegler:]
Die Karte galt doch bis 07.10., nech?
[Karl Laurenz:]
Die galt- - die Kalte- die- - Pardon!
[Richter Ziegler:]
Haben [betont: Sie] jedenfalls jesagt.
[Karl Laurenz:]
Die Karte galt. Die Karte hatte eine längere Laufzeit.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
[vermutlich: Zehn Tage.]
[Richter Ziegler:]
Da konnten Sie den Tag wählen, wann Sie zurückfliegen wollten?
[Karl Laurenz:]
Ja, dann musste man das sagen.
[Richter Ziegler:]
Aha.
[Karl Laurenz:]
Aber bei der Ankunft in Frankfurt musste man gleich den Rückflug buchen.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Mh. Das hab ich dann irgendwie mit dem Sams- - mit dem Sam- -
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
...mit dem Wochenende kombiniert. Und bei diesem Aufenthalt waren wir wohl auf der Bergstraße und im Schwarzwald, aber [betont: nicht] in Karlsruhe. Was die Mitangeklagte erwähnt, das bezieht sich- -
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
...alles auf einen zweiten Besuch in - in, bei meinem Bruder, der in diesem Jahr '53 ganz normal auf Interzonenpass mit meiner Frau absolviert habe. Auch da waren- -
[Richter Ziegler:]
Wann?
[Karl Laurenz:]
Im Jahr '53.
[Richter Ziegler:]
Wieso '53, wann war denn das '53?
[Karl Laurenz:]
'53 im Herbst.
[Richter Ziegler:]
Im Herbst?
[Karl Laurenz:]
Da war die Interzonenpassgeschichte schon gefallen. [Papierblättern im Hintergrund] Da bekam man ohne weiteres die, die Aus- - die Reisemöglichkeit.
[Richter Ziegler:]
War Ihnen schon vor dem Herbst mal, d- - Herbst '53 mal angeboten nach - äh - Frankfurt wieder zu fliegen?
[Karl Laurenz:]
Es war mir gesagt worden, ich hätte- - ich könnte jedes Jahr zwei Flüge beanspruchen, ja, ich würde sie bekommen. Und ich habe zu Ostern '53 um einen Flug gebeten, habe ihn aber dann nicht verwirklicht, weil mir die Zeit etwas zu unruhig war und habe dann dafür gebeten den Flug im nächsten Jahr - äh - konsumieren zu können.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Dann wurde er mir '54, wurde er mir nicht mehr bewilligt.
Und bei diesem - äh, äh - Aufenthalt- -
[Richter Ziegler:]
Na, wann ha'm Sie sich denn das überlegt? Was Sie jetzt aussagen?
[Karl Laurenz:]
Das brauchte ich mir nicht zu überlegen, Herr Prä-Präsident.
[Richter Ziegler:]
Brauchten Sie nicht, Sie konnten ruhig mal erst falsche Aussagen machen und jetzt nun offenbar richtige oder umgekehrt. Damals richtige und jetzt falsche. [Papierblättern]
[Karl Laurenz:]
Moment, da muss ich mal- -
[Richter Ziegler:]
Sie haben ausgesagt in Ihrer Vernehmung vom 23.03.55, Blatt 53 der Akten: "Mein zweiter Flug nach Westdeutsch- - Zeit im Jahre 1954."
[Karl Laurenz:]
'54.
[Richter Ziegler:]
Blatt 54 gehts weiter: "im Sommer '53, nach dem faschistischen Putschversuch im Juni '53 bot mir der Gehlen Agent Laby eine Flugkarte nach Frankfurt am Main an. Er wollte, dass ich meinen Bruder [anonymisiert] in Kirrlach,[anonymisiert], besuche. Ich lehnte dieses Angebot ab, da mir nach einem- - meinen Begriffen die Zeit zu unruhig war und ich deshalb nicht reisen wollte. Gleichzeitig bat ich aber Laby, mir diese Fahrt für einen späteren Zeitpunkt aufzuheben. Um die Osterzeit '54 bat ich den Agenten mit dem Pseudonym "Schatten", Laby war inzwischen abgeschaltet worden, mir ein Flug nach Westdeutschland unter Verwendung der Flugkarten von '53 zu ermöglichen." Und so weiter. "Ich flog wiederum vom Flugplatz Tempelhof mit amerikanischen Flugpapieren und amerikanischen Militärflugzeug nach Frankfurt Main. In Westdeutschland blieb ich vier Tage, die ich bei meinem Bruder in Kirrlach zubrachte."
[Karl Laurenz:]
Das war doch '52.
[Richter Ziegler:]
Mh?
[Karl Laurenz:]
Ich bin '52 geflogen und ich bin '53 mit meiner Frau mit Interzonenpass mit Zug 14- - für 14 Tage zu meinem Bruder gefahren.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Staatsanwalt Lindner:]
[flüsternd im Hintergrund] '54 wieder jeflogen?
[Richter Ziegler:]
Und '54 wieder jeflogen?
[Karl Laurenz:]
Und '54 wieder geflogen zu Ostern.
[Richter Ziegler:]
Ha'm S'e aber eben gesagt, dass Sie dreiun- - vierun- - '53 Ostern geflogen oder?
[Karl Laurenz:]
Nein, '53 eben nicht.
[Richter Ziegler:]
'53 und dann '54 konnten Sie dann nich' mehr, da is' es Ihnen nich' bewilligt worden. Haben S'e eben gesagt!
[Karl Laurenz:]
'54 wollte ich zum 60. Geburtstag meines Bruders fliegen, der am 26. August ist und für diesen Flug wollte ich die im Jahr '53 nicht konsumierte Karte verbrauchen und das is' mir nicht bewilligt worden. Also ich bin geflogen Ende '52. Und- -
[Richter Ziegler:]
September?
[Karl Laurenz:]
...Ostern '54 und gefahren legal im Herbst.
[Richter Ziegler:]
Mit Frau und Interzonenpass.
[Karl Laurenz:]
Mit Frau und ohne Interzonenpass, aber mit - äh - [weibliche Stimme im Hintergrund: Bescheinigung] ja, Bescheinigung, Personalbescheinigung, im - äh - Herbst - äh - '53.
[Richter Ziegler:]
Von wo aus?
[Karl Laurenz:]
Von wo? Na, von Berlin, hier.
[Richter Ziegler:]
Von wo aus?
[Karl Laurenz:]
Vom Ostbahnhof.
[Richter Ziegler:]
Und da hatten Sie kein- - oder: da brauchten Sie keinen Interzonenpass, da- -
[Karl Laurenz:]
Noch [unverständlich]
[Richter Ziegler:]
...haben Sie siw - äh - Bescheinigung gehabt, ja?
[Karl Laurenz:]
Bloß die Bescheinigung.
[Richter Ziegler:]
Mit Ihrer Frau dahin gefahren?
[Karl Laurenz:]
Ja.
[Richter Ziegler:]
Mh. Und? Wie war das denn mit dem zweiten Flug?
[Karl Laurenz:]
Zweiten Flug war - eben nur war mit meiner Freude am Fliegen, weil ich zu Ostern wieder hinfahren wollte, zu meinem, meinem Bruder. zu- - mit meinem Bruder das Osterfest verbringen wollte.
[Richter Ziegler:]
Mh. Das machte alles da diese Firma? Oder wer, die Ihnen das ermöglichte- -
[Karl Laurenz:]
Inzwischen hatte ich ja, war ja- -
[Richter Ziegler:]
...dieser Wohltätigkeitsverein?
[Karl Laurenz:]
Inzwischen waren die - die Karten ja bereits aufgedeckt worden. Inzwischen wusste ich ja Bescheid.
[Richter Ziegler:]
Wann wussten Sie Bescheid?
[Karl Laurenz:]
Bescheid wusste ich [atmet tief] Ende '52.
[Richter Ziegler:]
Nach Ihrem ersten Flug?
[Karl Laurenz:]
Nicht nach meinem ersten Flug, sondern nach meinem zweiten Beisammen- - so Zusammentreffen mit [anonymisiert]. Der war nach dem Flug ungefähr, ich rechne, es war Ende Ok- - Ende November, Anfang Dezember. Denn es wurde schon mit Weihna- -
[Richter Ziegler:]
Anjeklagter nach Ihrem ersten Flug oder nach Ihrem zweiten Flug?
[Karl Laurenz:]
Nach meinem [betont: ersten] Flug.
[Richter Ziegler:]
Na eben.
[Karl Laurenz:]
Der zweite Flug war doch '54.
[Richter Ziegler:]
Na eben. So und nach Ihrem ersten. Und da sagten Sie nach Ihrem zweiten. Also nach Ihrem [betont: ersten] Flug, nach dem Flug im Jahre 1952?
[Karl Laurenz:]
Wusste ich noch nicht- -
[Richter Ziegler:]
[parallel] Der im September stattfand?
[Karl Laurenz:]
Ja, wusste ich noch nicht Bescheid, da war noch nicht mit offenen Karten gespielt worden. Aber ungefähr drei vier Wochen nach diesem Flug, [hustet] inzwischen war meine Freundin gestorben, da in dieser- - in diesen Wochen hatt' ich mich nicht mit Laby getroffen oder fast nicht getroffen. Dann kam es noch mal zu einem Zusammentreffen mit [anonymisiert] und bei der Gelegenheit wurde ich offiziell angeworben.
[Richter Ziegler:]
Wie sah das aus?
[Karl Laurenz:]
Und da wusste ich Bescheid!
[Richter Ziegler:]
Wie sah das aus?
[Karl Laurenz:]
Das sah praktisch so aus, dass wir uns mit [anonymisiert] trafen, er aber nur sehr wenig Zeit hatte wie mir Laby nachher erzählte, äh - absolviere [anonymisiert] in den drei Tagen in denen hier zu sein pflegt täglich zwanzig Besprechungen, sodass er für je Einzelgespräch nur paar Minuten Zeit hat. [anonymisiert] war sehr nett und so weiter und sagte nur, also es - äh - er hat ja eine erfreuliche Mitteilung zu machen. Einzelheiten werde mir Laby sagen.
[Richter Ziegler:]
Ja und dann ging er wieder und was sagte ihm Laby?
[Karl Laurenz:]
Und Laby sagte mir: also, hören S'e zu, [anonymisiert] ist - äh - Leiter oder Direktor oder so irgendeines Westdeutschen Nachrichtendienstes. Die möchten, dass Sie mitarbeiten. Sie können 400 Mark im Monat bekommen und - äh - hätten also Berichte zu liefern auf Politik, Wirtschaft, Kultur und so weiter, [betont: nicht] Militär, Sachen, gewisse Sache wurden ausgenommen, über die Deutsche Demokratische Republik.
[Richter Ziegler:]
Ja?
[Karl Laurenz:]
"Sind sie damit einverstanden?" Ich sagte: Sie, dass - äh - sagen sie, was is' das zunächst mal für ein Nachrichtendienst? Nicht wahr.
[Richter Ziegler:]
Ja.
[Karl Laurenz:]
Sagte: das is- - is' es eine deutsche Sache oder es is' eine ausländische Sache? Sagt er: Nein, eine ausgesprochene deutsche Sache.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Aber die Sache kam mir doch nich' ganz geheuer vor und ich habe [betont: nicht gleich zugestimmt,] sondern mir Bedenkzeit erbeten.
[Richter Ziegler:]
Was kam Ihnen nich' jeheuer vor?
[Karl Laurenz:]
Na immerhin, Nachrichten und so weiter, das - ich meine, ich bin ja nicht - äh - kein heuriger Haas, das ich nicht wüsste, was da - was da dahinter stecken kann.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Und - äh - sagte ihm, ich würde ihm in der nächsten Woche Bescheid sagen.
[Richter Ziegler:]
Und weshalb wollten Sie Bescheid sagen?
[Karl Laurenz:]
Ob ich- -
[Richter Ziegler:]
Weil Ihnen die Spionage noch nich' gefiel, weil Ihnen das nich' gefiel, weil Sie das noch nich' wollten oder weil Sie an dem "Deutsch" zweifelten?
[Karl Laurenz:]
Es gefiel mir nicht zu so einer Beschäftigung mein Ja zu s- - zu sagen.
[Richter Ziegler:]
Überhaupt?
[Karl Laurenz:]
Ja.
[Richter Ziegler:]
Mh. Aber wenn- -
[Karl Laurenz:]
Ich- -
[Richter Ziegler:]
...überhaupt dann mindestens zu "deutsch" ja?
[Karl Laurenz:]
Ich bin - äh - gewohnt gewesen, für jede Arbeit, die ich tat, offen eintreten zu können, nicht wahr.
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
Mich - auf jede Arbeit stolz sein zu können.
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
Und dieses Moment fehlte mir bei dieser Beschäftigung.
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
Und deswegen hatte ich ernste Bedenken,die sogar sehr ernst waren und wenn nicht in dieser Woche ausgerechnet wieder eine Absage auf eine [betont: sehr aussichtsreiche] Bewerbung gekommen wäre- -
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
...und außerdem von der Notenbank eine Absage wegen - wegen der 800 Mark, auf die ich dringends gewartet habe wegen des Weihnachtsfestes, so hätte ich doch noch Nein gesagt.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Aber dann bin ich Fatallist geworden und sagte mir "ach was, hat alles keinen Zweck mehr. Aus! Sagst Ja, machst da mit."
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
So bin ich da hineingeschlittert.
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
Hineingeschlittert ja nich', mit bewussten Ja, sagen Sie.
[Karl Laurenz:]
Natürlich bewusst Ja, selbstverständlich.
[Richter Ziegler:]
Ne? Und - äh - was meinten Sie denn zu dem "Deutsch"?
[Karl Laurenz:]
Ja also objektiv konnte ich nich' - man hat- -
[Richter Ziegler:]
Man hat Ihnen gesagt, is'n rein deutsches Unternehmen.
[Karl Laurenz:]
Ein rein deutsches Unternehmen. Nun weiß ich, dass es in Westdeutschland praktisch ja überhaupt kein rein deutsches Unternehmen gibt. Es wird doch selten irgendeine Stelle von Belang geben, an der nicht irgendeine Besatzungsmacht von drüben ihre Finger drinnen hat, nicht wahr? Oder irgendein Kapital, ein ausländisches, aber objektiv konnt ich das ja nicht bestreiten und man hat mir bis zum letzten Tag meiner Mitarbeit an dieser sogenannten - an des- - diesem sogenannten Nachrichtendienst streng verheimlicht, dass es sich um die "Organisation Gehlen" handelt.
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
Und zu der der Überzeugung, dass es sich nur um diese Organisation handeln könne, bin ich eigentlich erst in der Untersuchungshaft gekommen.
[Richter Ziegler:]
Mhmh. Und was hatten Sie vorher jeglaubt?
[Karl Laurenz:]
[unverständlich] Nachrichtendienst- -
[Richter Ziegler:]
Nachdem Sie mit amerikanischen Flugzeugen nach Westdeutschland fliegen konnten und zurück?
[Karl Laurenz:]
Es ist mir bek- - es ist wiederholt- -
[Richter Ziegler:]
Durch dieselben Leute, die Sie also zu dieser Spionagetätigkeit angeworben haben?
[Karl Laurenz:]
Es ist mir bekannt, dass in äh West-Berlin eine ganze Reihe von Nachrichtendiensten arbeiten. Sogar die Anklageschrift bezeichnet den Laby selbst als Agenten mehrerer Nachrichtendienste. Also, ich konnte nicht wissen für welchen er arbeitet. Ich habe angenommen, da er CDU-Mann ist und CVer ist, dass er irgendwie vielleicht für's Kaiser-Ministerium arbeitet.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Und das auch diese Agenten, diese Geheimdienste [betont: vielleicht] mit amerikanischen Flugzeugen ihre Leute werden befördern können. Das halte ich für durchaus möglich.
[Richter Ziegler:]
Mh. [lange Sprechpause, blättern in Papieren]
Ja? Und dann waren Sie also, hatten Sie Ihr Ja gesagt?
[Karl Laurenz:]
Ich hatte Ja gesagt und stand nun vor dem Problem, mh - sogar ich hab dem- - ich hab Laby gesagt:schauen Sie, die Arbeit lässt sich nicht- - weder in Metern noch in Litern messen. Ich war jahrzehntelang Korrespondent von Zeitungen, da hatte ich aber immer Material, dass ich Mittag und Abend telefoniert habe und ich habe jeden Sonntag einen Artikel geschrieben gehabt in beiden Zeitungen, aber Sie wissen- - sagt er: ja Gott, Sie gehen doch mit offenen Augen durch die Welt. Zu berichten gibt's immer was. Mh.
Aber ich habe dann festgestellt, in der ersten Zeit gleich, dass es [betont: nicht immer] was zu berichten gab, denn die ersten Treffs in den ersten Monaten '53 begannen meist mit meiner Feststellung "Glaube ich hab nix." Sagt er: das macht nichts, ich hab aus anderen Quellen soundso viel, das spielt bei mir keine Rolle. Also er war, der war ein wandelnder Nachrichtenbaum, nicht wahr, den man nur zu schütteln brauchte.
Und dann hab ich begonnen, eben das was ich ohne fremde Hilfe tun konnte, Kommentare zu schreiben, Glossen zu schreiben, mh - Kritiken zu schreiben, also Buchkritiken, Filmkritiken, Theaterkritiken.
[Richter Ziegler:]
Wie, für den Nachrichtendienst?
[Karl Laurenz:]
Ja.
[Richter Ziegler:]
Mh.
[Karl Laurenz:]
Ich habe mir einen Standard festgelegt gehabt, den ich leider- - den ich nicht, leider kann ich ja hier nicht sagen, den ich nicht immer einhalten konnte. Ich habe ungefähr 15 handgeschriebene Zeilen eine Meldungen gemacht und fünf Zeilen die zweite Meldung.
[Richter Ziegler:]
Was haben Sie?
[Karl Laurenz:]
15 - äh - handgeschriebene Zeilen, ja, eine Meldung eine Nachricht und fünf die zweite, oder zwei oder drei, jedenfalls eine etwas längere und eine etwas kürzere.
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
Das versuchte ich- -
[Richter Ziegler:]
Was war'n das für Nachrichtenmeldungen?
[Karl Laurenz:]
Eben was, was angefallen waren, was ich, was ich irgendwie erreicht hatte.
[Richter Ziegler:]
Woher?
[Karl Laurenz:]
Oder was mir berichtenswert erschien.
[Richter Ziegler:]
Woher?
[Dampfpfiff im Hintergrund]
[Karl Laurenz:]
Ich traf mich gewöhnlich am Montag. Meine letzte, meine letzte Informations- - äh - Stunde war der Kommentar am Sonntagmittag.
[Richter Ziegler:]
Den konnten sie auch selber hören, dafür brauchten sie Ihn'n doch nich' 400 Mark zu zahlen!
[Karl Laurenz:]
Nein, nein. Aber da wusste ich was geht, was- - was, was is' im Mittelpunkt des Interesses, mh?
[Richter Ziegler:]
Mhmh.
[Karl Laurenz:]
Und da habe ich schon so ungefähr meine Berichte dementsprechend abge- - äh - gefärbt, abgestellt, abgestimmt.
Haft im MfS
Die in der DDR herrschende diffuse Furcht vor dem Staatssicherheitsdienst hatte verschiedene Gründe. Die Angst, einfach abgeholt werden zu können und dann für unbestimmte Zeit zu verschwinden, spielte dabei eine nicht geringe Rolle. Reale Grundlage für diese Angst war das zwar geheime, aber zumindest durch Gerüchte und Vermutungen sehr präsente Haftsystem des MfS.
Schwerpunkt dieses Haftsystems waren 15 Untersuchungshaftanstalten (UHA) auf der Ebene der MfS-Bezirksverwaltungen. Außerdem gab es noch zwei UHA auf Ministeriumsebene in Ostberlin: in der Genslerstraße in Hohenschönhausen (UHA I) und in der Magdalenenstraße in Lichtenberg (UHA II). Das bekannteste MfS-Gefängnis war jedoch die Strafvollzugsanstalt Bautzen II, ein altes Gerichtsgefängnis in Bautzens Innenstadt. Formal betrachtet, unterstand dieses häufig als MfS-Sonderhaftanstalt bezeichnete Gefängnis jedoch der Verwaltung Strafvollzug des DDR-Innenministeriums (MdI); faktisch entschied hier jedoch das MfS über alle wichtigen Fragen, von der Auswahl der Angestellten bis zur Einweisung der Häftlinge.
Das größte MfS-Gefängnis war gleichzeitig das unbekannteste: In Berlin-Hohenschönhausen befand sich unmittelbar neben der Untersuchungshaftanstalt das sog. Lager X, ein Haftarbeitslager für bis zu 900 männliche Strafgefangene. Es existierte von Anfang der 50er bis Mitte der 70er Jahre. Weiterhin gab es in allen Untersuchungshaftanstalten des MfS eigene Strafgefangenenarbeitskommandos (SGAK).
Es gilt also zu unterscheiden zwischen Untersuchungshaft und Strafvollzug. Nur ein kleiner Teil der MfS-Untersuchungshäftlinge kam nach einer rechtskräftigen Verurteilung auch in den Strafvollzug des MfS. In Bautzen II wurden bekannte politische Häftlinge untergebracht, aber auch Gefangene, die wegen schwerwiegender Spionagevorwürfe verurteilt worden waren. Ins Lager X und in die SGAK der Untersuchungshaftanstalten wurden nur verhältnismäßig wenige politische Gefangene überstellt; hier wurden die Gefangenen vor allem für die Verrichtung von Arbeiten für das MfS eingesetzt und daher auch unter dem Gesichtspunkt beruflicher Qualifikation ausgewählt.
Dennoch wurden diese beiden Möglichkeiten wegen der - im Vergleich zum normalen Strafvollzug - besseren Haftbedingungen auch als Belohnung für besonders kooperative Häftlinge genutzt, gleichermaßen wegen der besonderen Geheimhaltung, aber auch zur Isolierung von straffällig gewordenen MfS-Mitarbeitern oder Funktionären aus Politik und Wirtschaft.
Das Hauptinteresse des MfS richtete sich auf die Untersuchungshaft. Hier führte das MfS in eigener Zuständigkeit strafprozessuale Ermittlungsverfahren durch und brachte die Beschuldigten in den eigenen Untersuchungshaftanstalten unter. Parallel zur normalen Untersuchungshaft, für die in der DDR seit 1952 nicht mehr die Justizverwaltung, sondern die Verwaltung Strafvollzug des MdI zuständig war, existierte hier ein paralleles Haftsystem für Beschuldigte, die vom MfS als Feinde eingestuft worden waren. Das gesonderte System umfasste nicht nur die Haftanstalten und die für die Ermittlungen zuständigen MfS-Mitarbeiter, sondern es erstreckte sich auch auf die Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Für die Aufsicht in den vom MfS geführten Ermittlungsverfahren waren allein Staatsanwälte der Abteilungen I bzw. I A der General- bzw. Bezirksstaatsanwaltschaften zuständig, die vom MfS "bestätigt" worden waren. Das Gleiche galt für die für MfS-Fälle zuständigen Haftrichter. Formal wurden die Anforderungen der Strafprozessordnung zwar gewahrt, faktisch war jedoch das dort normierte System der Unterordnung der Ermittler unter die Staatsanwaltschaft sowie die Unabhängigkeit der Gerichte auf den Kopf gestellt (Justiz, Verhältnis des MfS zur).
Die Zuständigkeit für den Vollzug der Untersuchungshaft und den Strafvollzug lag im MfS bei der Abteilung XIV des Ministeriums sowie den ihr nachgeordneten Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen (Linie XIV). Für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens waren die Hauptabteilung IX des Ministeriums sowie die ihr nachgeordneten Abteilungen IX der Bezirksverwaltungen (Linie IX), die im Außenkontakt als MfS-Untersuchungsabteilung firmierten, zuständig. Die Linien IX und XIV lagen im unmittelbaren Anleitungsbereich des Ministers für Staatssicherheit.
Die Haftbedingungen wandelten sich im Laufe der Zeit. Herrschten in den frühen 50er Jahren sehr einfache, an sowjetischen Verhältnissen orientierte, mitunter brutale Unterbringungs- und Umgangsformen vor - erinnert sei hier an das Kellergefängnis in Berlin-Hohenschönhausen, das sog. U-Boot -, besserten sich die materiellen Bedingungen danach langsam, aber kontinuierlich.
Von Häftlingen, die sowohl MfS- als auch MdI-Untersuchungshaftanstalten kennengelernt haben, werden die materiellen Unterbringungsbedingungen, also Zellenausstattung, Hygiene, Verpflegung etc. beim MfS regelmäßig als deutlich besser bezeichnet; innerhalb des MfS gab es ein Gefälle von der Ministeriumsebene zu den UHA der Bezirksverwaltungen. Umgekehrt wurden jedoch die Umgangsregeln beim MfS als unmenschlicher als beim MdI bezeichnet.
Beim MfS galt ein absolutes Primat der Sicherheit: Häftlinge wurden strikt voneinander getrennt; zwar gab es nicht nur Einzelhaft, aber es kam zu keinen zufälligen Begegnungen von Häftlingen untereinander. Sämtliche Kontakte wurden von der Untersuchungsabteilung gesteuert.
Die Häftlinge wurden außerhalb der Vernehmungen nicht mehr mit ihrem Namen, sondern nur mit einer Nummer angesprochen. MfS-Mitarbeitern war jede Kommunikation mit Häftlingen, die über das unbedingt dienstlich Erforderliche hinausging, streng verboten - schließlich hätten so Informationen vom MfS an die als Feinde betrachteten Häftlinge abfließen können. Alle eigentlich normalen Rechte von Inhaftierten, wie Besuchs-, Schreib-, Lese- oder Einkaufserlaubnis, Freigang, Versorgung mit Zigaretten, Kaffee oder Ähnliches, wurden als besondere Belohnung behandelt und von den Vernehmungsoffizieren zur gezielten Steuerung der Aussagebereitschaft eingesetzt.
Häftlinge fühlten sich so meist sehr schnell einem übermächtigen, weder durchschau- noch berechenbaren Apparat ohnmächtig ausgeliefert. Spezielle Methoden, wie die konspirative und überraschende Festnahme, die Einlieferung in geschlossenen Fahrzeugen, die Vermeidung jeglichen Sichtkontakts zu Orientierungspunkten außerhalb des Gefängnisses, die Wegnahme von Uhren und das Verbot von Schreibzeug und Aufzeichnungen in den Zellen, führten bei den Häftlingen oft zu einem Gefühl der räumlichen und zeitlichen Desorientierung.
Hinzu kam ein ausgeklügeltes Spitzelsystem unter den Häftlingen. Die Untersuchungsabteilungen sammelten gezielt Informationen unter den Häftlingen mit Hilfe angeworbener Zuträger, die zunächst als Kammeragenten (KA), später als Zelleninformatoren (ZI) bezeichnet wurden. Sie sollten von ihren Mithäftlingen jene Informationen erlangen, die diese in den Vernehmungen nicht preisgegeben hatten. Insbesondere in den 70er und 80er Jahren sollten sie Häftlinge oft aber auch nur in Gespräche zu bestimmten Themen oder Zusammenhängen verwickeln, die dann von der Untersuchungsabteilung mittels versteckter Abhöreinrichtungen in den Zellen aufgezeichnet und ausgewertet wurden.
Bei den Häftlingen führten diese Bedingungen häufig zu einem Gefühl psychischer Einkreisung, des Ausgeliefertseins und dem Schwinden jeglichen Widerstandsgeistes. Ohnehin hatten die meisten Häftlinge das berechtigte Empfinden einer extrem ungerechten Behandlung. Schließlich war seit Anfang der 60er Jahre die überwiegende Zahl Gefangener lediglich wegen ihrer Bestrebungen, die DDR in Richtung Westen zu verlassen, inhaftiert worden. Sie fühlten sich in ihrem Handeln im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und diversen auch von der DDR unterzeichneten völkerrechtlichen Abkommen.
Eine weitere Häftlingsgruppe bildeten Menschen, die durch unerschrockene Wahrnehmung von oder Forderung nach politischen Rechten in den Augen der herrschenden Partei zu einer Gefahr für das Ansehen oder die Existenz der DDR geworden waren. Nur einem sehr kleinen Teil der Häftlinge wurden tatsächliche Staatsverbrechen zur Last gelegt.
Außerdem gab es neben den politischen Gefangenen auch noch Beschuldigte, denen gewöhnliche unpolitische Delikte angelastet wurden, die aber unter besonderer Geheimhaltung ermittelt und verhandelt werden sollten. Eine Rechtsgrundlage für den Betrieb von Untersuchungshaftanstalten durch das MfS gab es nicht. Der Strafvollzug des MfS widersprach seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes 1968 ausdrücklich der geltenden Rechtslage. Die strafprozessuale Ermittlungstätigkeit des MfS war erst seit 1968 in der Strafprozessordnung explizit geregelt, fand aber auch vorher statt.
Eine besondere Bedeutung hatten die MfS-Haftanstalten auch für die Praxis des Häftlingsfreikaufs durch die Bundesrepublik. Seitens der DDR wurden die konkreten Freikaufaktionen vom MfS koordiniert und durchgeführt. Sämtliche freigekauften Häftlinge durchliefen kurz vor ihrer Entlassung in die Bundesrepublik daher noch die MfS-Untersuchungshaftanstalt Karl-Marx-Stadt, in der die letzten Formalitäten erledigt wurden und von wo aus die Busse in die Bundesrepublik abfuhren.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
Vorgangsart von 1950 bis 1960, erstmals definiert in den Erfassungsrichtlinien vom 20.9.1950; Operativer Vorgang gegen mehrere Personen, denen eine "feindliche Tätigkeit" unterstellt wurde. Die Eröffnung eines Gruppenvorgangs hatte auf der Grundlage von "überprüftem Material", das z. B. durch einen Überprüfungsvorgang gewonnen wurde, zu erfolgen. Er war zentral in der Abteilung XII zu registrieren. Die betroffenen Personen und ihre Verbindungen waren in der zentralen Personenkartei (F 16), involvierte Organisationen in der zentralen Feindobjektkartei (F 17) zu erfassen.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Untersuchungshaft begann nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter und endete mit der Überstellung in den Strafvollzug nach Erlangung der Rechtskraft einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, selten auch mit der Freilassung.
Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft waren ein dringender Tatverdacht sowie entweder Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949, § 141 StPO/1952, § 122 StPO/1968). Der Vollzug der Untersuchungshaft war gesetzlich mit nur einem StPO-Paragraphen geregelt (§ 116 StPO/1949, § 147 StPO/1952, § 130 StPO/1968), alles Weitere in internen Ordnungen. Er erfolgte für Beschuldigte, deren Ermittlungsverfahren von der Staatssicherheit geführt wurden, in MfS-Untersuchungshaftanstalten in Berlin bzw. den Bezirksstädten der DDR.
Die Haftbedingungen waren dort von Willkür, völliger Isolation und daraus resultierender Desorientierung der Häftlinge gekennzeichnet. Für den Vollzug der Untersuchungshaft war im MfS die Linie XIV (Abt. XIV) zuständig; die Vernehmungen oblagen den Untersuchungsführern der Linie IX (HA IX).
Signatur: BArch, MfS, HA IX, Tb, Nr. 212-219
Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. Im Anschluss an die Vernehmung der beiden Angeklagten trug Staatsanwalt Wolfgang Lindner sein Plädoyer vor.
Elli Barczatis wurde Anfang der 50er Jahre vermutlich ohne ihr Wissen zur Informantin für die Organisation Gehlen, die Vorläuferin des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der westdeutsche Geheimdienst nutzte sie als Quelle in Ost-Berlin, ohne sie offiziell in diese Tätigkeit einzuweihen. Von April 1950 bis Januar 1953 war Barczatis die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Otto Grotewohl. Kurz zuvor ging sie eine Liebesbeziehung mit dem Journalisten und Übersetzer Karl Laurenz ein, der nach seinem Bruch mit der SED und den daraus resultierenden beruflichen Schwierigkeiten begonnen hatte, für die Organisation Gehlen zu spionieren. Unter dem Vorwand, Material für seine journalistische Arbeit zu sammeln, ließ er sich von Barczatis mit internen Informationen aus dem Büro des Ministerpräsidenten versorgen.
Anfang 1951 wurde das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) durch den Tipp einer ehemaligen Kollegin von Barczatis, die später als Geheimer Informator (GI) für das MfS arbeitete, auf die beiden aufmerksam. Nach ersten Ermittlungen eröffnete die Stasi am 26. Juni 1951 wegen Spionageverdachts den Gruppenvorgang "Sylvester" gegen Barczatis und Laurenz. Dieser Schritt erfolgte, wenn sich ein Verdacht gegen mehrere Personen wegen "feindlicher Tätigkeit" erhärtete. In der Folgezeit unternahm die Stasi in enger Zusammenarbeit mit der sowjetischen Geheimpolizei weitere Schritte gegen Barczatis und Laurenz. Dazu gehörten Observierungen, Telefonüberwachungen und Briefkontrollen. Im Januar 1953 wurde Barczatis zu einem Parteilehrgang nach Potsdam delegiert. Danach erhielt sie zwar wieder eine Anstellung im Amt des Ministerpräsidenten, jedoch nicht mehr als persönliche Sekretärin Grotewohls, sondern in der Eingabenbearbeitung. Vermutlich veranlasste das MfS diese Versetzung, da es bereits seit 1953 von der Weitergabe interner Informationen aus dem Büro des Ministerpräsidenten an die Organisation Gehlen durch Barczatis bzw. Laurenz wusste. Am 4. März 1955 wurden die beiden verhaftet. Die Festnahme fiel in die Endphase der "Konzentrierten Schläge", die die Stasi im Nachgang des Aufstandes vom 17. Juni 1953 durchgeführt hatte. Diese Aktion symbolisierte einen Strategiewechsel des MfS bei der Verfolgung tatsächlicher oder vermeintlicher Agentinnen und Agenten westlicher Geheimdienste, insbesondere der Organisation Gehlen.
Am 23. September 1955 kam es vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR in Berlin-Mitte zum Prozess wegen Spionagetätigkeit. Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer war für die Anklage zuständig. Obwohl Barczatis spätestens mit dem Ende ihrer Tätigkeit für Grotewohl Anfang 1953 nur noch wenige nachrichtendienstlich verwertbare Berichte an Laurenz lieferte, verurteilte das Gericht beide Angeklagten zum Tode. Am 23. November 1955 wurden sie in der Untersuchungshaftanstalt I in Dresden durch das Fallbeil hingerichtet.
Von fast fünfzehn Stunden Verhandlung sind circa fünf als Tonbandaufnahmen im Archiv des BStU überliefert. Beim vorliegenden Ausschnitt handelt es sich um das Plädoyer des Staatsanwalts Wolfgang Lindner.
Nach der Vernehmung der beiden Angeklagten äußert sich Lindner in einer abschließenden Rede zum Inhalt der Verhandlung und trägt seine Urteilsforderung vor. Das Plädoyer des Staatsanwalts ist durchdrungen von SED-Propaganda und ideologischen Kampfbegriffen. Unter dem Vorwurf der Zusammenarbeit mit "imperialistischen Kriegshetzern" und "amerikanischen Monopolkapitalisten" beschuldigt er Barczatis und Laurenz der "Boykotthetze" nach Artikel 6 der DDR-Verfassung. Abschließend fordert er die Todesstrafe für beide Angeklagten, was zu einer hörbar entsetzten Reaktion von Elli Barczatis führt.
[Staatsanwalt Lindner:]
Die Verbrechen, die die Angeklagten gemeinsam begangen haben, sind Verbrechen nach dem Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Und im Ziffer II steht: "Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militaristischer Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches." Und wer wegen dieser Verbrechen bestraft wird, wird nach den Richtlinien des Strafgesetzbuches, wonach auf solche Verbrechen die höchste Strafe steht, v- verurteilt werden. Das wussten die Angeklagten Vo- - im Voraus.
Sie haben Boykotthetze betrieben. Sie haben Mitteilungen über Vorgänge in der Deutschen Demokratischen Republik an den Feind, an den Feind der Deutschen Demokratischen Republik, an die imperialistischen Kriegshetzer, an die Monopolkapitalisten, selbstverständlich an die von ihnen beauftragten, gelenkt, geleiteten Spionageorganisationen haben sie weitergegeben. Aber sie wussten, was das für Organisationen sind. Sie wussten, dass diese Organisationen bezahlt werden von dem Gelde der amerikanischen Monopolkapitalisten, nicht von ihrem Gelde wiederum von Steuergroschen, die sie den Werktätigen aus den Knochen geschunden haben, aber über die sie eben, weil sie die Macht im Staate haben, über die sie verfügen, dieses Geld wird- - wurde zur Verfügung gestellt, um ganz besonders in der Deu- - in der Bundesrepublik, in Westdeutschland und Br- - dem Brückenkopf, in Westberlin Organisationen aufzuziehen, die den Auftrag haben, die Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik zu hemmen, die Wirtschaft zu unterminieren und andere Staaten von dem wirklichen- - und anderen Menschen von dem wirklichen Inhalt und von den Tatsachen der Deutschen Demokratischen Republik zu desinformieren. Sodass sie letzten Endes zu Feinden unserer Republik, zu Feinden der Menschen der Deutschen Demokratischen Republik leben, zu Feinden aller Menschen, die eben zu diesen- - in dieser Zeit in ihren Ländern den Sozialismus aufbauen. Und mit diesem Feind haben sie sich verbunden, haben ihnen die Möglichkeiten gegeben, durch Lieferung von Informationen über Tatsachen in der Deutschen Demokratischen Republik, die sie, wie diese Organisation, wie die Angeklagten beide wussten, nicht etwa dazu benutzten, um unseren Menschen über Schwierigkeiten hinweg zu helfen - die sie ihnen bereiteten - sondern um diese Schwierigkeiten zu vergrößern; eben zu boykottieren.
Und das was sie noch getan haben ist aber auch Kriegshetze, denn wenn man den Feind unterstützt in seinem Bestreben uns zu schaden, im Kalten Kriege zu schaden und darüber hinaus den heißen Krieg anzufachen. Und den beiden Angeklagten war bewusst, was für Bestrebungen in - von der- - von den Imperialisten aus den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehen. Es war ihnen bewusst, wer zu diesen Monopolkapitalisten, zu diesen Imperialisten, zu diesen Kriegshetzern steht und hält in Westdeutschland. Und sie wussten, dass diese Organisationen nicht etwa Organisationen des Humanismus sind, sondern dass diese Organisationen diesen, dieser Kriegshetze, die Rüstungsindustriellen, denn - die ideo- - den id-ideologischen Vorbereitung des heißen Krieges - äh - vorbereiten helfen und zwar die ideologischen Vorbereitungen, ähm - damit sie ideologische Vorbereitungen treffen können. Das wussten die Angeklagten beide ganz genau: sie lasen aus der Zeitung. Sie waren informiert. Sie haben - ähm - in innerbetrieblichen Schulungen, staatspolitischen Schulungen haben sie darüber zur Genüge erfahren.
Wer sich nicht überzeugen lassen will und wer bewusst und vorsätzlich zum Feind übergeht und sein Land und sein Volk verrät - der verdient keine andere Strafe als die aus dem Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik.
Ich beantrage wegen erwiesener Verbrechen nach diesem Gesetz, gegen - äh - den Angeklagten [blättert Papiere um] Laurenz, Karl, geboren am 11.09.1905, die Todesstrafe. [Luftschnappen im Hintergrund]
Ich beantrage nach diesem Gesetz wegen erwiesener Verbrechen gegen die Angeklagte [Elli Barczatis beginnt zu schluchzen, erstickt es vermutlich mittels Taschentuch] Barczatis, Elli, Helene, geboren am 07.01.1912, die Todesstrafe. [Elli Barczatis schreit auf]
Die Angeklagten, den Angeklagten ist das Vermögen einzuziehen.
[Elli Barczatis weint und schluchzt laut]
Haft im MfS
Die in der DDR herrschende diffuse Furcht vor dem Staatssicherheitsdienst hatte verschiedene Gründe. Die Angst, einfach abgeholt werden zu können und dann für unbestimmte Zeit zu verschwinden, spielte dabei eine nicht geringe Rolle. Reale Grundlage für diese Angst war das zwar geheime, aber zumindest durch Gerüchte und Vermutungen sehr präsente Haftsystem des MfS.
Schwerpunkt dieses Haftsystems waren 15 Untersuchungshaftanstalten (UHA) auf der Ebene der MfS-Bezirksverwaltungen. Außerdem gab es noch zwei UHA auf Ministeriumsebene in Ostberlin: in der Genslerstraße in Hohenschönhausen (UHA I) und in der Magdalenenstraße in Lichtenberg (UHA II). Das bekannteste MfS-Gefängnis war jedoch die Strafvollzugsanstalt Bautzen II, ein altes Gerichtsgefängnis in Bautzens Innenstadt. Formal betrachtet, unterstand dieses häufig als MfS-Sonderhaftanstalt bezeichnete Gefängnis jedoch der Verwaltung Strafvollzug des DDR-Innenministeriums (MdI); faktisch entschied hier jedoch das MfS über alle wichtigen Fragen, von der Auswahl der Angestellten bis zur Einweisung der Häftlinge.
Das größte MfS-Gefängnis war gleichzeitig das unbekannteste: In Berlin-Hohenschönhausen befand sich unmittelbar neben der Untersuchungshaftanstalt das sog. Lager X, ein Haftarbeitslager für bis zu 900 männliche Strafgefangene. Es existierte von Anfang der 50er bis Mitte der 70er Jahre. Weiterhin gab es in allen Untersuchungshaftanstalten des MfS eigene Strafgefangenenarbeitskommandos (SGAK).
Es gilt also zu unterscheiden zwischen Untersuchungshaft und Strafvollzug. Nur ein kleiner Teil der MfS-Untersuchungshäftlinge kam nach einer rechtskräftigen Verurteilung auch in den Strafvollzug des MfS. In Bautzen II wurden bekannte politische Häftlinge untergebracht, aber auch Gefangene, die wegen schwerwiegender Spionagevorwürfe verurteilt worden waren. Ins Lager X und in die SGAK der Untersuchungshaftanstalten wurden nur verhältnismäßig wenige politische Gefangene überstellt; hier wurden die Gefangenen vor allem für die Verrichtung von Arbeiten für das MfS eingesetzt und daher auch unter dem Gesichtspunkt beruflicher Qualifikation ausgewählt.
Dennoch wurden diese beiden Möglichkeiten wegen der - im Vergleich zum normalen Strafvollzug - besseren Haftbedingungen auch als Belohnung für besonders kooperative Häftlinge genutzt, gleichermaßen wegen der besonderen Geheimhaltung, aber auch zur Isolierung von straffällig gewordenen MfS-Mitarbeitern oder Funktionären aus Politik und Wirtschaft.
Das Hauptinteresse des MfS richtete sich auf die Untersuchungshaft. Hier führte das MfS in eigener Zuständigkeit strafprozessuale Ermittlungsverfahren durch und brachte die Beschuldigten in den eigenen Untersuchungshaftanstalten unter. Parallel zur normalen Untersuchungshaft, für die in der DDR seit 1952 nicht mehr die Justizverwaltung, sondern die Verwaltung Strafvollzug des MdI zuständig war, existierte hier ein paralleles Haftsystem für Beschuldigte, die vom MfS als Feinde eingestuft worden waren. Das gesonderte System umfasste nicht nur die Haftanstalten und die für die Ermittlungen zuständigen MfS-Mitarbeiter, sondern es erstreckte sich auch auf die Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Für die Aufsicht in den vom MfS geführten Ermittlungsverfahren waren allein Staatsanwälte der Abteilungen I bzw. I A der General- bzw. Bezirksstaatsanwaltschaften zuständig, die vom MfS "bestätigt" worden waren. Das Gleiche galt für die für MfS-Fälle zuständigen Haftrichter. Formal wurden die Anforderungen der Strafprozessordnung zwar gewahrt, faktisch war jedoch das dort normierte System der Unterordnung der Ermittler unter die Staatsanwaltschaft sowie die Unabhängigkeit der Gerichte auf den Kopf gestellt (Justiz, Verhältnis des MfS zur).
Die Zuständigkeit für den Vollzug der Untersuchungshaft und den Strafvollzug lag im MfS bei der Abteilung XIV des Ministeriums sowie den ihr nachgeordneten Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen (Linie XIV). Für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens waren die Hauptabteilung IX des Ministeriums sowie die ihr nachgeordneten Abteilungen IX der Bezirksverwaltungen (Linie IX), die im Außenkontakt als MfS-Untersuchungsabteilung firmierten, zuständig. Die Linien IX und XIV lagen im unmittelbaren Anleitungsbereich des Ministers für Staatssicherheit.
Die Haftbedingungen wandelten sich im Laufe der Zeit. Herrschten in den frühen 50er Jahren sehr einfache, an sowjetischen Verhältnissen orientierte, mitunter brutale Unterbringungs- und Umgangsformen vor - erinnert sei hier an das Kellergefängnis in Berlin-Hohenschönhausen, das sog. U-Boot -, besserten sich die materiellen Bedingungen danach langsam, aber kontinuierlich.
Von Häftlingen, die sowohl MfS- als auch MdI-Untersuchungshaftanstalten kennengelernt haben, werden die materiellen Unterbringungsbedingungen, also Zellenausstattung, Hygiene, Verpflegung etc. beim MfS regelmäßig als deutlich besser bezeichnet; innerhalb des MfS gab es ein Gefälle von der Ministeriumsebene zu den UHA der Bezirksverwaltungen. Umgekehrt wurden jedoch die Umgangsregeln beim MfS als unmenschlicher als beim MdI bezeichnet.
Beim MfS galt ein absolutes Primat der Sicherheit: Häftlinge wurden strikt voneinander getrennt; zwar gab es nicht nur Einzelhaft, aber es kam zu keinen zufälligen Begegnungen von Häftlingen untereinander. Sämtliche Kontakte wurden von der Untersuchungsabteilung gesteuert.
Die Häftlinge wurden außerhalb der Vernehmungen nicht mehr mit ihrem Namen, sondern nur mit einer Nummer angesprochen. MfS-Mitarbeitern war jede Kommunikation mit Häftlingen, die über das unbedingt dienstlich Erforderliche hinausging, streng verboten - schließlich hätten so Informationen vom MfS an die als Feinde betrachteten Häftlinge abfließen können. Alle eigentlich normalen Rechte von Inhaftierten, wie Besuchs-, Schreib-, Lese- oder Einkaufserlaubnis, Freigang, Versorgung mit Zigaretten, Kaffee oder Ähnliches, wurden als besondere Belohnung behandelt und von den Vernehmungsoffizieren zur gezielten Steuerung der Aussagebereitschaft eingesetzt.
Häftlinge fühlten sich so meist sehr schnell einem übermächtigen, weder durchschau- noch berechenbaren Apparat ohnmächtig ausgeliefert. Spezielle Methoden, wie die konspirative und überraschende Festnahme, die Einlieferung in geschlossenen Fahrzeugen, die Vermeidung jeglichen Sichtkontakts zu Orientierungspunkten außerhalb des Gefängnisses, die Wegnahme von Uhren und das Verbot von Schreibzeug und Aufzeichnungen in den Zellen, führten bei den Häftlingen oft zu einem Gefühl der räumlichen und zeitlichen Desorientierung.
Hinzu kam ein ausgeklügeltes Spitzelsystem unter den Häftlingen. Die Untersuchungsabteilungen sammelten gezielt Informationen unter den Häftlingen mit Hilfe angeworbener Zuträger, die zunächst als Kammeragenten (KA), später als Zelleninformatoren (ZI) bezeichnet wurden. Sie sollten von ihren Mithäftlingen jene Informationen erlangen, die diese in den Vernehmungen nicht preisgegeben hatten. Insbesondere in den 70er und 80er Jahren sollten sie Häftlinge oft aber auch nur in Gespräche zu bestimmten Themen oder Zusammenhängen verwickeln, die dann von der Untersuchungsabteilung mittels versteckter Abhöreinrichtungen in den Zellen aufgezeichnet und ausgewertet wurden.
Bei den Häftlingen führten diese Bedingungen häufig zu einem Gefühl psychischer Einkreisung, des Ausgeliefertseins und dem Schwinden jeglichen Widerstandsgeistes. Ohnehin hatten die meisten Häftlinge das berechtigte Empfinden einer extrem ungerechten Behandlung. Schließlich war seit Anfang der 60er Jahre die überwiegende Zahl Gefangener lediglich wegen ihrer Bestrebungen, die DDR in Richtung Westen zu verlassen, inhaftiert worden. Sie fühlten sich in ihrem Handeln im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und diversen auch von der DDR unterzeichneten völkerrechtlichen Abkommen.
Eine weitere Häftlingsgruppe bildeten Menschen, die durch unerschrockene Wahrnehmung von oder Forderung nach politischen Rechten in den Augen der herrschenden Partei zu einer Gefahr für das Ansehen oder die Existenz der DDR geworden waren. Nur einem sehr kleinen Teil der Häftlinge wurden tatsächliche Staatsverbrechen zur Last gelegt.
Außerdem gab es neben den politischen Gefangenen auch noch Beschuldigte, denen gewöhnliche unpolitische Delikte angelastet wurden, die aber unter besonderer Geheimhaltung ermittelt und verhandelt werden sollten. Eine Rechtsgrundlage für den Betrieb von Untersuchungshaftanstalten durch das MfS gab es nicht. Der Strafvollzug des MfS widersprach seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes 1968 ausdrücklich der geltenden Rechtslage. Die strafprozessuale Ermittlungstätigkeit des MfS war erst seit 1968 in der Strafprozessordnung explizit geregelt, fand aber auch vorher statt.
Eine besondere Bedeutung hatten die MfS-Haftanstalten auch für die Praxis des Häftlingsfreikaufs durch die Bundesrepublik. Seitens der DDR wurden die konkreten Freikaufaktionen vom MfS koordiniert und durchgeführt. Sämtliche freigekauften Häftlinge durchliefen kurz vor ihrer Entlassung in die Bundesrepublik daher noch die MfS-Untersuchungshaftanstalt Karl-Marx-Stadt, in der die letzten Formalitäten erledigt wurden und von wo aus die Busse in die Bundesrepublik abfuhren.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
Staatsverbrechen waren im StEG/1957 (§§ 13-27) und in Kapitel 2 des StGB/1968 (§§ 96-111) beschriebene politische Straftaten, die in die Zuständigkeit des MfS als strafrechtliches Untersuchungsorgan (HA IX) fielen, weil eine staatsfeindliche Absicht und/oder eine staatsgefährdende Wirkung unterstellt wurden.
Zu den Staatsverbrechen zählten diktaturspezifisch kodifizierte "klassische" politische Straftaten wie Hochverrat und Spionagedelikte sowie als Meinungs- und Organisationsdelikte definierte Handlungen (Staatsfeindliche Hetze, Staatsfeindliche Gruppenbildung), die in demokratischen Staaten als Ausübung von Grundrechten gelten würden, außerdem unterschiedliche Handlungen oder Unterlassungen, bei denen den Tätern eine staatsfeindlich motivierte Schädigungsabsicht unterstellt wurde (Diversion, Sabotage).
Die als Staatsverbrechen bezeichneten Straftatbestände stehen überwiegend in sowjetischer Rechtstradition und gehen letztlich auf Artikel 58 des StGB der RSFSR ("Konterrevolutionäre Verbrechen") zurück. Bis Februar 1958 wurden sie von DDR-Gerichten in Ermangelung konkreter strafrechtlicher Regelungen pauschal mit Hilfe von Artikel VI der Verfassung von 1949 ("Boykott- und Kriegshetze") geahndet.
Staatsverbrechen galten als schwere Straftaten; bei einigen Tatbeständen (Hochverrat, Spionage, Terror, Diversion, Sabotage) umfasste der Strafrahmen bis 1987 auch die Todesstrafe.
Signatur: BArch, MfS, HA IX, Tb, Nr. 212-219
Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In ihrem Schlusswort reagierte Barczatis auf die Urteilsforderung des Staatsanwalts Wolfgang Lindner.
Elli Barczatis wurde Anfang der 50er Jahre vermutlich ohne ihr Wissen zur Informantin für die Organisation Gehlen, die Vorläuferin des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der westdeutsche Geheimdienst nutzte sie als Quelle in Ost-Berlin, ohne sie offiziell in diese Tätigkeit einzuweihen. Von April 1950 bis Januar 1953 war Barczatis die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Otto Grotewohl. Kurz zuvor ging sie eine Liebesbeziehung mit dem Journalisten und Übersetzer Karl Laurenz ein, der nach seinem Bruch mit der SED und den daraus resultierenden beruflichen Schwierigkeiten begonnen hatte, für die Organisation Gehlen zu spionieren. Unter dem Vorwand, Material für seine journalistische Arbeit zu sammeln, ließ er sich von Barczatis mit internen Informationen aus dem Büro des Ministerpräsidenten versorgen.
Anfang 1951 wurde das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) durch den Tipp einer ehemaligen Kollegin von Barczatis, die später als Geheimer Informator (GI) für das MfS arbeitete, auf die beiden aufmerksam. Nach ersten Ermittlungen eröffnete die Stasi am 26. Juni 1951 wegen Spionageverdachts den Gruppenvorgang "Sylvester" gegen Barczatis und Laurenz. Dieser Schritt erfolgte, wenn sich ein Verdacht gegen mehrere Personen wegen "feindlicher Tätigkeit" erhärtete. In der Folgezeit unternahm die Stasi in enger Zusammenarbeit mit der sowjetischen Geheimpolizei weitere Schritte gegen Barczatis und Laurenz. Dazu gehörten Observierungen, Telefonüberwachungen und Briefkontrollen. Im Januar 1953 wurde Barczatis zu einem Parteilehrgang nach Potsdam delegiert. Danach erhielt sie zwar wieder eine Anstellung im Amt des Ministerpräsidenten, jedoch nicht mehr als persönliche Sekretärin Grotewohls, sondern in der Eingabenbearbeitung. Vermutlich veranlasste das MfS diese Versetzung, da es bereits seit 1953 von der Weitergabe interner Informationen aus dem Büro des Ministerpräsidenten an die Organisation Gehlen durch Barczatis bzw. Laurenz wusste. Am 4. März 1955 wurden die beiden verhaftet. Die Festnahme fiel in die Endphase der "Konzentrierten Schläge", die die Stasi im Nachgang des Aufstandes vom 17. Juni 1953 durchgeführt hatte. Diese Aktion symbolisierte einen Strategiewechsel des MfS bei der Verfolgung tatsächlicher oder vermeintlicher Agentinnen und Agenten westlicher Geheimdienste, insbesondere der Organisation Gehlen.
Am 23. September 1955 kam es vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR in Berlin-Mitte zum Prozess wegen Spionagetätigkeit. Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer war für die Anklage zuständig. Obwohl Barczatis spätestens mit dem Ende ihrer Tätigkeit für Grotewohl Anfang 1953 nur noch wenige nachrichtendienstlich verwertbare Berichte an Laurenz lieferte, verurteilte das Gericht beide Angeklagten zum Tode. Am 23. November 1955 wurden sie in der Untersuchungshaftanstalt I in Dresden durch das Fallbeil hingerichtet.
Von fast fünfzehn Stunden Verhandlung sind circa fünf als Tonbandaufnahmen im Archiv des BStU überliefert. Beim vorliegenden Ausschnitt handelt es sich um das Schlusswort von Elli Barczatis nach dem Plädoyer des Staatsanwalts.
Die vom geforderten Strafmaß entsetzte Angeklagte betont noch einmal umfassend ihre Reue und ihre enge Verbundenheit zur DDR. Sie bittet das Gericht um ein milderes Urteil, um sich später bewähren und wieder für die sozialistische Gesellschaft einsetzen zu können.
Trotz der ursprünglichen Empfehlung Melsheimers zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe, bestätigte das Oberste Gericht das Todesurteil. Nach der Ablehnung eines Gnadengesuchs durch den Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, wurde es in den frühen Morgenstunden des 23. November 1955 vollstreckt. 2006 rehabilitierte das Landgericht Berlin Elli Barczatis und Karl Laurenz nach einem Antrag des Mauermuseums am Checkpoint Charlie.
[Richter Ziegler:]
Barczatis, wollen Sie vom Platz sprechen, ja?
[Elli Barczatis:]
Zum- -
[Richter Ziegler:]
Wollen Sie vom Platz aus sprechen?
[Elli Barczatis:]
Ja, bitte.
[Richter Ziegler:]
Was haben Sie noch zu sagen?
[Elli Barczatis:]
[Stimme brüchig, versucht Weinen zurückzuhalten] Zu meiner Verteidigung, hohes Gericht, kann ich nichts sagen. Das, was ich begangen habe, die schwere Schuld, die ich auf mich geladen habe, die kann ich nicht verteidigen. Es gibt eine Reihe von Dingen, die ich nicht gewusst habe, die ich nicht konkret gewusst habe, die ich zum Teil in der Untersuchungshaft, zum Teil bei der Gegenüberstellung und auch erst heute erfahren habe. Das alles ist aber keine Entschuldigung. Ich hätte das alles sehen müssen, gerade aufgrund meiner Vorkenntnisse, meiner Vorbildung. Ich habe, wie ich vorhin schon sagte, mir selbst Sand in die Augen gestreut.
Also es gibt, wie ich anfangs erwähnte, keine Verteidigung, keine Entschuldigung.
Von dem durch den Herrn Staatsanwalt beantragten Strafmaß bin ich so stark beeindruckt. [zittrige Stimme] Ich weiß, dass ich eine schwere Strafe verdient habe. Ich bin mir vollkommen darüber im Klaren, dass ich in meiner bisherigen Funktion und mit meinen Vorkenntnissen diese ganzen Zusammenhänge hätte erkennen müssen, zum Teil auch gesehen habe. Ich habe aber doch gehofft, dass mir Gelegenheit gegeben wird, meine Schuld wieder gutzumachen. [schluchzt]
Und ich bitte das hohe Gericht herzlichst, ich möchte vorher sagen, dass ich das, was ich begangen habe, diese schwere Schuld, die ich auf mich geladen habe, zutiefst bereue und ich bitte Sie, mir wirklich Glauben zu schenken. Und ich bitte das hohe Gericht weiter, wenn es in die Beratung eintritt über das Urteil, zu versuchen mildernde Umstände, also ein milderes Urteil für mich, auszusprechen, damit ich Gelegenheit habe, einmal mich während des Strafvollzuges zu bewähren, aber auch später dann weiter durch den Einsatz meiner Arbeitskraft mitzuhelfen am weiteren Ausbau und am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik.
Ich glaube die andern Dinge, die ich noch- - die Stellungnahme gehört wohl zum Schlusswort, ja? Ich weiß das nicht so genau.
[Richter Ziegler:]
Das haben Sie auch gleich Angeklagte.
[Elli Barczatis:]
[parallel] Kann ich gleich sagen, ja?
[Richter Ziegler:]
Das können Sie jetzt sagen.
[Elli Barczatis:]
[weint, räuspert, kann die Stimme schlecht kontrollieren] Hoher Senat!
Ich stehe heute zum ersten Mal vor einem Gericht und zwar vor dem Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik. Ich stehe unter einer der schwersten An- - unter der schwersten Anklage überhaupt, die es gibt. Die Anklage ist zutreffend, wie ich schon sagte. Und wie ich auch ebend schon erwähnt habe als Staatsfunktionär, als langjähriges Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, nicht nur als Mitglied sondern auch als Parteifunktionär, habe ich das in mich gesetzte große und schöne Vertrauen sowohl meiner Kollegen, meiner Vorgesetzten und insbesondere das des Herrn Ministerpräsidenten Grotewohl schändlich verraten.
Ich habe Staatsgeheimnisse weitergegeben.
Es war mir, wie gesagt, nicht im Einzelnen alles bekannt, aber das spielt wirklich keine Rolle. [Sprechpause, versucht ihre Stimme unter Kontrolle zu kriegen] Ich sagte bereits vorhin bei der Vernehmung, dass ich fast 30 Jahre berufstätig bin und dass ich nie in meinem Leben Dienstgeheimnisse weiter getragen habe. Es is' darum umso verwerflicher, dass ich jetzt in einem Arbeiter- und Bauernstaat, der gerade auch meine Interessen vertritt, die ich ja aus dem Arbeiterstand, aus der Arbeiterklasse komme, äh - stamme, dass ich da diesen Verrat begangen habe. [zittrige Atemzüge]
Ich habe durch den Verrat, durch de Weitergabe von - äh - Mitteilungen den imperialistischen Spionageorganisationen Handlangerdienste geleistet und habe damit die Wühl- und die Schädlingsarbeit unterstützt. Die Wühl- und Schädlingsarbeit gegen alle demokratischen Einrichtungen bei uns: gegen unseren Aufbau, gegen die wirtschaftlichen Einrichtungen, aber auch gegen die kulturellen, gegen die wissenschaftlichen und - äh - gegen di- - überhaupt gegen die Politik der Reg- - unsrer Regierung.
Ich habe aber nicht nur das getan, ich habe auch damit den Terror unterstützt, der in Westdeutschland gegen Friedenskämpfer vor sich geht. Ich habe damit auch den weiteren Ausbau der nationalen Front und im Zusammenhang damit, äh - also - mh - den weiteren Ausbau - äh - geschädigt und im Zusammenhang damit die Wiedervereinigung unseres deutschen Vaterlandes weiter hinaus gezögert.
Ich bin mir dessen bewusst. Die Ziele der Spionageorganisation sind mir bekannt - ich kann mich da nicht reinwaschen. Ich kenne sie aus der Presse, ich kenne sie aus den politischen Schulungen. [Sprechpause]
Ich habe im Anfang meiner - äh - Untersuchungshaft meine Schuld noch nicht voll eingesehen, wie ich ja schon sagte. Ich habe es nicht bagatellisieren wollen, es - ich weiß nicht wie ich m-m- - Ihnen das erklären soll, ich- - [tiefes Atmen] Die, die, die ganze letzte - äh - Anerkennung der Schuld mit allen Konsequenzen ist mir erst in letzter Zeit gekommen. Die volle Anerkennung.
Ich hatte, wie Ihnen bekannt ist, Gelegenheit zum politischen Studium. Ich habe die - äh - Akademie besucht, ich habe die Kreisparteischule besucht, ich habe an staatspolitischen Schulungen, an Arbeitsbesprechungen, an allen diesen Dingen teilgenommen. Ich habe sogar die - äh - Schulungen mit einem verhältnismäßig guten Zeugnis absolviert. Ich habe die, das Gelernte nicht genutzt. Ich habe für mich, für mein Leben und für meine Arbeit nicht die notwendige Quen- - Konsequenzen gezogen. Ich bin nicht nur durch Fahrlässigkeit und Leichtsinn und Unachtsamkeit zu einer Spionin, zu einem Verräter geworden, sondern durch mangelndes Vertrauen in der Politik der Regierung, unserer Regierung, durch mangels Vertrauen zur Partei der Arbeiterklasse. Ich habe mich beeinflussen lassen, einmal durch meinen persönlichen Umgang, zum anderen durch meinen nahen, ganz engen, äh - durch meine nahe, ganz enge Verbindung zu dem Mitangeklagten Laurenz.
Ich habe die - mh - Partei ver- - ich habe meine - mh, mh - Partei verraten. Ich habe ihr nicht mitgeteilt, dass - nicht nur nicht mitgeteilt, dass ich Verrat übe, dass ich Spionage übe. Ich habe ihr auch vorher schon nicht mitgeteilt, dass ich mit dem Mitangeklagten Laurenz eng befreundet bin.
Ich habe ihr das verschwiegen.
Ich sagte schon, ich, ich bin mir vollkommen im Klaren darüber, dass ich diese Dinge alle erkennen hätte müssen. Ich habe sie zum Teil nicht erkennen wollen, einige wenige Dinge nicht ge- - ähm - wirklich nicht gewusst, aber die spielen ja wie gesagt keine ausschlaggebende Rolle.
Ich habe in der, in den vergangenen neun Jahren - äh - während meiner Tätigkeit in der staatlichen Verwaltung s- - viel gearbeitet, auch sehr schwer gearbeitet und ich habe auch das getan, was der Herr Staatsanwalt vorhin von unsern Arbeitern und Bauern ausführte. Ich habe in der ersten Zeit in der Deutschen Zentralverwaltung der Brennstoffindustrie buchstäblich mit trockenem Brot gearbeitet. Ich habe nichts auf- - [schluchzt, Stimme bricht, weinend] drauf gehabt. Ich, ich hab viel gearbeitet. Ich habe Überstunden gemacht. Ich habe nachts gearbeitet und ich muss Ihnen sagen: ich habe sogar wirklich gern gearbeitet. Auch für mich ist Arbeit ein Lebensbedürfnis. Aber diese ganze Arbeit, diese - das is' alles hinfällig geworden durch meinen Verrat. Und ich darf doch wohl noch einmal die Bitte aussprechen, mir später Gelegenheit zu geben, meine Schuld gut zu machen.
[Richter Ziegler:]
Das is' zu Ihrer Verteidigung und aus, als Schlusswort das, was Sie zu sagen haben, Angeklagte Barczatis, ja?
[Elli Barczatis:]
[parallel] Ja, Herr Präsident.
[zittriger Atemgang]
[Richter Ziegler:]
Nehmen Sie Platz.
Haft im MfS
Die in der DDR herrschende diffuse Furcht vor dem Staatssicherheitsdienst hatte verschiedene Gründe. Die Angst, einfach abgeholt werden zu können und dann für unbestimmte Zeit zu verschwinden, spielte dabei eine nicht geringe Rolle. Reale Grundlage für diese Angst war das zwar geheime, aber zumindest durch Gerüchte und Vermutungen sehr präsente Haftsystem des MfS.
Schwerpunkt dieses Haftsystems waren 15 Untersuchungshaftanstalten (UHA) auf der Ebene der MfS-Bezirksverwaltungen. Außerdem gab es noch zwei UHA auf Ministeriumsebene in Ostberlin: in der Genslerstraße in Hohenschönhausen (UHA I) und in der Magdalenenstraße in Lichtenberg (UHA II). Das bekannteste MfS-Gefängnis war jedoch die Strafvollzugsanstalt Bautzen II, ein altes Gerichtsgefängnis in Bautzens Innenstadt. Formal betrachtet, unterstand dieses häufig als MfS-Sonderhaftanstalt bezeichnete Gefängnis jedoch der Verwaltung Strafvollzug des DDR-Innenministeriums (MdI); faktisch entschied hier jedoch das MfS über alle wichtigen Fragen, von der Auswahl der Angestellten bis zur Einweisung der Häftlinge.
Das größte MfS-Gefängnis war gleichzeitig das unbekannteste: In Berlin-Hohenschönhausen befand sich unmittelbar neben der Untersuchungshaftanstalt das sog. Lager X, ein Haftarbeitslager für bis zu 900 männliche Strafgefangene. Es existierte von Anfang der 50er bis Mitte der 70er Jahre. Weiterhin gab es in allen Untersuchungshaftanstalten des MfS eigene Strafgefangenenarbeitskommandos (SGAK).
Es gilt also zu unterscheiden zwischen Untersuchungshaft und Strafvollzug. Nur ein kleiner Teil der MfS-Untersuchungshäftlinge kam nach einer rechtskräftigen Verurteilung auch in den Strafvollzug des MfS. In Bautzen II wurden bekannte politische Häftlinge untergebracht, aber auch Gefangene, die wegen schwerwiegender Spionagevorwürfe verurteilt worden waren. Ins Lager X und in die SGAK der Untersuchungshaftanstalten wurden nur verhältnismäßig wenige politische Gefangene überstellt; hier wurden die Gefangenen vor allem für die Verrichtung von Arbeiten für das MfS eingesetzt und daher auch unter dem Gesichtspunkt beruflicher Qualifikation ausgewählt.
Dennoch wurden diese beiden Möglichkeiten wegen der - im Vergleich zum normalen Strafvollzug - besseren Haftbedingungen auch als Belohnung für besonders kooperative Häftlinge genutzt, gleichermaßen wegen der besonderen Geheimhaltung, aber auch zur Isolierung von straffällig gewordenen MfS-Mitarbeitern oder Funktionären aus Politik und Wirtschaft.
Das Hauptinteresse des MfS richtete sich auf die Untersuchungshaft. Hier führte das MfS in eigener Zuständigkeit strafprozessuale Ermittlungsverfahren durch und brachte die Beschuldigten in den eigenen Untersuchungshaftanstalten unter. Parallel zur normalen Untersuchungshaft, für die in der DDR seit 1952 nicht mehr die Justizverwaltung, sondern die Verwaltung Strafvollzug des MdI zuständig war, existierte hier ein paralleles Haftsystem für Beschuldigte, die vom MfS als Feinde eingestuft worden waren. Das gesonderte System umfasste nicht nur die Haftanstalten und die für die Ermittlungen zuständigen MfS-Mitarbeiter, sondern es erstreckte sich auch auf die Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Für die Aufsicht in den vom MfS geführten Ermittlungsverfahren waren allein Staatsanwälte der Abteilungen I bzw. I A der General- bzw. Bezirksstaatsanwaltschaften zuständig, die vom MfS "bestätigt" worden waren. Das Gleiche galt für die für MfS-Fälle zuständigen Haftrichter. Formal wurden die Anforderungen der Strafprozessordnung zwar gewahrt, faktisch war jedoch das dort normierte System der Unterordnung der Ermittler unter die Staatsanwaltschaft sowie die Unabhängigkeit der Gerichte auf den Kopf gestellt (Justiz, Verhältnis des MfS zur).
Die Zuständigkeit für den Vollzug der Untersuchungshaft und den Strafvollzug lag im MfS bei der Abteilung XIV des Ministeriums sowie den ihr nachgeordneten Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen (Linie XIV). Für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens waren die Hauptabteilung IX des Ministeriums sowie die ihr nachgeordneten Abteilungen IX der Bezirksverwaltungen (Linie IX), die im Außenkontakt als MfS-Untersuchungsabteilung firmierten, zuständig. Die Linien IX und XIV lagen im unmittelbaren Anleitungsbereich des Ministers für Staatssicherheit.
Die Haftbedingungen wandelten sich im Laufe der Zeit. Herrschten in den frühen 50er Jahren sehr einfache, an sowjetischen Verhältnissen orientierte, mitunter brutale Unterbringungs- und Umgangsformen vor - erinnert sei hier an das Kellergefängnis in Berlin-Hohenschönhausen, das sog. U-Boot -, besserten sich die materiellen Bedingungen danach langsam, aber kontinuierlich.
Von Häftlingen, die sowohl MfS- als auch MdI-Untersuchungshaftanstalten kennengelernt haben, werden die materiellen Unterbringungsbedingungen, also Zellenausstattung, Hygiene, Verpflegung etc. beim MfS regelmäßig als deutlich besser bezeichnet; innerhalb des MfS gab es ein Gefälle von der Ministeriumsebene zu den UHA der Bezirksverwaltungen. Umgekehrt wurden jedoch die Umgangsregeln beim MfS als unmenschlicher als beim MdI bezeichnet.
Beim MfS galt ein absolutes Primat der Sicherheit: Häftlinge wurden strikt voneinander getrennt; zwar gab es nicht nur Einzelhaft, aber es kam zu keinen zufälligen Begegnungen von Häftlingen untereinander. Sämtliche Kontakte wurden von der Untersuchungsabteilung gesteuert.
Die Häftlinge wurden außerhalb der Vernehmungen nicht mehr mit ihrem Namen, sondern nur mit einer Nummer angesprochen. MfS-Mitarbeitern war jede Kommunikation mit Häftlingen, die über das unbedingt dienstlich Erforderliche hinausging, streng verboten - schließlich hätten so Informationen vom MfS an die als Feinde betrachteten Häftlinge abfließen können. Alle eigentlich normalen Rechte von Inhaftierten, wie Besuchs-, Schreib-, Lese- oder Einkaufserlaubnis, Freigang, Versorgung mit Zigaretten, Kaffee oder Ähnliches, wurden als besondere Belohnung behandelt und von den Vernehmungsoffizieren zur gezielten Steuerung der Aussagebereitschaft eingesetzt.
Häftlinge fühlten sich so meist sehr schnell einem übermächtigen, weder durchschau- noch berechenbaren Apparat ohnmächtig ausgeliefert. Spezielle Methoden, wie die konspirative und überraschende Festnahme, die Einlieferung in geschlossenen Fahrzeugen, die Vermeidung jeglichen Sichtkontakts zu Orientierungspunkten außerhalb des Gefängnisses, die Wegnahme von Uhren und das Verbot von Schreibzeug und Aufzeichnungen in den Zellen, führten bei den Häftlingen oft zu einem Gefühl der räumlichen und zeitlichen Desorientierung.
Hinzu kam ein ausgeklügeltes Spitzelsystem unter den Häftlingen. Die Untersuchungsabteilungen sammelten gezielt Informationen unter den Häftlingen mit Hilfe angeworbener Zuträger, die zunächst als Kammeragenten (KA), später als Zelleninformatoren (ZI) bezeichnet wurden. Sie sollten von ihren Mithäftlingen jene Informationen erlangen, die diese in den Vernehmungen nicht preisgegeben hatten. Insbesondere in den 70er und 80er Jahren sollten sie Häftlinge oft aber auch nur in Gespräche zu bestimmten Themen oder Zusammenhängen verwickeln, die dann von der Untersuchungsabteilung mittels versteckter Abhöreinrichtungen in den Zellen aufgezeichnet und ausgewertet wurden.
Bei den Häftlingen führten diese Bedingungen häufig zu einem Gefühl psychischer Einkreisung, des Ausgeliefertseins und dem Schwinden jeglichen Widerstandsgeistes. Ohnehin hatten die meisten Häftlinge das berechtigte Empfinden einer extrem ungerechten Behandlung. Schließlich war seit Anfang der 60er Jahre die überwiegende Zahl Gefangener lediglich wegen ihrer Bestrebungen, die DDR in Richtung Westen zu verlassen, inhaftiert worden. Sie fühlten sich in ihrem Handeln im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und diversen auch von der DDR unterzeichneten völkerrechtlichen Abkommen.
Eine weitere Häftlingsgruppe bildeten Menschen, die durch unerschrockene Wahrnehmung von oder Forderung nach politischen Rechten in den Augen der herrschenden Partei zu einer Gefahr für das Ansehen oder die Existenz der DDR geworden waren. Nur einem sehr kleinen Teil der Häftlinge wurden tatsächliche Staatsverbrechen zur Last gelegt.
Außerdem gab es neben den politischen Gefangenen auch noch Beschuldigte, denen gewöhnliche unpolitische Delikte angelastet wurden, die aber unter besonderer Geheimhaltung ermittelt und verhandelt werden sollten. Eine Rechtsgrundlage für den Betrieb von Untersuchungshaftanstalten durch das MfS gab es nicht. Der Strafvollzug des MfS widersprach seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes 1968 ausdrücklich der geltenden Rechtslage. Die strafprozessuale Ermittlungstätigkeit des MfS war erst seit 1968 in der Strafprozessordnung explizit geregelt, fand aber auch vorher statt.
Eine besondere Bedeutung hatten die MfS-Haftanstalten auch für die Praxis des Häftlingsfreikaufs durch die Bundesrepublik. Seitens der DDR wurden die konkreten Freikaufaktionen vom MfS koordiniert und durchgeführt. Sämtliche freigekauften Häftlinge durchliefen kurz vor ihrer Entlassung in die Bundesrepublik daher noch die MfS-Untersuchungshaftanstalt Karl-Marx-Stadt, in der die letzten Formalitäten erledigt wurden und von wo aus die Busse in die Bundesrepublik abfuhren.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Untersuchungshaft begann nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter und endete mit der Überstellung in den Strafvollzug nach Erlangung der Rechtskraft einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, selten auch mit der Freilassung.
Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft waren ein dringender Tatverdacht sowie entweder Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949, § 141 StPO/1952, § 122 StPO/1968). Der Vollzug der Untersuchungshaft war gesetzlich mit nur einem StPO-Paragraphen geregelt (§ 116 StPO/1949, § 147 StPO/1952, § 130 StPO/1968), alles Weitere in internen Ordnungen. Er erfolgte für Beschuldigte, deren Ermittlungsverfahren von der Staatssicherheit geführt wurden, in MfS-Untersuchungshaftanstalten in Berlin bzw. den Bezirksstädten der DDR.
Die Haftbedingungen waren dort von Willkür, völliger Isolation und daraus resultierender Desorientierung der Häftlinge gekennzeichnet. Für den Vollzug der Untersuchungshaft war im MfS die Linie XIV (Abt. XIV) zuständig; die Vernehmungen oblagen den Untersuchungsführern der Linie IX (HA IX).
Sekretärin im Visier der Stasi
Einleitung
Eröffnung des Geheimprozesses gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage
Erste Hinweise und Beginn der Ermittlungen
Bericht über die Weiterbeschäftigung von Elli Barczatis beim Ministerpräsidenten der DDR
Erster Bericht über ein Treffen von Elli Barczatis und Karl Laurenz
Bericht über ein Treffen mit GI "Grünspan"
Vermerk zur sofortigen Beschaffung der Akte von Elli Barczatis
Gruppenvorgang "Sylvester"
Beschluss über das Anlegen des Gruppenvorgangs "Sylvester"
Bericht über eine Beobachtung von Elli Barczatis in Ost-Berlin
Antrag auf Telefonüberwachung von Karl Laurenz
Karl Laurenz und die Organisation Gehlen
Bericht über eine Beobachtung von Karl Laurenz in West-Berlin
"Gänseblümchen" im Visier der Stasi
Vermerk zur Wiedereinstellung von Elli Barczatis beim Ministerpräsidenten der DDR
GI-Bericht über Falle für Elli Barczatis
Festnahme und Haft
Einlieferungsanzeige von Karl Laurenz
Einlieferungsanzeige von Elli Barczatis
Amtshilfeantrag des persönlichen Referenten Otto Grotewohls zum Verbleib von Elli Barczatis
Vermerk über die Geständnisverweigerung von Karl Laurenz
Vergleich der Staatssicherheit mit den nationalsozialistischen Geheimdiensten durch Karl Laurenz
Brief von Hertha Barczatis an Otto Grotewohl über ihre Schwester Elli
Prozess, Verurteilung und Tod
Anklageschrift gegen Karl Laurenz und Elli Barczatis
Vernehmung von Elli Barczatis im Geheimprozess gegen sie und Karl Laurenz wegen Spionage
Vernehmung von Karl Laurenz im Geheimprozess gegen ihn und Elli Barczatis wegen Spionage
Plädoyer des Staatsanwalts im Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage
Schlusswort von Elli Barczatis im Geheimprozess gegen sie und Karl Laurenz wegen Spionage
Schlusswort von Karl Laurenz im Geheimprozess gegen ihn und Elli Barczatis wegen Spionage
Sitzungsbericht von Staatsanwalts Wolfgang Lindner über die Hauptverhandlung gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz
Ablehnung der Gnadengesuche für Elli Barczatis und Karl Laurenz
Gnadengesuche für Elli Barczatis und Karl Laurenz
Vollstreckungsprotokoll der Hinrichtung von Elli Barczatis
Vollstreckungsprotokoll der Hinrichtung von Karl Laurenz
Nachklang