Prozess, Verurteilung und Tod
Der Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz fand am 23. September 1955 vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gericht der DDR in Berlin-Mitte statt. Die Verhandlung dauerte nur einem Tag, sie fand geheim, also ohne Öffentlichkeit statt. Warum der Prozess nicht als Propaganda- oder Schauprozess inszeniert wurde, darüber geben die Akten keine Auskunft. Einzig Offiziere der Staatssicherheit durften an dem Prozess teilnehmen.
Die Anklage vertrat Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer, als Richter fungierte der Vizepräsident des Obersten Gerichts, Walter Ziegler. Melsheimer und Ziegler, die beide schon in der NS-Zeit als Juristen arbeiteten, pflegten einen harten Umgang mit den Angeklagten und verhängten zahlreiche drakonische Strafen. Melsheimer war beim Prozess gegen Barczatis und Laurenz selbst nicht anwesend. Vertreten wurde die Generalstaatsanwaltschaft durch den Staatsanwalt Wolfgang Lindner, der auch die Anklageschrift verfasste.
Der fast fünfzehnstündige Prozess ist teilweise auf Tonband erhalten. Die ca. fünf Stunden überliefertes Material bilden wesentliche Aspekte des Prozessgeschehens ab, bei dem das Urteil von vornherein feststand. Seinen Höhepunkt fand er mit der Forderung des Todesurteils durch Lindner und dem Zusammenbruch der schockierten Barczatis – ein Moment, der durch den Mitschnitt bis heute ins Mark gehen kann. Das Urteil war besonders hart, weil die weitergegebenen Informationen – Namen von Mitarbeitern Grotewohls, seine Treffen mit Personen aus Politik und Gesellschaft und Berichte über die wirtschaftliche Lage der DDR – vergleichsweise harmlos erscheinen. Außerdem lieferte Barczatis mit dem Ende ihrer Tätigkeit für Grotewohl Anfang 1953 nur noch wenige nachrichtendienstlich verwertbare Berichte an Laurenz. Ursprünglich hatte sich Melsheimer auch nicht für ein Todesurteil, sondern eine lebenslange Zuchthausstrafe ausgesprochen. Warum dieses Urteil letztendlich umgewandelt wurde, ist bis heute nicht geklärt – eine entsprechende Weisung muss aus der Politbürokratie gekommen sein, denn es ist unwahrscheinlich, dass das Gericht aus eigenem Antrieb handelte.
Nach der Ablehnung der Gnadengesuche durch den Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, wurden die Urteile in den frühen Morgenstunden des 23. November 1955 in der Untersuchungshaftanstalt I in Dresden durch das Fallbeil vollstreckt.