Signatur: BArch, MfS, ZKG, Nr. 1101, Bl. 336-342
Im Zentralen Aufnahmeheim in Röntgental (ZAH) bei Berlin wurde ab 1979 die Mehrzahl derjenigen überprüft, die aus der Bundesrepublik in die DDR übersiedeln wollten. Ein Bericht der Stasi dokumentiert den tristen Alltag dort.
Das Zentrale Aufnahmeheim für Übersiedler und Rückkehrer (ZAH) unterstand dem Ministerium des Innern (MdI), doch in der Praxis führte die Stasi hier die Regie. Die Mitarbeiter der Hauptabteilung VII, Abteilung 3 des MfS verhörten die Aufnahmeersuchenden und schleusten Inoffizielle Mitarbeiter in das Heim ein, die auftragsgemäß Rückkehrer bzw. Zuziehende und auch die Beschäftigten des Aufnahmeheims bespitzelten. In den späten achtziger Jahren war zudem der Leiter der Heims zugleich Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Stasi.
Der Heimaufenthalt sollte die Übersiedler auf das Leben in der sozialistischen Gesellschaft vorbereiten. Vor allem jedoch wollte die Stasi dort prüfen, wie ernst es den Neuankömmlingen mit einer Übersiedlung in die DDR war, denn stets wurde das Einschleusen feindliche Spione befürchtet. Gleichzeitig wollte die Stasi durch die Befragungen selbst wichtige Details über Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik sowie die westlichen Notaufnahmelager in Erfahrung bringen. Wenn möglich sollten Aufnahmeersuchende sogar mit einem Spionageauftrag noch einmal in die Bundesrepublik zurückkehren und sich so ihre Aufnahme in die DDR "verdienen". Aufgenommen wurde nur, wer nach Ansicht der Stasi nützlich und integrierbar erschien. Zurückgewiesen wurde, wer der Geheimpolizei politisch missliebig, kriminell, "asozial", "arbeitsscheu" oder psychisch krank erschien.
Der Bericht der Hauptabteilung VII/3 zeigt den "vorgegebenen Regimeablauf" im Heim, was der "Sicherheit und Ordnung" dienen sollte: Ein strikter Zeitplan regelte Essens-, Schlafens- und Arbeitszeiten. Meist dauerte der Aufenthalt in Röntgental mehrere Wochen, teilweise aber auch zwei oder drei Monate. In dieser Zeit durften die Übersiedler das Gelände nicht verlassen und wurden wiederholt von Stasi und Volkspolizei verhört.
Der Bericht lässt die Lebensbedingungen im Heim, die nach Berichten von Übersiedlern denen in einem Gefängnis glichen, nur erahnen. Abschottung und Drangsalierung der Rückkehrer und Zuziehenden führten in einigen Fällen zum Suizid bzw. entsprechenden Versuchen.
Auf Grund der räumlichen Möglichkeiten sind die Mitarbeiter der Hauptabteilung VII sowie die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe DVP/Kriminalpolizei und des Bereiches Innere Angelegenheiten im ZAH getrennt untergebracht.
Um den Charakter der Arbeitsbereiche MfS und DVP den Aufnahmeersuchenden gegenüber zu verschleiern, werden die Befragungsräume in beiden Objekten von den Mitarbeitern beider Bereiche im Wechsel genutzt.
Die bisherigen Erfahrungen haben unter anderem gezeigt, daß durch die Mehrheit der Aufnahmeersuchenden alle Kräfte, die am Aufnahmeverfahren arbeiten, durchweg als Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit bezeichnet werden.
Durch die Aufenthaltsdauer im ZAH haben diese objektive Möglichkeiten, sich innerhalb des Territoriums frei zu bewegen, was dazu führt, daß sie in der Lage sind, visuell die sich darin befindlichen Objekte festzustellen und die Funktionen derselben zu erkennen.
Operative Ergebnisse beweisen, daß gegnerische Kräfte zurückgewiesene Aufnahmeersuchende aus dem Aufnahmeheim bei ihrer Ankunft in der BRD Befragungen über Regimefragen zum ZAH unterziehen.
Entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten werden ständig Anstrengungen unternommen, um durch mögliche Änderung im Regimeablauf die Aufklärung der Arbeit dos ZAH durch Aufnahmeersuchende zu erschweren.
Es kann zusammenfassend eingeschätzt werden, daß die bisherigen Ergebnisse zeigten, daß sich die Zentralisierung des Aufnahmeverfahrens und die dazu erlassenen Befehle, Weisungen und Ordnungen bewährt haben.
An der Überwindung und Beseitigung noch vorhandener Mängel und Schwächen, die nicht grundsätzlicher Natur sind, insbesondere in der Organisation und Betreuung der Aufnahmeersuchenden im ZAH, wird im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Leitern der Bereiche DVP und Innere Angelegenheiten gearbeitet.
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
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Signatur: BArch, MfS, HA VII, Nr. 4549, Bild 5-7
Im Zentralen Aufnahmeheim in Röntgental (ZAH) bei Berlin wurde ab 1979 die Mehrzahl derjenigen überprüft, die aus der Bundesrepublik in die DDR übersiedeln wollten. Die Bilder zeigen das Dienstgebäude des MfS.
Das Zentrale Aufnahmeheim für Übersiedler und Rückkehrer (ZAH) unterstand dem Ministerium des Innern (MdI), allerdings hatte die Stasi das letzte Wort bei der Entscheidung über eine Aufnahme. Zuständig für das Heim war die Abteilung 3 der Hauptabteilung VII. Sie schleuste auch Inoffizielle Mitarbeiter ins Heim ein, unter den Übersiedlern genauso wie unter die Beschäftigten. In den späten 1980er Jahren war zudem der Leiter der ZAH zugleich Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Stasi.
Der Aufenthalt im ZAH sollte die Übersiedler einerseits auf das Leben in der sozialistischen Gesellschaft vorbereiten. Andererseits wollte die Stasi dort die Ernsthaftigkeit der Entscheidung für das Leben in der DDR prüfen, denn sie fürchtete die Einschleusung von feindlichen Spionen. Gleichzeitig hoffte sie, durch die West-Ost-Migranten an Informationen über die Bundesrepublik und ihre Notaufnahmelager zu gelangen oder Aufnahmeersuchende sogar für eine Spionagetätigkeit im Westen anzuwerben. Aufgenommen wurde nur, wer nach Ansicht der Stasi nützlich und integrierbar erschien. Bewerber, die der Geheimpolizei "kriminell, "asozial", "arbeitsscheu", "politisch labil" oder psychisch krank erschienen, wurden abgelehnt.
Oft dauerte der Aufenthalt in Röntgental mehrere Wochen. In dieser Zeit durften die Übersiedler das Gelände nicht verlassen und wurden wiederholt von Stasi und Volkspolizei verhört. Die Bilder zeigen jenes Dienstobjekt, das die Stasi auf dem Gelände des Aufnahmeheims nutzte.
Das Bild zeigt die Vorderseite des Dienstobjektes VII/3 des Zentralen Aufnahmeheims Röntgental bei Berlin. Das Haus hat zwei Stockwerke, ist mit einer hellen Farbe gestrichen und wurde frontal abgelichtet. Vor dem Gebäude parken mehrere Autos, Typ Wartburg und Trabant. Wiederum davor befindet sich eine Wiese mit hohem Gras und einigen wenigen niedrigen Sträuchern und Bäumen.
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.
Signatur: BArch, MfS, HA VII, Nr. 4549, Bild 5-7
Im Zentralen Aufnahmeheim in Röntgental (ZAH) bei Berlin wurde ab 1979 die Mehrzahl derjenigen überprüft, die aus der Bundesrepublik in die DDR übersiedeln wollten. Die Bilder zeigen das Dienstgebäude des MfS.
Das Zentrale Aufnahmeheim für Übersiedler und Rückkehrer (ZAH) unterstand dem Ministerium des Innern (MdI), allerdings hatte die Stasi das letzte Wort bei der Entscheidung über eine Aufnahme. Zuständig für das Heim war die Abteilung 3 der Hauptabteilung VII. Sie schleuste auch Inoffizielle Mitarbeiter ins Heim ein, unter den Übersiedlern genauso wie unter die Beschäftigten. In den späten 1980er Jahren war zudem der Leiter der ZAH zugleich Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Stasi.
Der Aufenthalt im ZAH sollte die Übersiedler einerseits auf das Leben in der sozialistischen Gesellschaft vorbereiten. Andererseits wollte die Stasi dort die Ernsthaftigkeit der Entscheidung für das Leben in der DDR prüfen, denn sie fürchtete die Einschleusung von feindlichen Spionen. Gleichzeitig hoffte sie, durch die West-Ost-Migranten an Informationen über die Bundesrepublik und ihre Notaufnahmelager zu gelangen oder Aufnahmeersuchende sogar für eine Spionagetätigkeit im Westen anzuwerben. Aufgenommen wurde nur, wer nach Ansicht der Stasi nützlich und integrierbar erschien. Bewerber, die der Geheimpolizei "kriminell, "asozial", "arbeitsscheu", "politisch labil" oder psychisch krank erschienen, wurden abgelehnt.
Oft dauerte der Aufenthalt in Röntgental mehrere Wochen. In dieser Zeit durften die Übersiedler das Gelände nicht verlassen und wurden wiederholt von Stasi und Volkspolizei verhört. Die Bilder zeigen jenes Dienstobjekt, das die Stasi auf dem Gelände des Aufnahmeheims nutzte.
Das Bild zeigt die Vorderseite des Dienstobjektes VII/3 des Zentralen Aufnahmeheims Röntgental bei Berlin. Das Haus hat zwei Stockwerke, ist mit einer hellen Farbe gestrichen und wurde schräg von vorn abgelichtet. Vor dem Gebäude parken drei Autos, unterschiedlichen Typs. Wiederum davor bedindet sich eine Straße und einige halbhohe Sträucher und Bäume.
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.
Kontrollierte Rückkehr
Seit 1981 hatte der Mann, der als Naturwissenschaftler arbeitete und in einer Großstadt der DDR lebte, sieben Ausreiseanträge gestellt, weil er sich laut Stasi-Bericht in der DDR "persönlich eingeengt fühlt und seine berufliche Entwicklung gehemmt sei". Er wollte seinem Bruder, der bereits in den 1950er Jahren geflüchtet war, in die Bundesrepublik folgen. Mehrere Jahre wurde der Mann wegen seines Ausreisewunsches von der Stasi überwacht.
1984 spitzte sich die Situation zu: Im Februar führten MfS-Mitarbeiter mit ihm ein "Verhinderungsgespräch", um ihn umzustimmen. Der Ausreisewillige hielt jedoch an seinen Plänen fest und drohte im März damit, seine Anträge mit "spektakulären Mitteln" durchzusetzen. Aufgrund dieser Drohung und der engen Kontakte zu seinen Verwandten im Westen, die er über seine Anträge auf dem Laufenden hielt, fürchtete die Stasi negative Schlagzeilen für das SED-Regime.
Am 2. April 1984 leitete das MfS eine Operative Personenkontrolle (OPK) mit dem Namen "Abflug II" gegen den Ausreisewilligen ein. Die Übersiedlung in den Westen sollte nun mit allen Mitteln verhindert werden. Drei Tage später wurde er inhaftiert. Der Wunsch nach Reisefreiheit und Übersiedlung endete in einer Strafvollzugseinrichtung.
Aus Gründen des Datenschutzes wurden alle persönlichen Angaben anonymisiert.
Einleitung
Abschlußbericht zur Operativen Personenkontrolle "Abflug II"
Die Rückkehrer-Kampagne
Anweisung zur Überprüfung von Rückkehrern in die DDR
Ausreise und Rückkehrwunsch
Bitte eines ehemaligen DDR-Bürgers um Rückkehr
Überprüfung durch die Stasi
Vorschlag zur "Wiederaufnahme in die DDR im begründeten Einzelfall"
Vorbereitung der Wiederaufnahme
Operativplan zur Wiederaufnahme eines Rückkehrers in die DDR
Prüfungsgespräch vor der Rückkehr
Bericht über ein Gespräch mit einem Rückkehrwilligen
Aufhebung der Einreisesperre
Aufhebung der Einreisesperre gegen einen ehemaligen DDR-Bürger
Durchleuchtung in Röntgental
Überwachung von Rückkehrern und Zuziehenden im Zentralen Aufnahmeheim Röntgental
Bilder des Zentralen Aufnahmeheims Röntgental
Fotos der Umzäunung und des Eingangs des Zentralen Aufnahmeheims Röntgental
Gespräch mit einem ehemaligen DDR-Bürger im ZAH Röntgental
Propagandaeinsatz
Ausschnitt der Tondokumentation "Zurückgekehrt – Interviews mit Enttäuschten"
Wiederaufnahme und Überwachung
Abschlussbericht der HA VII/3 über den Aufenthalt im Zentralen Aufnahmeheim Röntgental
Ergebnisbericht zur Durchführung der OPK "Einflug"
Wirksamkeit der Propaganda
Einbeziehung von Rückkehrern in die Öffentlichkeitsarbeit zur Verhinderung neuer Ausreisewünsche
Bericht über den öffentlichen Auftritt eines Rückkehrers vor Funktionären
Unzufriedenheit und Ende der Zusammenarbeit
Auskunftsbericht zu einer in die DDR zurückgekehrten Person