Vorschlag zur "Wiederaufnahme in die DDR im begründeten Einzelfall"
Signatur: BArch, MfS, ZKG, Nr. 3791, Bl. 156-160
1985 schlug eine Objektdienststelle des MfS die Wiederaufnahme eines ehemaligen DDR-Bürgers vor. Die Stasi wollte ihn sowie sein Umfeld genauestens überwachen.
1985 riefen SED und Stasi eine Kampagne mit ehemaligen DDR-Bürgern ins Leben, die von der Bundesrepublik in die DDR zurückkehren wollten. So druckte die Partei-Zeitung "Neues Deutschland" unter der Überschrift "Über 20.000 Ehemalige wollen zurück" Aussagen ehemaliger DDR-Bürger: Angesichts von Arbeitslosigkeit und "sozialer Kälte" im Westen würden sie lieber wieder in die DDR zurückkehren. Hatte Ost-Berlin in den 50er Jahren mit ähnlichen Kampagnen noch offensiv für die Zu- und Rückwanderung geworben, sollten nun vor allem Ausreisewillige frühzeitig umgestimmt werden. Zu diesem Zweck wurden in dem Artikel die Zahlen der Rückkehrwilligen weit übertrieben und ihre Lebenswege und Motive teilweise konstruiert. Die Kampagne war eine Reaktion auf den sprunghaft wachsenden Strom von Ausreisewilligen: 1984 hatte die SED in Zusammenhang mit dem Milliardenkredit aus der Bundesrepublik etwa 30.000 Menschen ausreisen lassen.
Bei ihrer Wiederaufnahme überprüfte die Stasi die politische Zuverlässigkeit der West-Ost-Migranten vor wie auch nach der Ankunft, entschied über die Aufnahme und bereitete die Rückkehrer auf öffentliche Auftritte und Interviews vor. Auch ein 1984 in die BRD übergesiedelter ehemaliger DDR-Bürger war unter diesen Rückkehrern.
In diesem Dokument schlug die zuständige Objektdienststelle des MfS vor, den Ausgereisten wieder in die DDR aufzunehmen. Entscheidungsgrundlage war dabei ein ausführliches "Persönlichkeitsbild", die Bewertung seines Verhaltens vor der Ausreise und eine Einschätzung seines Privat- und Intimlebens, was den umfassenden Kontrollanspruch der Stasi belegt.
Andauernde Westkontakte sowie sein Umgangskreis in der DDR galten ebenfalls als relevant. Was der Rückkehrwillige nicht ahnte, war die Bespitzelung durch einen IM, zu dem er ein "von Vertrauen getragenes Verhältnis" hatte; schon vor seiner Inhaftierung und späteren Ausreise war der IM auf den Naturwissenschaftler angesetzt worden. Für bedeutsam hielt die Stasi auch, wie man im Umfeld über die Rückkehr dachte, denn oftmals blieben etwa die Arbeitskollektive skeptisch und wollten mit den "Verrätern" nichts mehr zu tun haben. Im Fall dieses Rückkehrwilligen erwartete die Stasi allerdings keine negativen Auswirkungen, sondern erhoffte sich eine positive Wirkung auf den "Rückdrängungsprozeß von Übersiedlungsersuchen".
Metadaten
- Diensteinheit:
- Bezirksverwaltung Halle
- Datum:
- 5.9.1985
Der [geschwärzt] verfügt über gute geistige Potenzen und schöpfte sein Leistungsvermögen auch aus. Der [geschwärzt] legt sehr viel Wert auf seine äußere Erscheinung und er ist gepflegt und modern gekleidet.
2. Auftreten und Verhalten des [geschwärzt] vor der Übersiedlung
Seine frühere Tätigkeit im Kombinat [geschwärzt] übte der [geschwärzt] pflichtbewußt und zuverlässig aus. Er zeigte eine gute Arbeitseinstellung und Arbeitsmoral und erwarb sich Verdienste bei der Einführung neuer Technologien auf dem Gebiet des Korrosionsschutz, welche zu einem umfangreichen ökonomischen Nutzen geführt haben.
Gesellschaftlich trat der [geschwärzt] wenig in Erscheinung, erfüllte die ihm übertragenen gesellschaftlichen Aufträge zur Zufriedenheit. In der Durchsetzung des Übersiedlungsersuchens trat der [geschwärzt] in der Öffentlichkeit nicht negativ und durch Aktivitäten und Handlungen mit demonstrativen und öffentlichkeitswirksamen Charakter in Erscheinung.
Er unterhielt Kontakte und Verbindungen zu anderen Übersiedlungsersuchenden und Personen mit einer politisch-ideologisch negativen und labilen Grundeinstellung zur soz. Entwicklung in der DDR. In diesem Kreise galt der [geschwärzt] als Persönlichkeit.
Im Rahmen der aktiven Absicherung und Kontrolle von Übersiedlungsersuchenden wurde der [geschwärzt] durch die OD [geschwärzt] in der OPK "Abflug II" Reg.-Nr. VIII 804/84 unter op. Kontrolle gestellt. Im Ergebnis der Durchführung der OPK wurde gegen den [geschwärzt] am 5.4.84 ein Ermittlungsverfahren mit Haft gem. §§ 214 Abs. 1, 219 Abs. 2, Ziffer 1 und 63, Abs. 2 StGB eingeleitet. Am 15.5.1984 wurde der [geschwärzt] aus der Haft indie BRD übersiedelt. Die Haftstrafe verbüßte der [geschwärzt] inder StVE [geschwärzt].
Der [geschwärzt] bestand hartnäckig und starrsinnig auf das Übersiedlungsersuchen, obwohl er gegenüber seiner ehemaligen Verlobten, die ihn in Haft besuchte, sinngemäß zu verstehen gab, daß er die Richtigkeit seines Entschlusses indie BRD zu übersiedeln, anzweifelte.
3. Reaktion und Haltung von Familienangehörigen, des Arbeits- und Umgangskreises vor und nach der Übersiedlung
Die in der DDR lebenden Eltern des [geschwärzt] unterstützten den Entschluß, daß der [geschwärzt] beabsichtigte, in die BRD zu übersiedeln und änderten auch diese Position in keiner Weise.
Vielmehr betrieben sie die vollständige Trennung von seiner Verlobten, die ihn beeinflußte, das Übersiedlungsersuchen zurückzuziehen und ihn jetzt bei allen Rückkehrersuchen unterstützt.
Eine gleiche Position wie die Eltern bezieht der in der DDR lebende Bruder des [geschwärzt], [geschwärzt]. Die in der BRD lebenden Verwandten des [geschwärzt] unterstützten gleichfalls mit unterschiedlicher Intensität den Entschluß zur Übersiedlung indie BRD und versuchen gegenwärtig, eine Rückkehr in die DDR zu unterbinden.
Besonders der Bruder, [geschwärzt] entwickelt dazu in Abstimmung mit den Eltern Aktivitäten.