Befristete Rückkehr in die DDR
Am 17. März 1976 flog Klaus Tuchscherer zusammen mit seiner österreichischen Freundin in die DDR. Am Flughafen Schönefeld wurden sie bereits von Mitarbeitern der Staatssicherheit erwartet. Es kam zu einem ersten Gespräch mit einem Vertreter der Sportvereinigung Dynamo. Dann fuhren sie in Tuchscherers Elternhaus im Kreis Aue.
Einen Tag später ging im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR ein Anruf ein. Der 1. Sekretär der österreichischen Botschaft teilte mit, dass die Eltern der jungen Serviererin Strafanzeige gegen Klaus Tuchscherer gestellt hätten. Der Vorwurf: Er habe die Minderjährige ohne elterliche Zustimmung außer Landes gebracht. Tatsächlich hatten beide im Volkspolizei-Kreisamt (VPKA) bei der polizeilichen Anmeldung eine Aussage darüber verweigert, ob die Eltern der jungen Frau über die Reise informiert worden waren. Dieser Umstand war der Stasi nicht verborgen geblieben.
Auch in der sächsischen Provinz erschienen nun westliche Pressevertreter, um Hintergrundinformationen zur überraschenden Rückkehr des Sportlers zu erhalten. Ebenso wurde Tuchscherer mehrfach von Horst Gerlach aufgesucht, dem späteren Stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung (HA) XX der Staatssicherheit. In insgesamt fünf Gesprächen bat Tuchscherer mehrfach, legal nach Österreich übersiedeln zu dürfen. Die Stasi erarbeite daraufhin verschiedene Szenarien, wie mit dem einstigen Nachwuchssportler weiter zu verfahren sei. Es sollte in jedem Fall verhindert werden, dass Tuchscherer künftig einfach für andere Staaten an den Start ginge. Zudem schien der Fall aber geeignet, propagandistisch positive Effekte zu erzielen. Mit einer weniger restriktiven Auslegung könnte man westliche "Hetze" gegen die DDR widerlegen und der Weltöffentlichkeit beweisen, dass die DDR zwar um jeden ihrer Bürger kämpfe und dabei aber auch Großzügigkeit walten lassen könne.
Bei einem letzten Treffen am 13. April 1976 übergab Gerlach dann Papiere und Flugtickets an Tuchscherer. Dieser besaß nun ein Visum für die einmalige Einreise in die Republik Österreich und ein Aufenthaltsrecht bis zum 12. Juli 1976. Damit galt er offiziell nicht mehr als "Republikflüchtiger". Binnen der nächsten 24 Stunden sollte er zusammen mit seiner Freundin das Land verlassen. Am folgenden Tag um 17.00 Uhr startete die Maschine mit beiden an Board Richtung Wien.
Mit dem Verlassen des DDR-Territoriums war Klaus Tuchscherer jedoch keinesfalls dem Zugriff der Staatssicherheit entkommen. Laut Abschlußbericht der Hauptabteilung XX/3 vom 22. Juni 1976 wurde "die operative Bearbeitung" Tuchscherers auch in Österreich "in Verbindung mit den zuständigen Diensteinheiten fortgeführt."