Hinrichtung mit der Guillotine

Der ZK-Sekretär Honecker sowie Justizministerin Benjamin stimmten dem später ebenfalls zu. Dementsprechend wurde Smolka am 5. Mai 1960 vom Bezirksgericht Erfurt zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde mit der Guillotine in der zentralen Hinrichtungsstätte Leipzig vollstreckt. Smolkas letzte Worte vor Gericht geben einen Einblick in den Charakter der Verhandlung gegen ihn. Der Schauprozess wahrte allenfalls den Schein eines ordentlichen Verfahrens.

Vielmehr diente die Gerichtsverhandlung der Vorbereitung eines politischen Mordes. Smolkas Tod sollte vor allem mögliche Nachahmer innerhalb der Grenzpolizei von einer Flucht in den Westen abschrecken. Aus diesem Grund waren während der Verhandlung Offiziere der Grenzpolizei anwesend. In Zeiten wachsender Flüchtlingszahlen sollten diese so diszipliniert werden.

Bis heute mussten sich nur der Staatsanwalt Paul Wieseler und Smolkas ehemaliger Kollege von der Grenzpolizei für ihr Handeln verantworten. Smolka selbst wurde 1993 juristisch rehabilitiert.