Verhaftung an der innerdeutschen Grenze

Am 22. August 1959 wurde Smolka gemeinsam mit seiner Frau an der innerdeutschen Grenze verhaftet. Er wurde dabei angeschossen. Später beteuerte Smolka immer wieder, dass er westlich der Grenze festgenommen wurde. Der Durchführungsbericht spricht jedoch von einer Festnahme auf dem Staatsgebiet der DDR. Die Unterlagen sind hier eindeutig gefälscht. Das Gericht, welches Smolka später verurteilte, räumt in seiner Urteilsverkündung ein, dass die Festnahme auf westdeutschem Gebiet stattfand. Smolkas Frau wurde ebenfalls festgesetzt und später zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt, seine Tochter kam in die Obhut der Großmutter.