Maßnahmen des MfS gegen die Skinhead-Szene

Berichte des RIAS und anderer West-Medien über den Skinhead-Überfall erhöhten den Druck auf die DDR-Führung, sich eingehender mit dem Rechtsextremismus im eigenen Land zu befassen. Die gewaltbereiten Neonazis waren der sichtbare Beweis, dass der von oben verordnete "Antifaschismus" der DDR nicht so wirkte, wie behauptet. Stasi-Minister Erich Mielke äußerte auf einer erweiterten Kollegiumssitzung des MfS am 9. März 1988, rechtsextreme Gewalttaten seien "für den Gegner […] stets willkommener Anlass, die Existenz und das Wirken von Neonazis in der DDR hochzuspielen".

Die Partei- und Staatsführung der DDR zog aus dem Neonazi-Überfall vom 17. Oktober 1987 und dem Medienecho Konsequenzen: Staatssicherheit und Volkspolizei gingen nun entschieden gegen die rechtsextreme Szene vor. Vom 1. Oktober 1987 bis zum 20. Januar 1988 wurden mindestens 40 Ermittlungsverfahren gegen 108 Skinheads eingeleitet. Öffentliche Einrichtungen, wie Jugendclubs oder Gaststätten wurden dazu angehalten, die Skinheads zu verbannen. Der Einsatz inoffizieller Mitarbeiter  unter anderem zur gezielten Zersetzung und Auflösung von Skinheadgruppen  wurde weiter verstärkt. Die Stasi führte auch "Vorbeugungsgespräche" mit einzelnen Personen, veranlasste Einberufungen zur Nationalen Volksarmee und kontrollierte die Einreise von West-Skinheads.