Öffentlicher Druck auf das Strafverfahren

Ende November 1987 verurteilte das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte vier Hauptangeklagte zunächst zu Haftstrafen zwischen ein und zwei Jahren. Nachdem die FDJ-Zeitung "Junge Welt" und zahlreiche Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern das Strafmaß als zu niedrig kritisiert hatten, forderte der Berliner Generalstaatsanwalt in einer erneuten Hauptverhandlung höhere Strafen für die Angeklagten. Zuvor hatten sich der Generalstaatsanwalt und der Vizepräsident des Obersten Gerichts mit ZK-Sekretär Egon Krenz über ein härteres Strafmaß verständigt und die Zustimmung Erich Honeckers eingeholt. Die Täter erhielten schließlich Haftstrafen zwischen eineinhalb und vier Jahren.