Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4004, Bl. 47-50
Die Bezirksverwaltung der Stasi in Berlin ermittelte zusammen mit der Volkspolizei im Fall des Neonazi-Angriffs auf ein Punkkonzert in der Zionskirche.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Das vorliegende Dokument enthält neben Untersuchungsergebnissen des Skinhead-Überfalls auch konkrete Vorschläge für das Verfahren der ersten Hauptverhandlung gegen vier Beschuldigte am 27. November 1987. Der Prozess sollte demnach "vor geladener Öffentlichkeit" stattfinden. Außerdem sollten unter anderem Vertreter der Kirche, der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sowie der FDJ-Zeitung "Junge Welt" eingeladen werden.
Ministerium für Staatssicherheit
Bezirksverwaltung Berlin
- je 1 verantwortlicher Offizier des Stabes der VPI'en Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Lichtenberg, Mitte
- 8 Mitarbeiter der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin
- 10 FDJler der GO der FDD des PdVP Berlin
- 4 Vertreter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg
- den Superintendenten Görig
- den Stadtjugendpfarrer Hülsemann
- den Pfarrer der Zionsgemeinde Simon
- das Mitglied des Gemeindekirchenrates der Zionsgemeinde Ruth Wiedemann
- 1 Vertreter der "Jungen Welt" zur Berichterstattung.
Bei Einverständnis wird vorgeschlagen, den genannten Teilnehmerkreis über den Generalstaatsanwalt von Berlin, Hauptstadt der DDR, einzuladen.
Hinsichtlich der Teilnehmer der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg wird vorgeschlagen, deren Einladung über den Leiter des Sektors für Kirchenfragen beim Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR, Dr. Mußler, vornehmen zu lassen.
Des weiteren wird vorgeschlagen,
- durch den die Anklage vertretenden Staatsanwalt noch im Anschluß an die gerichtliche Hauptverhandlung mit dem Teilnehmerkreis eine Auswertung durchzuführen. Diese soll anregen, wirksame vorbeugende Maßnahmen zur Zurückdrängung dieser Erscheinungsform des Rowdytums in den Verantwortungsbereichen der Teilnehmer durchzusetzen.
- über die Ergebnisse der gerichtlichen Hauptverhandlung eine Presseveröffentlichung anzuregen. Darüber hinaus wird die Veröffentlichung eines umfassenden Beitrages in der Rubrik Gerichtsbericht der "Jungen Welt" empfohlen.
Verteiler
Mitglied des Politbüros und
Sekretär des Zentralkomitees der SED,
1. Sekretär der Bezirksleitung Berlin der SED,
Genosse Günter Schabowski
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
aktuelle Seite 4
Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4004, Bl. 223-226
Der Skinhead-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 war Auslöser für die Gründung einiger selbstorganisierter Antifa-Gruppen in der DDR. Unmittelbar nach dem Ereignis fand sich in Berlin eine Gruppe Betroffener zur "Anti-Nazi-Liga" zusammen und verteilte Handzettel, um auf die erstarkende Neonazi-Bewegung aufmerksam zu machen.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Volkspolizei und Stasi standen bezüglich der Ermittlungen zum Neonazi-Überfall auf die Ost-Berliner Zionskirche in regem Austausch. So übermittelte der Präsident der Volkspolizei Berlin, Friedhelm Rausch, am 4. November 1987 eine Information über einen Fund von Handzetteln persönlich an den Leiter der Bezirksverwaltung Berlin, Siegfried Hähnel. Nach dem Skinhead-Überfall hatten einige der Betroffenen eine "Anti-Nazi-Liga" gebildet. Im Prenzlauer Berg hatten sie Handzettel verteilt, in denen sie die Untätigkeit der Volkspolizei anprangerten und zum Widerstand gegen die Neonazis aufriefen. Solche Aktionen, die öffentlich den Umgang mit Rechtsextremismus in der DDR kritisierten, zogen wiederum die Aufmerksamkeit der Stasi auf sich. Die Geheimpolizei überwachte misstrauisch auch die in anderen Städten nach dem Skinhead-Überfall entstehenden Antifa-Gruppen.
[Handschriftliche Ergänzung: LE 4358/87 v. 04.11.87]
[Stempel: AKG/ 8218/ 1987]
Präsidium der Volkspolizei
Berlin
Der Präsident
1026 Berlin, den
Hans-Beimler-Straße 27
Leiter
der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin
Genossen Generalmajor Hähnel
Berlin
1136
[Handschriftliche Ergänzung, rot: B1; [nicht lesbar]]
[Handschriftliche Ergänzung, blau: [nicht lesbar]; 04.11.87]
[Handschriftliche Ergänzung, grün: [nicht lesbar]; +XX]
Werter Genosse Generalmajor!
Als Anlage überreiche ich eine Information über ein besonderes Vorkommnis mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Mit sozialistischem Gruß
[Unterschrift]
Rausch
Generalleutnant
Anlage
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
aktuelle Seite 1
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4004, Bl. 223-226
Der Skinhead-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 war Auslöser für die Gründung einiger selbstorganisierter Antifa-Gruppen in der DDR. Unmittelbar nach dem Ereignis fand sich in Berlin eine Gruppe Betroffener zur "Anti-Nazi-Liga" zusammen und verteilte Handzettel, um auf die erstarkende Neonazi-Bewegung aufmerksam zu machen.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Volkspolizei und Stasi standen bezüglich der Ermittlungen zum Neonazi-Überfall auf die Ost-Berliner Zionskirche in regem Austausch. So übermittelte der Präsident der Volkspolizei Berlin, Friedhelm Rausch, am 4. November 1987 eine Information über einen Fund von Handzetteln persönlich an den Leiter der Bezirksverwaltung Berlin, Siegfried Hähnel. Nach dem Skinhead-Überfall hatten einige der Betroffenen eine "Anti-Nazi-Liga" gebildet. Im Prenzlauer Berg hatten sie Handzettel verteilt, in denen sie die Untätigkeit der Volkspolizei anprangerten und zum Widerstand gegen die Neonazis aufriefen. Solche Aktionen, die öffentlich den Umgang mit Rechtsextremismus in der DDR kritisierten, zogen wiederum die Aufmerksamkeit der Stasi auf sich. Die Geheimpolizei überwachte misstrauisch auch die in anderen Städten nach dem Skinhead-Überfall entstehenden Antifa-Gruppen.
Präsidium der Volkspolizei Berlin-Prenzlauer
Persönlich
Information vom 04.11.1987
Betreff: Fund von Handzetteln im Stadtbezirk Prenzlauer-Berg
Am 03.11.1987 wurden im Stadtbezirk Berlin-Prenzlauer Berg in den Bereichen Stargarder Straße 3a und Schönhauser Allee 68, 69, 70 und 70a insgesamt 39 selbstgefertigte Handzettel der Größe A 4 durch unbekannte Täter in Hausbriefkästen eingeworfen.
Sie richten sich inhaltlich gegen angebliche faschistische Tendenzen in der DDR und Maßnahmen der Volkspolizei im Zusammenhang mit einer kirchlichen Veranstaltung in der Zionskirche am 17.10.1987 (Anlagen).
Nach Übergabe eines Handzettels am 03.11.1987 an das zuständige Volkspolizei-Revier durch einen freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei, wurden im Bereich Schönhauser Allee/Stargarder Straße durch zielgerichtete Suchmaßnahmen weitere 38 sichergestellt.
Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen auf dem Zionskirchplatz und im Ergebnis der volkspolizeilichen Untersuchungen im engen Zusammenwirken mit zuständigen Diensteinheiten des MfS wurden bisher vier Geschädigte und sieben Zeugen vernommen sowie 26 Personen zugeführt, von denen sich 13 als Skinheads an der Auseinandersetzung beteiligt hatten. Fünf dieser Personen wurden wegen Rowdytum in Untersuchungshaft genommen.
Einigen von ihnen ist das Rufen faschistischer Losungen nachzuweisen.
Gegen acht Personen wurden Ordnungsstrafverfahren durchgeführt.
Die weiteren Zugeführten wurden belehrt. [Teile des Absatzes wurden seitlich markiert]
Die Maßnahmen zur umfassenden Aufklärung und Feststellung der Täter werden im engen und abgestimmten Zusammenwirken mit der Bezirksverwaltung der Staatssicherheit weitergeführt.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Untersuchungshaft begann nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter und endete mit der Überstellung in den Strafvollzug nach Erlangung der Rechtskraft einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, selten auch mit der Freilassung.
Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft waren ein dringender Tatverdacht sowie entweder Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949, § 141 StPO/1952, § 122 StPO/1968). Der Vollzug der Untersuchungshaft war gesetzlich mit nur einem StPO-Paragraphen geregelt (§ 116 StPO/1949, § 147 StPO/1952, § 130 StPO/1968), alles Weitere in internen Ordnungen. Er erfolgte für Beschuldigte, deren Ermittlungsverfahren von der Staatssicherheit geführt wurden, in MfS-Untersuchungshaftanstalten in Berlin bzw. den Bezirksstädten der DDR.
Die Haftbedingungen waren dort von Willkür, völliger Isolation und daraus resultierender Desorientierung der Häftlinge gekennzeichnet. Für den Vollzug der Untersuchungshaft war im MfS die Linie XIV (Abt. XIV) zuständig; die Vernehmungen oblagen den Untersuchungsführern der Linie IX (HA IX).
Zur Seite 1 wechseln
aktuelle Seite 2
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche
Einleitung
Information der BV Berlin zum Neonazi-Überfall auf ein Punkkonzert in der Zionskirche
Jugendliche Subkulturen und Skinheads in der DDR
Information zu "Erscheinungsformen gesellschaftswidrigen Auftretens und Verhaltens negativ-dekadenter Jugendlicher"
Erscheinungsformen "negativ-dekadenter" Jugendlicher
Rede Erich Mielkes auf der erweiterten Kollegiumssitzung des MfS am 9. März 1988
Die Stasi ermittelt gegen Skinheads
Information über eine Feier von Skinheads in der Gaststätte "Sputnik"
Information über bisherige Untersuchungen des Neonazi-Überfalls auf die Zionskirche
Information über den Fund von Handzetteln der "Anti-Nazi-Liga"
Öffentlicher Druck auf das Strafverfahren
Schreiben des Generalstaatsanwalts der DDR zum Skinheadverfahren
Schreiben des Generalstaatsanwalts der DDR zum Verlauf des Verfahrens gegen vier am Überfall auf die Zionskirche beteiligte Skinheads
Maßnahmen des MfS gegen die Skinhead-Szene
Informationsbedarf zur Einschätzung über die in der DDR existierenden Skinheads
Einschätzung über die in der DDR existierenden Skinheads
Bericht zu Erscheinungen der Skinheadbewegung im Stadtbezirk Berlin-Mitte
Information an alle Bezirksverwaltungen des MfS und diverse Hauptabteilungen zu "kriminellen/rowdyhaften Jugendlichen"
Bericht zu einem "Vorbeugungsgespräch" mit einem jugendlichen Skinhead
Ergebnisse der Maßnahmen
Einschätzung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin Abteilung IX zum OV "Konzert"
Lageeinschätzung zur Skinhead-Szene in Berlin
Lageeinschätzung zum Stand der Bekämpfung des politisch-motivierten Rowdytums im 1. Halbjahr 1988
Eröffnungsbericht zum Operativen Vorgang "Ring"
Epilog
Literaturhinweise