Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3040, Bl. 12
Vor dem Überfall auf das Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche hatten sich am 17. Oktober 1987 mehrere Skinheads in der Gaststätte "Sputnik" an der Greifswalder Straße getroffen.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Ein inoffizieller Mitarbeiter der Kriminalpolizei mit dem Decknamen "Goldi" berichtete über eine Einladung zu einer Skinhead-Feier am 17. Oktober 1987 in der Gaststätte "Sputnik". Von diesem Treffen aus zogen später am Abend mehrere Neonazis zur Zionskirche weiter. Volkspolizei und Stasi waren demnach bereits Tage zuvor darüber informiert, "daß zu dieser Fete ca. 30 bis 40 Skinhead[s] erscheinen werden".
PdVP Berlin Dez. I
AG / Staatsgrenze
Berlin, den 13.10.1987
Information
Am 12.10.1987 erhielt der IKMR "Goldi", Reg. Nr. 3152 / 85 eine Einladung von den Skinhead
[anonymisiert]
geb. am [anonymisiert] in [anonymisiert]
whft. [anonymisiert]
zu einer Fete, die er organisiert hat.
Über den Grund der Fete, machte der [anonymisiert] keine Angaben.
Die Fete wird am 17.10.1987 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr in der Gaststätte
Sputnik
1055 Berlin, Greifswalder Straße 204
Telefon: 43 65 284
durchgeführt.
Hierbei soll es sich um eine "geschlossene Gesellschaft" handeln.
Aus dem weiteren Gespräch konnte der IKMR entnehmen, daß zu dieser Fete ca. 30 bis 40 Skinhead erscheinen werden.
Hierbei nannte der [anonymisiert] auch den Namen
[anonymisiert]
geb. am [anonymisiert] in [anonymisiert]
whft. [anonymisiert]
der mit seiner "Truppe" ebenfalls zu dieser Fete erscheinen wird.
Information ist nicht überprüft.
Der IKMR wird zu dieser Fete gehen.
[handschriftliche Ergänzung:
- 16.10.87 K I [nicht lesbar] informiert
- " K I u 02W [nicht lesbar]
- " Dez.-Ltr. verständigt]
[Unterschrift: Wienicke]
Wienicke
Hauptmann der K
[handschriftliche Ergänzung: Gez. 13.10.87]
Neben der Staatssicherheit warb auch die Volkspolizei Bürger als Spitzel an, besonders ab Herbst 1953. Die dazu ermächtigten Kriminalpolizisten wurden 1959 als sogenannte Operativgruppen disloziert: eine Operativabteilung in der HA Kriminalpolizei der HV der DVP, Operativgruppen in den Abteilungen K der Bezirksdirektionen der DVP und Arbeitsgruppen in den Abteilungen K der VP-Kreisämter. Diese sollten solche Verbrechen untersuchen, die nur durch spezifische Mittel und Methoden (wie den Einsatz von Spitzeln) zu klären waren. Die entsprechenden Fälle wie auch die Zuträger konnte die Staatssicherheit jederzeit in eigener Regie übernehmen.
Insgesamt arbeiteten im Jahre 1961 auf allen Ebenen 2051 Kriminalpolizisten mit Zuträgern. An der Spitze der Operativgruppen standen ausnahmslos OibE, IM oder Leitungskader, die nach Anordnung 6/61 zur "besonderen politischmoralischen Bindung an das MfS" verpflichtet waren. Zudem wurden ab 1959 Operativdienststellen gebildet, die Ermittlungen und Beschattungen durchführten und aus denen die Arbeitsrichtung I/U der Kriminalpolizei hervorging. Im Januar 1965 erhielten die Operativgruppen die bis zuletzt gültige Bezeichnung als Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei (K I). Zudem wurde nun eine Arbeitsrichtung II (Untersuchung/K II) gebildet, die vom Untersuchungsorgan der Staatssicherheit (HA IX) instruiert wurde und in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern eigene Spitzel anwarb, sog. Zelleninformatoren. Im Jahre 1966 wurde zudem die Abt. 4 der Verwaltung Strafvollzug aufgestellt; sie führte Zuträger unter kriminellen Strafgefangenen und wurde 1974 als Arbeitsrichtung 4 der K I unterstellt. Ihre zuletzt 120 hauptamtlichen Mitarbeiter wurden in den Gefängnissen als Offiziere für Kontrolle und Sicherheit bezeichnet und führten zusammen 697 Strafgefangene als Spitzel.
Durch "konzentrierten Einsatz der inoffiziellen Mitarbeiter sowie der speziellen Mittel und Methoden" verfolgte die K I zumeist kleinere politische Delikte und politisch bedeutsame Verbrechen allgemeiner Art (wie organisierte Kriminalität). Zu ihren Aufgaben zählten ferner die Kriminalprävention (durch Aushorchen des kriminellen Milieus) und die Überwachung entlassener Straftäter. Aufgrund der Vorrangstellung der Staatssicherheit (insbesondere der HA VII) durfte die K I allerdings keine ausgewiesenen Feindorganisationen oder die Kirchen bearbeiten, nicht in den Westen wirken und keine Ausländer anwerben. Dementsprechend oblag auch die Archivierung ihrer Akten der Staatssicherheit.
Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für den Mielke-Apparat wurde die K I ihrerseits besonders intensiv durchleuchtet: Im Jahr 1989 wurden 5 ihrer Mitarbeiter in OV und 67 weitere in OPK bearbeitet. Die K I verfügte zu diesem Zeitpunkt über 2015 Mitarbeiter (einschließlich der Arbeitsrichtung I/4), die zu drei Vierteln in VPKA disloziert waren und in deren Mitte 47 OibE sowie 412 IM arbeiteten (zusammen 22,7 Prozent). Die Arbeitsrichtung I/U verfügte zur gleichen Zeit über weitere 377 Mitarbeiter, darunter 43 OibE. Die Angehörigen der K I führten ihrerseits zuletzt mehr als 15 000 Spitzel unter DDR-Bürgern, sogenannte Inoffizielle Kriminalpolizeiliche Mitarbeiter (IKM) und bearbeiteten etwa 2750 Kontrollmaterialien (KM), die zu 46 Prozent Ausreisewillige und zu 3,4 Prozent Bürger mit "feindlich-negativer Einstellung" betrafen. Die K I war somit an der politischen Repression im SED-Staat maßgeblich beteiligt und wurde weitgehend von der Staatssicherheit dirigiert.
Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4004, Bl. 47-50
Die Bezirksverwaltung der Stasi in Berlin ermittelte zusammen mit der Volkspolizei im Fall des Neonazi-Angriffs auf ein Punkkonzert in der Zionskirche.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Das vorliegende Dokument enthält neben Untersuchungsergebnissen des Skinhead-Überfalls auch konkrete Vorschläge für das Verfahren der ersten Hauptverhandlung gegen vier Beschuldigte am 27. November 1987. Der Prozess sollte demnach "vor geladener Öffentlichkeit" stattfinden. Außerdem sollten unter anderem Vertreter der Kirche, der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sowie der FDJ-Zeitung "Junge Welt" eingeladen werden.
Ministerium für Staatssicherheit
Streng vertraulich!
Um Rückgabe wird gebeten!
Nr. 84 / 87
Berlin, 19.11.87
[Aulassung] Blatt
[Aulassung] Exemplar
[Handschriftliche Ergänzung: 1. Fassung wurde gekürzt; [Unterschrift:[nicht lesbar]]]
Information
über
das bisherige Ergebnis der Untersuchungen über das Vorkommnis vom 17.10.1987 im Zusammenhang mit einer Punkmusikveranstaltung in der Zionskirche
Im Ergebnis der bisherigen von der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin und der Volkspolizei Berlin durchgeführten Untersuchungen zum Vorkommnis vom 17. 10. 1987, über das in unserer Information Nr. 63/87 vom 22.10.1987 informiert wurde, ergibt sich zusammenfassend folgender Sachverhalt: [Teile des Absatzes wurden am Rand handschriftlich markiert]
Am 17. Oktober 1987 von ca. 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr fand in Berlin-Mitte in der evangelischen Zionskirche vor ca. 500 jugendlichen und jungerwachsenen Zuhörern, die auf der Grundlage gegenseitiger mündlicher Informationen erschienen waren, eine Punkmusikveranstaltung mit der Amateurtanzmusikgruppe "Firma" aus der Hauptstadt der DDR und der Musikformation "Element of crime" aus Berlin (West) statt.
Der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin vorliegenden Informationen zufolge war diese Veranstaltung durch den "Offenen Arbeitskreis" der sogenannten Kirche von unten - unter Leitung des als feindlich bekannten Uwe Kulisch - vorbereitet worden. Bei der Veranstaltung waren u.a. Mitglieder der Amateurtanzmusikgruppe "Antitrott" aus Dresden zugegen. Von einzelnen Zuhörern wurde in der Kirche geraucht, getanzt und Wein getrunken. Nachdem ein Teil der Besucher die Veranstaltung vorzeitig verlassen hatte und sich zeitweilig auf dem Zionskirchplatz aufhielt, erschienen ab 22:00 Uhr ca. 30 "Skinheads"-Anhänger, die mit Einzel- und Sprechchorrufen, wie "Skinheads-Power", "Deutschland" und mit Faustschlägen,
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4004, Bl. 47-50
Die Bezirksverwaltung der Stasi in Berlin ermittelte zusammen mit der Volkspolizei im Fall des Neonazi-Angriffs auf ein Punkkonzert in der Zionskirche.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Das vorliegende Dokument enthält neben Untersuchungsergebnissen des Skinhead-Überfalls auch konkrete Vorschläge für das Verfahren der ersten Hauptverhandlung gegen vier Beschuldigte am 27. November 1987. Der Prozess sollte demnach "vor geladener Öffentlichkeit" stattfinden. Außerdem sollten unter anderem Vertreter der Kirche, der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sowie der FDJ-Zeitung "Junge Welt" eingeladen werden.
Ministerium für Staatssicherheit
Bezirksverwaltung Berlin
Fußtritten sowie Ellenbogenstößen gegen Veranstaltungsbesucher und Straßenpassanten vorgingen. Anschließend drangen mehrere "Skinheads" Anhänger mit den Ausrufen "Sieg heil", "Judensäue", "Kommunistenschweine", "Juden raus" in die Kirchenräume ein.
Durch Veranstaltungsteilnehmer wurden sie mit Gegenrufen "Nazis raus aus der Kirche hinausgedrängt. Dabei kam es zu Flaschenwürfen. Danach setzten sich die Tätlichkeiten auf dem Zionskirchplatz mit den Losungen "Haut den Judenschweinen in die Schnauze", "Heil Hitler" fort.
Mehrere Personen erlitten SchnittVerletzungen, Prellungen, Blutergüsse und Hautabschürfungen. Eine verletzte Person mußte in der CharitS medizinisch versorgt werden.
Die durch die Untersuchungsorgane geführten Verdachtsprüfungshandlungen bestätigten, daß am 17. Oktober 1987 von ca. 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr im HO Tanzcafe "Sputnik", Greifswalder Straße 204, Berlin, 1055, eine mit der Leitung dieser Gaststätte vereinbarte Geburtstagsfeier stattfand, an der ca. 50 "Skinheads"-Anhänger aus der Hauptstadt der DDR sowie den Kreisen Bernau und Fürstenwalde und ab ca. 18:00 Uhr 11 "Skinheads"-Anhänger aus Berlin (West) als geladene Gäste teilnahmen. Bei dieser Zusammenkunft wurden 2 Fässer Bier und weitere Spirituosen ausgeschenkt. Gegen 21:00 Uhr forderten einzelne bisher nicht identifizierte Personen aus Berlin (West) und der Hauptstadt der DDR im Zusammenhang mit Erlebnisberichten über stattgefundene Auseinandersetzungen zwischen "Skinheads"- und "Punk"-Anhängern dazu auf, noch am gleichen Abend gegen "Punk"-Anhänger mit Tätlichkeiten vorzugehen.
Ab 21:30 Uhr verließen ca. 30 "Skinheads"-Anhänger, darunter 2 bis 3 Personen aus Berlin (West), in mehreren Einzelgruppen das Tanzcafe "Sputnik" und begaben sich zielgerichtet, teils per Straßen- , bahn und teils zu Fuß, zum Zionskirchplatz, um bei der ihnen bekannten Punkmusikveranstaltung provokativ aufzutreten.
Auf der Grundlage der bisher geführten Ermittlungen erfolgte mit dem Ziel der Durchführung von Verdachtsprüfungshandlungen gemäß §§ 95 ff StPO die Zuführung von insgesamt 28 Personen, davon 26 männliche und 2 weibliche Personen, zum PdVP/K Berlin, Dezernat II.
Im Ergebnis der Verdachtsprüfungshandlungen wurden seitens des PdVP/K Berlin, Dezernat II in Abstimmung mit der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin ab 22. Oktober 1987 folgende differenzierte Entscheidungen zu den 28 DDR-Bürgern getroffen:
- Einleitung von Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 215 (1) StGB: 7 Personen
- Einleitung von Ordnungsstrafverfahren gemäß § 4 OWVO: 8 Personen
- schriftliche Belehrungen: 13 Personen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
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Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche
Einleitung
Information der BV Berlin zum Neonazi-Überfall auf ein Punkkonzert in der Zionskirche
Jugendliche Subkulturen und Skinheads in der DDR
Information zu "Erscheinungsformen gesellschaftswidrigen Auftretens und Verhaltens negativ-dekadenter Jugendlicher"
Erscheinungsformen "negativ-dekadenter" Jugendlicher
Rede Erich Mielkes auf der erweiterten Kollegiumssitzung des MfS am 9. März 1988
Die Stasi ermittelt gegen Skinheads
Information über eine Feier von Skinheads in der Gaststätte "Sputnik"
Information über bisherige Untersuchungen des Neonazi-Überfalls auf die Zionskirche
Information über den Fund von Handzetteln der "Anti-Nazi-Liga"
Öffentlicher Druck auf das Strafverfahren
Schreiben des Generalstaatsanwalts der DDR zum Skinheadverfahren
Schreiben des Generalstaatsanwalts der DDR zum Verlauf des Verfahrens gegen vier am Überfall auf die Zionskirche beteiligte Skinheads
Maßnahmen des MfS gegen die Skinhead-Szene
Informationsbedarf zur Einschätzung über die in der DDR existierenden Skinheads
Einschätzung über die in der DDR existierenden Skinheads
Bericht zu Erscheinungen der Skinheadbewegung im Stadtbezirk Berlin-Mitte
Information an alle Bezirksverwaltungen des MfS und diverse Hauptabteilungen zu "kriminellen/rowdyhaften Jugendlichen"
Bericht zu einem "Vorbeugungsgespräch" mit einem jugendlichen Skinhead
Ergebnisse der Maßnahmen
Einschätzung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin Abteilung IX zum OV "Konzert"
Lageeinschätzung zur Skinhead-Szene in Berlin
Lageeinschätzung zum Stand der Bekämpfung des politisch-motivierten Rowdytums im 1. Halbjahr 1988
Eröffnungsbericht zum Operativen Vorgang "Ring"
Epilog
Literaturhinweise