Verschleierung und Distanzierung

Für die Staatssicherheit erwies es sich schwieriger als gedacht, die zehn ehemaligen RAF-Mitglieder in der DDR vor der westlichen Fahndung zu verbergen. Denn viele DDR-Bürger sahen Westfernsehen oder reisten im Rentenalter oder aus dienstlichen Gründen in die Bundesrepublik, wo in den siebziger und achtziger Jahren unzählige Fahndungsplakate an vielen öffentlichen Orten hingen. Über die Zeit stellten so einige DDR-Bürger Ähnlichkeiten zwischen im Westen steckbrieflich gesuchten Tätern und den neuen Arbeitskollegen, Nachbarn oder Bekannten fest.

1986 wurden so unabhängig voneinander bei drei Ex-Terroristinnen in der DDR Hinweise auf ihre wahre Identität offenkundig: Susanne Albrecht, Silke Maier-Witt und Inge Viett. Hier zeigt eines der ausgewählten Dokumente zugleich die Zusammenarbeit mit dem sowjetischen Geheimdienst KGB, hier Komitee für Staatssicherheit beim Ministerrat der UdSSR (KfS) genannt. Denn dieses hatte aus seiner Spionage gegen bundesdeutsche Nachrichtendienste Informationen zu Silke Maier-Witt erhalten, die dann dem MfS übermittelt wurden. Maier-Witt und Viett erhielten wieder neue Identitäten. Susanne Albrecht hingegen war mit einem DDR-Bürger verheiratet und konnte keine neue Legende erhalten. Bei allen drei Frauen prüfte das MfS regelmäßig, ob in ihrem Umfeld erneut über ihre wahre Vergangenheit gemutmaßt wurde und versuchte, aufkeimende Gerüchte zu zerstreuen. Wären die untergetauchten Ex-Terroristen endgültig "aufgeflogen", hätte der Ruf der DDR schweren Schaden genommen; die aktive Komplizenschaft zwischen RAF und Staatssicherheit barg inzwischen ein großes Risiko für die DDR-Regierung.

Das Verhältnis der Staatssicherheit zur aktiven RAF hatte sich inzwischen merklich abgekühlt. Die RAF hätte sich noch mehr Unterstützung gewünscht, die Staatssicherheit hingegen hatte gehofft, die Linksterroristen mehr vor den eigenen Karren spannen zu können. Überhaupt ging die Staatssicherheit in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre bei der Duldung und Unterstützung von Terrorgruppen (wie denen um Abu Nidal oder "Carlos") nicht mehr so weit wie zu Beginn der Dekade. Darin war sich der ostdeutsche Geheimdienst auch mit seinen osteuropäischen "Bruderorganen" (etwa in Ungarn und der CSSR) weitgehend einig.

Dennoch ließ die Staatssicherheit auch die nächste RAF-Generation nicht aus dem Blick. Dokumentiert ist dies u.a. in der operativen Personenkontrolle (OPK) "Klausen, Gerhard", die den RAF-Terroristen der dritten Generation, Wolfgang Grams, betraf. Ein Ausschnitt dokumentiert u. a. die Sichtweise des MfS auf die aktive RAF nach einem Hungerstreik im Jahre 1984. Aus MfS-Sicht galt es nunmehr, über das Handeln der Terroristen Bescheid zu wissen, ohne diese allzu offen zu unterstützen.