Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 1911, Bl. 11-15
Bei der Teilnahme an der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 in der Bundesrepublik überließ die DDR nichts dem Zufall. Die Stasi übernahm unter dem Decknamen Aktion "Leder" dabei wichtige Aufgaben.
1974 nahm die Fußballnationalmannschaft der DDR erstmals an einer Weltmeisterschaft teil. Das Turnier fand in der Bundesrepublik statt, und die Auslosung hatte ausgerechnet eine Begegnung der beiden deutschen Mannschaften ergeben.
Die Teilnahme an einem Turnier beim "Klassenfeind" warf für die SED-Diktatur zahlreiche Fragen auf. So hatte die DDR Anspruch auf tausende Eintrittskarten. Sie einfach an Fußballfans zu verteilen war undenkbar. Was, wenn die DDR-Bürger in westdeutschen Stadien plötzlich dem Klassenfeind zujubelten? Womöglich hätten die Fans die Westreise sogar zur "Republikflucht" genutzt. Keine Besucher in den Westen zu entsenden war jedoch auch nicht möglich, hätte dies die Undurchdringlichkeit des Eisernen Vorhangs der Weltöffentlichkeit einmal mehr bewusst gemacht. Und auch viele Bürger der DDR wären damit höchst unzufrieden gewesen.
Auch mussten die Mannschaft und ihre Begleiter überwacht werden: Die Spieler würden wochenlang in der Bundesrepublik untergebracht sein und könnten sich womöglich ebenfalls absetzen. Schließlich hätten einige Bundesligisten gerne talentierte Kicker aus der DDR verpflichtet.
Die Stasi übernahm daher die Aufgabe, die Teilnahme der DDR an der Weltmeisterschaft in der Bundesrepublik "abzusichern" und den befürchteten Probleme entgegen zu wirken. Die Angelegenheit war Chefsache. Erich Mielke ließ alle Aktivitäten seines Apparates seit Ende 1973 bündeln, zunächst unter dem Decknamen "Meisterschaft A", dann als Aktion "Leder". Mit Befehl Nr. 11/74 vom 14. Mai 1974 wies Mielke die Diensteinheiten seines Ministeriums dann offiziell an, die Aktion "vorzubereiten und durchzuführen".
Die Antwort der SED-Diktatur auf die vielen Unwägbarkeiten war es, die politischen Risiken so gering wie möglich zu halten und nichts dem Zufall zu überlassen. Alles wurde minutiös geplant und unter Kontrolle gehalten. In der Frage der "Fußballfans" beschloss das Zentralkomitee der SED, "Touristendelegationen" aus allen Bezirken der DDR zu bilden. Daran sollten nur DDR-Bürger teilnehmen, die "prinzipien- und charakterfest" waren und die ihre "politische Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben". Sie sollten sich als sogenannte "Reisekader" schon einmal in der "ideologischen Auseinandersetzung mit dem Imperialismus" bewährt haben. Nach Möglichkeit sollten sie sich also bei einer vorangegangenen Westreise diszipliniert verhalten haben und ohne Zwischenfälle in die DDR zurückgekehrt sein.
In den Anlagen zum Befehl 11/74 fasst die Stasi die Kriterien zusammen, anhand derer die Touristen für die Delegationen auszuwählen sein sollten und wie viele Teilnehmer aus welchem Bezirk und von welcher Massenorganisation entsandt werden durften.
2. Nicht zu bestätigen sind solche Bürger,
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
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Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 1911, Bl. 11-15
Bei der Teilnahme an der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 in der Bundesrepublik überließ die DDR nichts dem Zufall. Die Stasi übernahm unter dem Decknamen Aktion "Leder" dabei wichtige Aufgaben.
1974 nahm die Fußballnationalmannschaft der DDR erstmals an einer Weltmeisterschaft teil. Das Turnier fand in der Bundesrepublik statt, und die Auslosung hatte ausgerechnet eine Begegnung der beiden deutschen Mannschaften ergeben.
Die Teilnahme an einem Turnier beim "Klassenfeind" warf für die SED-Diktatur zahlreiche Fragen auf. So hatte die DDR Anspruch auf tausende Eintrittskarten. Sie einfach an Fußballfans zu verteilen war undenkbar. Was, wenn die DDR-Bürger in westdeutschen Stadien plötzlich dem Klassenfeind zujubelten? Womöglich hätten die Fans die Westreise sogar zur "Republikflucht" genutzt. Keine Besucher in den Westen zu entsenden war jedoch auch nicht möglich, hätte dies die Undurchdringlichkeit des Eisernen Vorhangs der Weltöffentlichkeit einmal mehr bewusst gemacht. Und auch viele Bürger der DDR wären damit höchst unzufrieden gewesen.
Auch mussten die Mannschaft und ihre Begleiter überwacht werden: Die Spieler würden wochenlang in der Bundesrepublik untergebracht sein und könnten sich womöglich ebenfalls absetzen. Schließlich hätten einige Bundesligisten gerne talentierte Kicker aus der DDR verpflichtet.
Die Stasi übernahm daher die Aufgabe, die Teilnahme der DDR an der Weltmeisterschaft in der Bundesrepublik "abzusichern" und den befürchteten Probleme entgegen zu wirken. Die Angelegenheit war Chefsache. Erich Mielke ließ alle Aktivitäten seines Apparates seit Ende 1973 bündeln, zunächst unter dem Decknamen "Meisterschaft A", dann als Aktion "Leder". Mit Befehl Nr. 11/74 vom 14. Mai 1974 wies Mielke die Diensteinheiten seines Ministeriums dann offiziell an, die Aktion "vorzubereiten und durchzuführen".
Die Antwort der SED-Diktatur auf die vielen Unwägbarkeiten war es, die politischen Risiken so gering wie möglich zu halten und nichts dem Zufall zu überlassen. Alles wurde minutiös geplant und unter Kontrolle gehalten. In der Frage der "Fußballfans" beschloss das Zentralkomitee der SED, "Touristendelegationen" aus allen Bezirken der DDR zu bilden. Daran sollten nur DDR-Bürger teilnehmen, die "prinzipien- und charakterfest" waren und die ihre "politische Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben". Sie sollten sich als sogenannte "Reisekader" schon einmal in der "ideologischen Auseinandersetzung mit dem Imperialismus" bewährt haben. Nach Möglichkeit sollten sie sich also bei einer vorangegangenen Westreise diszipliniert verhalten haben und ohne Zwischenfälle in die DDR zurückgekehrt sein.
In den Anlagen zum Befehl 11/74 fasst die Stasi die Kriterien zusammen, anhand derer die Touristen für die Delegationen auszuwählen sein sollten und wie viele Teilnehmer aus welchem Bezirk und von welcher Massenorganisation entsandt werden durften.
3. Bei der Auswahl ist zu beachten, daß
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
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Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 1911, Bl. 11-15
Bei der Teilnahme an der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 in der Bundesrepublik überließ die DDR nichts dem Zufall. Die Stasi übernahm unter dem Decknamen Aktion "Leder" dabei wichtige Aufgaben.
1974 nahm die Fußballnationalmannschaft der DDR erstmals an einer Weltmeisterschaft teil. Das Turnier fand in der Bundesrepublik statt, und die Auslosung hatte ausgerechnet eine Begegnung der beiden deutschen Mannschaften ergeben.
Die Teilnahme an einem Turnier beim "Klassenfeind" warf für die SED-Diktatur zahlreiche Fragen auf. So hatte die DDR Anspruch auf tausende Eintrittskarten. Sie einfach an Fußballfans zu verteilen war undenkbar. Was, wenn die DDR-Bürger in westdeutschen Stadien plötzlich dem Klassenfeind zujubelten? Womöglich hätten die Fans die Westreise sogar zur "Republikflucht" genutzt. Keine Besucher in den Westen zu entsenden war jedoch auch nicht möglich, hätte dies die Undurchdringlichkeit des Eisernen Vorhangs der Weltöffentlichkeit einmal mehr bewusst gemacht. Und auch viele Bürger der DDR wären damit höchst unzufrieden gewesen.
Auch mussten die Mannschaft und ihre Begleiter überwacht werden: Die Spieler würden wochenlang in der Bundesrepublik untergebracht sein und könnten sich womöglich ebenfalls absetzen. Schließlich hätten einige Bundesligisten gerne talentierte Kicker aus der DDR verpflichtet.
Die Stasi übernahm daher die Aufgabe, die Teilnahme der DDR an der Weltmeisterschaft in der Bundesrepublik "abzusichern" und den befürchteten Probleme entgegen zu wirken. Die Angelegenheit war Chefsache. Erich Mielke ließ alle Aktivitäten seines Apparates seit Ende 1973 bündeln, zunächst unter dem Decknamen "Meisterschaft A", dann als Aktion "Leder". Mit Befehl Nr. 11/74 vom 14. Mai 1974 wies Mielke die Diensteinheiten seines Ministeriums dann offiziell an, die Aktion "vorzubereiten und durchzuführen".
Die Antwort der SED-Diktatur auf die vielen Unwägbarkeiten war es, die politischen Risiken so gering wie möglich zu halten und nichts dem Zufall zu überlassen. Alles wurde minutiös geplant und unter Kontrolle gehalten. In der Frage der "Fußballfans" beschloss das Zentralkomitee der SED, "Touristendelegationen" aus allen Bezirken der DDR zu bilden. Daran sollten nur DDR-Bürger teilnehmen, die "prinzipien- und charakterfest" waren und die ihre "politische Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben". Sie sollten sich als sogenannte "Reisekader" schon einmal in der "ideologischen Auseinandersetzung mit dem Imperialismus" bewährt haben. Nach Möglichkeit sollten sie sich also bei einer vorangegangenen Westreise diszipliniert verhalten haben und ohne Zwischenfälle in die DDR zurückgekehrt sein.
In den Anlagen zum Befehl 11/74 fasst die Stasi die Kriterien zusammen, anhand derer die Touristen für die Delegationen auszuwählen sein sollten und wie viele Teilnehmer aus welchem Bezirk und von welcher Massenorganisation entsandt werden durften.
Anlage 2
Delegierungsschlüssel der Teilnehmer an der Fußballweltmeisterschaft 1974 in der BRD
je 110 Teilnehmer = insgesamt 550 Teilnehmer
je 90 Teilnehmer = insgesamt 540 Teilnehmer
je 60 Teilnehmer = insgesamt 240 Teilnehmer
Wismut: 50 Teilnehmer = insgesamt 50 Teilnehmer
zentraler Parteiapparat: 30 Teilnehmer = insgesamt 30 Teilnehmer
Bundesvorstand PDGB: 15 Teilnehmer = insgesamt 15 Teilnehmer
Zentralrat der PDJ: 15 Teilnehmer = insgesamt 15 Teilnehmer
Ministerrat und Ministerien: 30 Teilnehmer = insgesamt 30 Teilnehmer
DTSB: 30 Teilnehmer = insgesamt 30 Teilnehmer
1500 Teilnehmer
Darüber hinaus sind für das Spiel DDR - Chile weitere 1500 Teilnehmer aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, auszuwählen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
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Aktion "Leder"
Als Jürgen Sparwasser am 22. Juni 1974 im Hamburger Volksparkstadion jubelnd zum Purzelbaum ansetzte, war gerade mehr als nur ein Tor gefallen. Sein Treffer entschied das einzige Duell der A-Fußball-Nationalmannschaften aus der DDR und der Bundesrepublik, noch dazu in der Vorrunde der WM 1974. Das 1:0 der ostdeutschen Auswahl gegen den späteren Weltmeister aus dem Westen war auch ein wichtiger Punktsieg in der innerdeutschen Konkurrenz der Systeme. So sah es zumindest die SED-Führung, die international gerne mit sportlichen Erfolgen glänzte. Sportlicher Wettkampf war für sie immer auch Klassenkampf.
Der Triumph über die Bundesrepublik war umso süßer, da er eher überraschend kam. Anders als bei anderen großen Sportveranstaltungen zählte die DDR bei der Fußballweltmeisterschaft nicht unbedingt zu den Favoriten. Die Mannschaft sollte sich achtbar verkaufen, und möglichst eine Blamage gegen die westdeutsche Auswahl vermeiden. Die war schließlich bereits Europameister und verfügte über einen Weltklassekader, während sich die DDR 1974 das erste Mal für ein großes Turnier qualifiziert hatte.
Auch weltpolitisch war das Jahr 1974 vom Ost-West-Gegensatz und den Stellvertreterkonflikten der beiden Supermächte geprägt. So hatte das Militär in Chile im Herbst 1973 die Regierung des Sozialisten Salvador Allende gestürzt und durch eine Diktatur ersetzt. Die USA hatten den Umsturz zumindest geduldet, die Sowjetunion hatte scharf protestiert. Gleichzeitig musste die Nationalmannschaft der Sowjetunion ein entscheidendes Playoff um die Teilnahme an der Weltmeisterschaft absolvieren, und das ausgerechnet gegen Chile. Zum Rückspiel, das im Nationalstadion von Santiago de Chile stattfinden sollte, trat die UdSSR aus Protest nicht an. In diesem Stadion hatte das neue Regime zehntausende Unterstützer der gestürzten Regierung internieren lassen, dort war gefoltert und gemordet worden. Das Spiel wurde für Chile gewertet, die Sowjetunion verlor das Playoff.
Auch die Auslosung der Vorrundengruppen zur Fußballweltmeisterschaft barg politischen Sprengstoff: Die DDR sollte ausgerechnet den Mannschaften aus Chile und, besonders pikant, der Bundesrepublik begegnen.
Einleitung
Politische Einschätzung zur Lage und den Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 1974
Politische Aspekte der Auslosung zur Fußball-Weltmeisterschaft 1974
"Absicherung" im Land des "Klassenfeinds"
Befehl Nr. 11/74 zur "Absicherung" der Fußball-Weltmeisterschaft 1974
Nichts dem Zufall überlassen
Information zur Auswahl von Touristen für Reisen zur Fußball-Weltmeisterschaft 1974
Anlagen zum Befehl Nr. 11/74 zur "Absicherung" der Fußball-Weltmeisterschaft 1974
Ein IM für zehn "Touristen"
Instruktion für Inoffizielle Mitarbeiter in den Touristendelegationen zur Fußball-Weltmeisterschaft 1974
Anweisung zur Instruktion von Inoffiziellen Mitarbeitern in Touristendelegationen zur WM 1974
"Selbstbewerber" im Visier der Stasi
Brief eines "Selbstwerbers" für eine Reise zur Fußball-Weltmeisterschaft 1974
Meldung zu "Selbstbewerbern" für eine Reise zur Fußball-Weltmeisterschaft 1974
Terrorangst und Schutz der Mannschaft
Hinweise auf Terrordrohungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 1974
Angeblicher Drohbrief der RAF zu einem Anschlag auf das Hamburger Volksparkstadion während der WM 1974
Geheimpolizeilich durchleuchtete Spieler
Überwachung der DDR-Mannschaft während der Fußball-Weltmeisterschaft 1974
Beobachtung der westdeutschen Konkurrenz
Information über die Mannschaft der Bundesrepublik während der Fußballweltmeisterschaft 1974
Heiße Phase der Aktion
Vermerk über die Verpflegung der Touristendelegationen zur Fußball-Weltmeisterschaft 1974
Inoffizielle Erkenntnisse aus den Touristendelegationen
Touristenreise zum Spiel DDR-Australien während der Fußball-Weltmeisterschaft 1974
Touristenreise zum Spiel DDR-Chile während der WM 1974
Das Spiel gegen die Bundesrepublik
Reise der Touristendelegation zum Spiel DDR-Bundesrepublik während der WM 1974
Abschluss der Aktion
Abschlussbericht des Zentralen Operativstabs zur Aktion "Leder" während der Fußball-Weltmeisterschaft 1974
Lehren für die Zukunft
Auswertung der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 für die Sicherung zukünftiger Sportveranstaltungen
Erfolg der Überwachung