Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 7438, Bl. 77-80
Zehntausende DDR-Bürger verließen im ersten Halbjahr 1989 ihr Land. Einen guten Überblick zu Auslandsreisen, genehmigten Ausreisen und erfolgreichen Fluchtversuchen aus der DDR bietet der vorliegende Bericht.
Im ersten Halbjahr 1989 hatten über 100.000 Bürger Anträge darauf gestellt, aus der DDR in die Bundesrepublik überzusiedeln. Nach bisherigen Erfahrungen würden sie Monate, wenn nicht Jahre auf eine Genehmigung warten müssen. Doch plötzlich eröffnete sich eine neue Möglichkeit: Ungarn begann im Mai 1989 die Grenzanlagen nach Österreich abzubauen und damit durchlässiger zu machen. Zugleich wurden DDR-Bürger, die bei einem Fluchtversuch in den Westen festgenommen worden waren, nur noch in seltenen Fällen in ihr Herkunftsland abgeschoben.
Die ersten Wagemutigen riskierten im Juni und Juli 1989 den immer noch gefährlichen Weg über die "grüne Grenze". Noch im August wurde ein DDR-Bürger an dieser Grenze erschossen. Andere suchten die bundesdeutschen Botschaften in Budapest und in Prag in der Hoffnung auf, von dort in die Bundesrepublik abgeschoben zu werden. Aus Dutzenden wurden bald Hunderte, aus Hunderten Tausende und Zehntausende.
Der Staatssicherheit kam die Aufgabe zu, die SED-Führung über die Fluchtwelle zu informieren. Eine wahrscheinlich von der Zentralen Auswertungs- und Informationsgruppe erarbeitete Übersicht zu Auslandsreisen, genehmigten Ausreisen und erfolgreichen Fluchtversuche aus der DDR bietet einen guten Überblick für den Zeitraum Januar bis September 1989. Das Papier wurde offenbar im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines neuen Reisegesetzes erarbeitet, das weitgehende Reisefreiheit bringen sollte, dann aber von den Ereignissen im November 1989 überholt worden ist.
Diese hohe Zahl erteilter Genehmigungen war zwingend erforderlich zur Verringerung des von diesem Potential ausgehenden Drucks auf die staatlichen Organe und zur Abwendung außenpolitischen Schadens für die DDR. Deshalb wurde die Mehrzahl der Genehmigungen nicht aufgrund der in der Verordnung festgelegten humanitären Gründe, sondern aus sicherheitspolitischen Erwägungen erteilt.
Das ging einher mit dem Nachlassen der gesellschaftlichen Anstrengungen zur Zurückdrängung von Antragstellungen auf ständige Ausreise.
Durch die völkerrechtswidrigen Praktiken der diplomatischen Vertretungen der BRD, die ständige Propagierung einer Obhutspflicht für alle Deutschen und die damit verbundene fortwährende Eskalation der Erpressungsversuche, insbesondere in der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR, den Botschaften der BRD in Budapest, Warschau und Prag, installierte sich ein Mechanismus zur Erzwingung von ständigen Ausreisen unter Mißachtung der Rechtsvorschriften der DDR. Die zur Lösung der Botschaftsbesetzungen durchgeführten Maßnahmen und die in dem Zusammenhang zum Teil erteilten Zusagen haben dazu geführt, daß wesentliche Bestimmungen der Verordnung vom 30.11.88 nicht mehr anwendbar sind. Damit ist die Wirksamkeit der Verordnung in Frage gestellt.
Besonders deutlich wurde das im Zusammenhang mit der Abschiebung von 15.530 Personen, die sich widerrechtlich in den Botschaften der BRD in Prag und Warschau aufgehalten haben. Ca. 80 % dieser Personen waren keine Antragsteller auf ständige Ausreise. Davon ausgehend, fordert der größte Teil der
74.635 Personen, deren Anträge sich noch in Bearbeitung befinden oder abgelehnt wurden,
die gleichen Zusagen für ihre unverzügliche Ausreise. Dabei berufen sie sich auf den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
aktuelle Seite 3
Zur Seite 4 wechseln
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 7438, Bl. 77-80
Zehntausende DDR-Bürger verließen im ersten Halbjahr 1989 ihr Land. Einen guten Überblick zu Auslandsreisen, genehmigten Ausreisen und erfolgreichen Fluchtversuchen aus der DDR bietet der vorliegende Bericht.
Im ersten Halbjahr 1989 hatten über 100.000 Bürger Anträge darauf gestellt, aus der DDR in die Bundesrepublik überzusiedeln. Nach bisherigen Erfahrungen würden sie Monate, wenn nicht Jahre auf eine Genehmigung warten müssen. Doch plötzlich eröffnete sich eine neue Möglichkeit: Ungarn begann im Mai 1989 die Grenzanlagen nach Österreich abzubauen und damit durchlässiger zu machen. Zugleich wurden DDR-Bürger, die bei einem Fluchtversuch in den Westen festgenommen worden waren, nur noch in seltenen Fällen in ihr Herkunftsland abgeschoben.
Die ersten Wagemutigen riskierten im Juni und Juli 1989 den immer noch gefährlichen Weg über die "grüne Grenze". Noch im August wurde ein DDR-Bürger an dieser Grenze erschossen. Andere suchten die bundesdeutschen Botschaften in Budapest und in Prag in der Hoffnung auf, von dort in die Bundesrepublik abgeschoben zu werden. Aus Dutzenden wurden bald Hunderte, aus Hunderten Tausende und Zehntausende.
Der Staatssicherheit kam die Aufgabe zu, die SED-Führung über die Fluchtwelle zu informieren. Eine wahrscheinlich von der Zentralen Auswertungs- und Informationsgruppe erarbeitete Übersicht zu Auslandsreisen, genehmigten Ausreisen und erfolgreichen Fluchtversuche aus der DDR bietet einen guten Überblick für den Zeitraum Januar bis September 1989. Das Papier wurde offenbar im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines neuen Reisegesetzes erarbeitet, das weitgehende Reisefreiheit bringen sollte, dann aber von den Ereignissen im November 1989 überholt worden ist.
Ausgehend von dieser Lage waren die zuständigen örtlichen Organe gezwungen, mit der Genehmigung solcher Fälle zu beginnen.
Ungesetzliches Verlassen der DDR
Im Zeitraum vom 01.01.1989 bis 31.09.1989 haben rund 50.000 Personen die DDR ungesetzlich verlassen. Darunter befinden sich nach bisherigen Erkenntnissen mehr als 30.000 Personen, die die DDR über die UVR verlassen haben.
17.352 Personen sind von Reisen in das Ausland nicht zurückgekehrt.
Darunter befinden sich 9.350 Personen, die Privatreisen in das nichtsozialistische Ausland zu diesem Zweck mißbrauchten. Der Umfang der Nichtrückkehrer von diesen Reisen hat sich im III. Quartal 1989 im Vergleich zum I. Quartal 1989 fast vervierfacht.
Der außerordentliche Anstieg des ungesetzlichen Verlassens der DDR, insbesondere über das Territorium der UVR, ist mit eine Auswirkung der zügellosen Hetze und Propaganda westlicher Medien gegen die DDR, des demonstrativen Abbaus der Grenzsicherungsanlagen der UVR und Veränderungen in den Grenzregimen sozialistischer Staaten.
400 Personen haben widerrechtlich den ungesetzlichen Grenzübertritt über die Staatsgrenze der DDR vollendet.
Die Grenzdurchbrüche nach der BRD haben trotz verstärkter Anstrengungen der Schutz- und Sicherheitsorgane in den ersten 3 Quartalen 1989 im Vergleich zum Vorjahr um 40 % zugenommen. Angestiegen ist auch die Anzahl erfolgter Festnahmen wegen Vorbereitungs- und Versuchshandlungen (I.-III. Quartal 1988 = 2.222 Personen; I.-III. Quartal 1989 = 3.974 Personen).
Bei vollendeten und verhinderten Grenzdurchbrüchen ist eine zunehmende Risikobereitschaft und Tatintensität der Täter festzustellen. Ausdruck dafür sind u. a. eine Reihe spektakulärer, teilweise gewaltsamer Handlungen, die durch feindliche Kräfte zur Diskreditierung der DDR, Eskalierung der antisozialistischen Kampagne und zur Stimulierung weiterer Angriffe genutzt wurden.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
aktuelle Seite 4