Signatur: BStU, MfS, HA XX/AKG, Nr. 1465, Bl. 142-147
Am 4. November 1989 fand die größte Demonstration während der Friedlichen Revolution in Berlin statt. Diese war zwar offiziell genehmigt, trotzdem hatten die Stasi-Mitarbeiter vor Ort einen umfangreichen Aufgabenkatalog abzuarbeiten.
Die erste offiziell genehmigte Demonstration während der Friedlichen Revolution in der DDR fand am 4. November 1989 in Berlin-Mitte statt. Hunderttausende Menschen demonstrierten gegen das SED-Machtmonopol und die Gewalt durch die Sicherheitsorgane der DDR und forderten Menschenrechte, wie Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein.
Es begann um 10 Uhr mit einer Demonstration. Sie führte über die Karl-Liebknecht-Straße zum Palast der Republik und schließlich zum Alexanderplatz, wo bereits Zehntausende warteten. Dort fand eine über drei Stunden dauernde Abschlusskundgebung statt.
Unter den Rednern befanden sich die Politiker Manfred Gerlach und Günter Schabowski, Stasi-Generaloberst a.D. Markus Wolf, der Theologe Friedrich Schorlemmer, Rechtsanwalt Gregor Gysi, Hochschulrektor Lothar Bisky, die Schriftsteller Christoph Hein, Stefan Heym und Christa Wolf, die Schauspieler Ulrich Mühe und Jan Josef Liefers sowie Vertreter der Bürgerbewegung Neues Forum.
Die Demonstration war die größte ihrer Art während der Friedlichen Revolution. Lange war unklar, ob sie überhaupt genehmigt werden sollte. Aufgabe der Staatssicherheit war es, zu verhindern, dass etwas aus dem Ruder läuft. Mitarbeiter der Geheimpolizei dokumentierten akribisch den Ablauf der Versammlung und fotografierten die Losungen der Demonstranten auf Plakaten und Transparenten.
Das vorliegende Dokument zeigt darüber hinaus, welche Aufgaben der Staatssicherheitsdienst bei Versammlungen dieser Art zu bewältigen hatte.
Unter den Teilnehmern ist außerdem mit einer großen Zahl von Schaulustigen und Einkaufstouristen aus den Bezirken der DDR zu rechnen; u.a. weil die Handelseinrichtungen während der Demonstration normale Öffnungszeiten haben werden.
Über den Weg der Demonstration und weitere Haupt Tragen ihrer Durchführung bestehen konkrete Vereinbarungen mit den Antragstellern/Organisatoren. Auf der Abschlußkundgebung vor dem Haus der Elektroindustrie sollen 17 Redner á 5 Minuten sprechen, darunter ein leitender Genossen der SED-Bezirksleitung.
Das Ende der Veranstaltung ist für 14.30 Uhr vorgesehen, die Teilnehmerzahlen werden zwischen 100.000 und 500.000 Personen vermutet. Einige Mitorganisatoren wollen den Umfang der Leipziger Demonstration übertreffen und zu einem "Ereignis mit Auswirkungen für Europa" gelangen.
Angesichts dieser komplizierten Ausgangslage ist von vornherein damit zu rechnen, daß unter dem Deckmantel der genehmigten Demonstration verschiedene Personengruppen und Einzelpersonen mit eigenen Losungen (unabhängig vom Ziel der Demonstration) auftreten, den festgelegten Weg der Demonstration nicht einhalten und eigene Kundgebungen durchführen.
Besondere Gefahren für die staatliche Sicherheit und Ordnung können eintreten, wenn diese Kräfte durch psychologische Beeinflussung der Demonstranten (z.B. Hysterie) schwere Provokationen auslösen (z.B. Marsch in Richtung Staatsgrenze, Angriffe auf Gebäude von Partei und Regierung).
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
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Signatur: BStU, MfS, HA XX/AKG, Nr. 1465, Bl. 142-147
Am 4. November 1989 fand die größte Demonstration während der Friedlichen Revolution in Berlin statt. Diese war zwar offiziell genehmigt, trotzdem hatten die Stasi-Mitarbeiter vor Ort einen umfangreichen Aufgabenkatalog abzuarbeiten.
Die erste offiziell genehmigte Demonstration während der Friedlichen Revolution in der DDR fand am 4. November 1989 in Berlin-Mitte statt. Hunderttausende Menschen demonstrierten gegen das SED-Machtmonopol und die Gewalt durch die Sicherheitsorgane der DDR und forderten Menschenrechte, wie Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein.
Es begann um 10 Uhr mit einer Demonstration. Sie führte über die Karl-Liebknecht-Straße zum Palast der Republik und schließlich zum Alexanderplatz, wo bereits Zehntausende warteten. Dort fand eine über drei Stunden dauernde Abschlusskundgebung statt.
Unter den Rednern befanden sich die Politiker Manfred Gerlach und Günter Schabowski, Stasi-Generaloberst a.D. Markus Wolf, der Theologe Friedrich Schorlemmer, Rechtsanwalt Gregor Gysi, Hochschulrektor Lothar Bisky, die Schriftsteller Christoph Hein, Stefan Heym und Christa Wolf, die Schauspieler Ulrich Mühe und Jan Josef Liefers sowie Vertreter der Bürgerbewegung Neues Forum.
Die Demonstration war die größte ihrer Art während der Friedlichen Revolution. Lange war unklar, ob sie überhaupt genehmigt werden sollte. Aufgabe der Staatssicherheit war es, zu verhindern, dass etwas aus dem Ruder läuft. Mitarbeiter der Geheimpolizei dokumentierten akribisch den Ablauf der Versammlung und fotografierten die Losungen der Demonstranten auf Plakaten und Transparenten.
Das vorliegende Dokument zeigt darüber hinaus, welche Aufgaben der Staatssicherheitsdienst bei Versammlungen dieser Art zu bewältigen hatte.
Mit dem Ziel, die Dialogpolitik der Partei mit allen Bürgern der DDR auf der Grundlage der Verfassung voranzubringen, erfordert der Einsatz aller Mitarbeiter der Schutz- und Sicherheitsorgane in diesen schweren Tagen ein außerordentlich hohes Maß an Besonnenheit, Selbstbeherrschung und Zurückhaltung.
Aufgaben:
Für die Einsatzkräfte des MfS bestehen folgende Hauptaufgaben:
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
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Signatur: BStU, MfS, HA XX/AKG, Nr. 1465, Bl. 142-147
Am 4. November 1989 fand die größte Demonstration während der Friedlichen Revolution in Berlin statt. Diese war zwar offiziell genehmigt, trotzdem hatten die Stasi-Mitarbeiter vor Ort einen umfangreichen Aufgabenkatalog abzuarbeiten.
Die erste offiziell genehmigte Demonstration während der Friedlichen Revolution in der DDR fand am 4. November 1989 in Berlin-Mitte statt. Hunderttausende Menschen demonstrierten gegen das SED-Machtmonopol und die Gewalt durch die Sicherheitsorgane der DDR und forderten Menschenrechte, wie Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein.
Es begann um 10 Uhr mit einer Demonstration. Sie führte über die Karl-Liebknecht-Straße zum Palast der Republik und schließlich zum Alexanderplatz, wo bereits Zehntausende warteten. Dort fand eine über drei Stunden dauernde Abschlusskundgebung statt.
Unter den Rednern befanden sich die Politiker Manfred Gerlach und Günter Schabowski, Stasi-Generaloberst a.D. Markus Wolf, der Theologe Friedrich Schorlemmer, Rechtsanwalt Gregor Gysi, Hochschulrektor Lothar Bisky, die Schriftsteller Christoph Hein, Stefan Heym und Christa Wolf, die Schauspieler Ulrich Mühe und Jan Josef Liefers sowie Vertreter der Bürgerbewegung Neues Forum.
Die Demonstration war die größte ihrer Art während der Friedlichen Revolution. Lange war unklar, ob sie überhaupt genehmigt werden sollte. Aufgabe der Staatssicherheit war es, zu verhindern, dass etwas aus dem Ruder läuft. Mitarbeiter der Geheimpolizei dokumentierten akribisch den Ablauf der Versammlung und fotografierten die Losungen der Demonstranten auf Plakaten und Transparenten.
Das vorliegende Dokument zeigt darüber hinaus, welche Aufgaben der Staatssicherheitsdienst bei Versammlungen dieser Art zu bewältigen hatte.
durch die konsequente Unterbindung einer möglichen Ausweitung der Demonstration von einigen Gruppen in Richtung Staatsgrenze in provokativer Absicht.
Handlungs- und Verhaltensgrundsätze
Die Politik der SED hat den Grundsatz: Jede politische Auseinandersetzung kann nur mit politischen Mitteln geführt werden. Diesem Handlungsprinzip müssen alle Handlungen und Verhaltensweisen der Einsatzkräfte des MfS entsprechen.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
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