Signatur: BStU, MfS, BV Rostock, AS, Nr. 232/81, Bl. 47-57
Am 3. Januar 1976 geriet das DDR-Frachtschiff MS Capella durch einen Orkan in Seenot und sank. Nach dem Unglück wurde die Stasi aktiv und untersuchte und dokumentierte die damaligen Vorgänge genau.
Am 3. Januar 1976 geriet das DDR-Frachtschiff MS Capella durch einen Orkan in Seenot. Das Küstenschiff der Deutfracht/Seereederei Rostock war mit Salz und Futtermitteln beladen. Der Versuch, die Reede von Borkum zum Schutz vor dem Sturm zu erreichen, misslang. Das Schiff sank zwischen Borkum und Schiermonnikoog und alle elf Besatzungsmitglieder ertranken. Zwei weitere DDR-Schiffe in Unglücksnähe, die Frachter MS Nienburg und MS Laidaue, hatten zusammen mit Seenotrettungsdiensten aus Deutschland und den Niederlanden versucht zu helfen.
Nach dem Unglück wurde die Stasi aktiv und untersuchte und dokumentierte die damaligen Vorgänge genau. Wenn DDR-Schiffe in westlichen Gewässern kreuzten, wurden sie im Vorfeld ohnehin routinemäßig von der Stasi überprüft, weil einer möglichen Flucht der Seeleute sowie westlicher Spionage vorgebeugt werden sollte.
In einem elfseitigen Bericht mit der Datumszeile “Antwerpen, 18.1.76” wurden alle Details rund um das Unglück und die Bergungsversuche ausführlich beschrieben. Der aus Rostock entsandte Verfasser berichtet über die Untersuchungen am Wrack, den Streit der niederländischen und deutschen Behörden um die Zuständigkeit und die Vermutung der westlichen Behörden, das DDR-Schiff hätte Schmuggelgut an Bord gehabt. In welchem Verhältnis der Verfasser zur Stasi stand, lässt sich an Hand der vorhandenen Dokumente nicht bestimmen.
Eigenartigerweise war es trotz verschiedener Telefonanrufe der Rijkspolitie Delfzijl nicht möglich, Herrn [anonymisiert] rufen zu lassen bzw. ans Telefon zu bekommen. Am 9.1 14:30 Uhr wurde ich von der Rijkspolitie informiert, dass Herr [anonymisiert], Herr [anonymisiert] und Herr [anonymisiert] bereits an Bord der zwischenzeitlich eingetroffenen "Volands" sind und um eine Besprechung bitten.
Anhand von Spezialkarten 1:25.000, die von der Lotsenkommandantur Delfzijl mitgegeben wurden, wurden in der Besprechung 2 Suchquadrate (ein kleinen und ein grosses) festgelegt und die notwendigen Massnahmen abgesprochen.
Die "Volands" ist mit einer Sidescanner-Sonar-Anlage ausgeruestet, die eine Suchbreite von 500 Meter bei 50 Meter Ueberlappung an beiden Seiten garantiert. Die Chancen fuer das Auffinden im kleinen Suchquadrat werden auf 3 Stunden eingeschaetzt. Sollte der Erfolg negativ sein, so werden Ausruestung und Einsatz bis Mittwoch, dem 14.1. vorgesehen. Die "Volands" lief um 16:00 Uhr aus und nahm die Suche an Ort und Stelle um 19:30 Uhr ueber die gesamte Nacht auf.
"V. Wilhelmina" war ebenfalls um 17:45 Uhr ausgelaufen und hatte vereinbarungsgemaess Position an der Suedseite des grossen Suchdreiecks bezogen.
Am 10.1. 9:10 Uhr hatte die "Volands" ein eindeutiges Echo auf einer Position, die nicht mit den sieben auf den Spezialkarten eingetragenen Wracks in der naeheren Umgebung uebereinstimmte. Nach der kartographischen Abzeichnung des Schattenrisses des Wracks, musste es sich um die "Capella" handeln. Die "Volands" hatte drei Bojen gesetzt, so dass "V. Wilhelmina" den Tauchereinsatz vornehmen konnte. Die angegebene Position der "Volands" fuer das Wrack war D 19,85 (rot) und E 40,85 (gruen) Der Taucher ging um 10:02 Uhr ins Wasser. Das Wrack konnte von ihm nicht ausfindig gemacht werden. (Verschiebung der Bojen durch zu lange Ankerleinen.)
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.
Signatur: BStU, MfS, BV Rostock, AS, Nr. 232/81, Bl. 47-57
Am 3. Januar 1976 geriet das DDR-Frachtschiff MS Capella durch einen Orkan in Seenot und sank. Nach dem Unglück wurde die Stasi aktiv und untersuchte und dokumentierte die damaligen Vorgänge genau.
Am 3. Januar 1976 geriet das DDR-Frachtschiff MS Capella durch einen Orkan in Seenot. Das Küstenschiff der Deutfracht/Seereederei Rostock war mit Salz und Futtermitteln beladen. Der Versuch, die Reede von Borkum zum Schutz vor dem Sturm zu erreichen, misslang. Das Schiff sank zwischen Borkum und Schiermonnikoog und alle elf Besatzungsmitglieder ertranken. Zwei weitere DDR-Schiffe in Unglücksnähe, die Frachter MS Nienburg und MS Laidaue, hatten zusammen mit Seenotrettungsdiensten aus Deutschland und den Niederlanden versucht zu helfen.
Nach dem Unglück wurde die Stasi aktiv und untersuchte und dokumentierte die damaligen Vorgänge genau. Wenn DDR-Schiffe in westlichen Gewässern kreuzten, wurden sie im Vorfeld ohnehin routinemäßig von der Stasi überprüft, weil einer möglichen Flucht der Seeleute sowie westlicher Spionage vorgebeugt werden sollte.
In einem elfseitigen Bericht mit der Datumszeile “Antwerpen, 18.1.76” wurden alle Details rund um das Unglück und die Bergungsversuche ausführlich beschrieben. Der aus Rostock entsandte Verfasser berichtet über die Untersuchungen am Wrack, den Streit der niederländischen und deutschen Behörden um die Zuständigkeit und die Vermutung der westlichen Behörden, das DDR-Schiff hätte Schmuggelgut an Bord gehabt. In welchem Verhältnis der Verfasser zur Stasi stand, lässt sich an Hand der vorhandenen Dokumente nicht bestimmen.
Mit weiterer Unterstuetzung der "Volands" hatten wir um 10:15 Uhr ein eindeutiges Echo auf unserem Echographen. Das Schiff wurde mit erheblichen Schwierigkeiten genau ueber dem Wrack geankert und mit einem zusaetzlichen Draggen am Wrack befestigt. Die "Volands" hatte ebenfalls Anker in 50 Meter Entfernung geschmissen, so dass der Taucher mit zusaetzlichen Sicherungsleinen an den Ankern der "Volands" und "V. Wilhelmina" um 11:26 Uhr ins Wasser ging. Nach der Anzeige des Echographen der "V. Wilhelmina" sind die eindeutigen Echos auf folgender Decca-Position:
D 19,74, E 40,64
D 19,68, E 40,46
Nach ungefaehr 10 Minuten war der Taucher zurueck, da die Stroemungsgeschwindigkeit ueber Grund aeusserst schnell war. Das Tiefenlogg hatte 4,5 Meilen gemessen. Nach Angaben des Tauchers war die Sicht 30-50 cm. Mit dem Tiefstrahler konnte er erkennen, dass er sich auf einer rotbraun-gestrichenen Stahlflaeche befand, ueber die zwei Seile liefen, an denen er sich zusaetzlich sicherte. Er will mit den Haenden einen Riss von 20 cm Breite bis etwa 2,60 Meter lang abgefuehlt haben. Eine bessere Orientierung anhand von Reling, Kraenen, Luken usw. konnte der Taucher aufgrund der Sichtverhaeltnisse nicht geben. Nach dem Farbkatalog konnte der Taucher nur auf dem Deck der "Capella" gelegen haben. Dabei muss angenommen werden, dass die "Capella" aufrecht ueber Grund liegt.
[handschriftliche Ergänzung an der Seite des Dokuments: Der Anker der "V. Wilhelmina" zeigte eindeutige Farbspuren unserer [Rest unleserlich]]
Da die "Volands" bereits vor dem Tauchereinsatz uns zweimal auf ausgestrahlte Sturmwarnung, NN-W, Windstaerke 9, nach Mittag schnell aufziehend, aufmerksam machte, musste eine weitere Taucheruntersuchung waehrend der naechsten Gezeiten-Kenterung aufgeschoben werden. Die "V. Wilhelmina" lief deshalb und aufgrund der eintreffenden Sturmwarnung von Norddeich-Radio sofort Delfzijl an und war dort am 10.1 15:45 Uhr fest.
Die "Volands" lief ebenfalls unmittelbar nach Schevingen zurueck und gab der "G. Meyer" aufgrund unserer Bitte die Anweisung, die an dem zurueckgelassenen Ankertau der "V. Wilhelmina" befestigten Boje an Ort und Stelle fuer spaetere Tauchgaenge zu belassen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.
Signatur: BStU, MfS, BV Rostock, AS, Nr. 232/81, Bl. 47-57
Am 3. Januar 1976 geriet das DDR-Frachtschiff MS Capella durch einen Orkan in Seenot und sank. Nach dem Unglück wurde die Stasi aktiv und untersuchte und dokumentierte die damaligen Vorgänge genau.
Am 3. Januar 1976 geriet das DDR-Frachtschiff MS Capella durch einen Orkan in Seenot. Das Küstenschiff der Deutfracht/Seereederei Rostock war mit Salz und Futtermitteln beladen. Der Versuch, die Reede von Borkum zum Schutz vor dem Sturm zu erreichen, misslang. Das Schiff sank zwischen Borkum und Schiermonnikoog und alle elf Besatzungsmitglieder ertranken. Zwei weitere DDR-Schiffe in Unglücksnähe, die Frachter MS Nienburg und MS Laidaue, hatten zusammen mit Seenotrettungsdiensten aus Deutschland und den Niederlanden versucht zu helfen.
Nach dem Unglück wurde die Stasi aktiv und untersuchte und dokumentierte die damaligen Vorgänge genau. Wenn DDR-Schiffe in westlichen Gewässern kreuzten, wurden sie im Vorfeld ohnehin routinemäßig von der Stasi überprüft, weil einer möglichen Flucht der Seeleute sowie westlicher Spionage vorgebeugt werden sollte.
In einem elfseitigen Bericht mit der Datumszeile “Antwerpen, 18.1.76” wurden alle Details rund um das Unglück und die Bergungsversuche ausführlich beschrieben. Der aus Rostock entsandte Verfasser berichtet über die Untersuchungen am Wrack, den Streit der niederländischen und deutschen Behörden um die Zuständigkeit und die Vermutung der westlichen Behörden, das DDR-Schiff hätte Schmuggelgut an Bord gehabt. In welchem Verhältnis der Verfasser zur Stasi stand, lässt sich an Hand der vorhandenen Dokumente nicht bestimmen.
Die zwischen der "Volands" und "G.Meyer" gefuehrten Gespraeche ueber die Position wurden auf Tonband mitgeschnitten. Die Die "Volands" gab der "G.Meyer" die Position +- 800 m auf 350° von der Donauwrack-Tonne gesehen und spaeter die Decca-Position 19,85, 40,85 auf. Von der "G.Meyer" wurde die Wracktonne kurzfristig danach mit Funker und Westtopzeichen 100 Meter von der von dor "Volands" aufgegebenen Position gesetzt.
Ein naechster Einsatz war aufgrund der Wetterbedingungen erst am 13.1. bei Windstaerke NW 5 und hoher Duenung moeglich. Herr [anonymisiert] informierte mich, dass nach Information der Lotsenkommandantur (die dem Ministerium fuer Landesverteidigung untersteht) die BRD-Seite die Absicht geaeussert haben soll, das Wrack "Capella" wegzuschleppen, da zwei Wracks in einem so dichten Abstand fuer die Schiffahrt zu gefaehrlich seien.
Ich konnte Herrn [anonymisiert] bewegen, bei Kapitaen [anonymisiert] in dieser Frage nochmals Nachfrage zu halten. Kapitaen [anonymisiert] war von einer Bergungsabsicht nichts bekannt. Er bestaetigte jedoch, dass das DHI-Schiff "Atair" ausgelaufen ist und gegenwaertig bei Cuxhafen auf Wetterbesserung wartet, um die genaue Position der "Capella" auszuloten und das Wrack hinsichtlich Schaeden zu untersuchen. Allerdings koenne die "Atair" nur bei einer Wellenhoehe von max. 1,5 Meter arbeiten.
"V.Wilhelmina" war bei dem zweiten Einsatz um 20.05 Uhr am 13.1. auf der Position der "Capella". Bei Ansteuerung der Wrackposition mussten wir erkennen, dass bereits zwei Schiffe (keine Fischer) auf dieser Position lagen und sich bei unserer Annaeherung langsam entfernten. Beide Schiffe konnten nicht eindeutig identifiziert werden, duerften jedoch in der Groessenordnung unserer 840er KUEMOS liegen. (Beide Schiffe verstaendigten sich ueber Lichtmorse-Signale.)
Wir mussten feststellen, dass die frueher am Ankertau der "V. Wilhelmina" befestigte Boje verschwunden war.
Ein Tauchereinsatz war aufgrund der Verschlechterung der Wetterbedingungen nicht moeglich und auch am naechsten Tag; dem 14.1. nicht.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Funker waren OibE oder IM, die im sogenannten Operationsgebiet die Funkverbindung zwischen einer Residentur und dem MfS gewährleisteten. Sie wurden vornehmlich von der Hauptverwaltung A geführt. Für diese Tätigkeit kamen grundsätzlich nur DDR-Bürger in Frage, die nach einer spezifischen Ausbildung und Schulung in die Bundesrepublik übergesiedelt wurden und danach zunächst eine Weile inaktiv waren. Zuletzt verfügte die HV A über 18 Funker.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.