Signatur: BStU, MfS, BV Rostock, AS, Nr. 232/81, Bl. 47-57
Am 3. Januar 1976 geriet das DDR-Frachtschiff MS Capella durch einen Orkan in Seenot und sank. Nach dem Unglück wurde die Stasi aktiv und untersuchte und dokumentierte die damaligen Vorgänge genau.
Am 3. Januar 1976 geriet das DDR-Frachtschiff MS Capella durch einen Orkan in Seenot. Das Küstenschiff der Deutfracht/Seereederei Rostock war mit Salz und Futtermitteln beladen. Der Versuch, die Reede von Borkum zum Schutz vor dem Sturm zu erreichen, misslang. Das Schiff sank zwischen Borkum und Schiermonnikoog und alle elf Besatzungsmitglieder ertranken. Zwei weitere DDR-Schiffe in Unglücksnähe, die Frachter MS Nienburg und MS Laidaue, hatten zusammen mit Seenotrettungsdiensten aus Deutschland und den Niederlanden versucht zu helfen.
Nach dem Unglück wurde die Stasi aktiv und untersuchte und dokumentierte die damaligen Vorgänge genau. Wenn DDR-Schiffe in westlichen Gewässern kreuzten, wurden sie im Vorfeld ohnehin routinemäßig von der Stasi überprüft, weil einer möglichen Flucht der Seeleute sowie westlicher Spionage vorgebeugt werden sollte.
In einem elfseitigen Bericht mit der Datumszeile “Antwerpen, 18.1.76” wurden alle Details rund um das Unglück und die Bergungsversuche ausführlich beschrieben. Der aus Rostock entsandte Verfasser berichtet über die Untersuchungen am Wrack, den Streit der niederländischen und deutschen Behörden um die Zuständigkeit und die Vermutung der westlichen Behörden, das DDR-Schiff hätte Schmuggelgut an Bord gehabt. In welchem Verhältnis der Verfasser zur Stasi stand, lässt sich an Hand der vorhandenen Dokumente nicht bestimmen.
zusammengetragen. Er empfahl die Aufnahme eines direkten Kontaktes. Herr [anonymisiert] von der Botschaft Den Haag wurde informiert und bestaetigte ebenfalls die vom Lotsen gegebene Information.
Am 8.1. morgens 9:00 Uhr wurde ich bei der holl. Wasserschutzpolizei (Rijkspolitie to water), Herrn [anonymisiert], Tel.[anonymisiert], vorstellig. Saemtliche von der "Capella" gefundenen Gegenstaende wurden mir persoenlich vorgefuehrt (siehe dazu das FS vom 8.1.76 an die DSR). Zusaetzlich zu den in diesem FS aufgefundenen Gegenstaenden wurden am 5.1. (jedoch erst mit Meldung 9.1.76) am Strand von Uithuizermeeden die Schwimmwesten 15 und 19 gefunden.
Von Herrn [anonymisiert] wurde die Leuchtfeuerstation Schiermonnikoog ueber aufgegangene Berichte im Seenotfall "Capella" befragt. (Die mitgeschnittenen Gespraeche von Scheveningen Radio lagen bereits vor.)
Die Leuchtfeuerstation Schiermonnikoog hatte um 17:30 Uhr ueber VHF ein Gespraech der "Capella" und "Nienburg" aufgefangen, worin die "Nienburg" um Abfeuerung von Leuchtraketen bat, um die Position der "Capella" feststellen zu koennen. Um 17:53 Uhr wurden von der Leuchtfeuerstation Schiermonnikoog die Leuchtraketen paar Meilen nordwestlich der Hubertgat-Tonne gesichtet.
Die Rijkspolitie Delfzijl war auch in anderer Hinsicht gefaellig und entgegenkommend, soweit es fuer sie instanzenmaessig moeglich war.
Ich versuchte in Erfahrung zu bringen, mit welcher Zustaendigkeit der westdeutsche Tonnenleger die Betonnung im holl. Hoheitsanschlussgebiet vornimmt und ob der Tonnenleger heute am 8.1. seine Suche wieder aufgenommen hat.
Herr [anonymisiert] setzte sich darauf mit der Directie Rijkswaterstaat Nordsee in Rijkswijk, Herrn [anonymisiert], Tel. [anonymisiert] in Verbindung. Daraus ergab sich, dass zwischen der BRD und Holland auf bilateraler Basis fuer verschiedene Seewasserstrassenarbeiten z.B. Betonnung, Vermessung, Ausbau und Baggerung der Seewasserstrassen, Bergung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.
Signatur: BStU, MfS, BV Rostock, AS, Nr. 232/81, Bl. 47-57
Am 3. Januar 1976 geriet das DDR-Frachtschiff MS Capella durch einen Orkan in Seenot und sank. Nach dem Unglück wurde die Stasi aktiv und untersuchte und dokumentierte die damaligen Vorgänge genau.
Am 3. Januar 1976 geriet das DDR-Frachtschiff MS Capella durch einen Orkan in Seenot. Das Küstenschiff der Deutfracht/Seereederei Rostock war mit Salz und Futtermitteln beladen. Der Versuch, die Reede von Borkum zum Schutz vor dem Sturm zu erreichen, misslang. Das Schiff sank zwischen Borkum und Schiermonnikoog und alle elf Besatzungsmitglieder ertranken. Zwei weitere DDR-Schiffe in Unglücksnähe, die Frachter MS Nienburg und MS Laidaue, hatten zusammen mit Seenotrettungsdiensten aus Deutschland und den Niederlanden versucht zu helfen.
Nach dem Unglück wurde die Stasi aktiv und untersuchte und dokumentierte die damaligen Vorgänge genau. Wenn DDR-Schiffe in westlichen Gewässern kreuzten, wurden sie im Vorfeld ohnehin routinemäßig von der Stasi überprüft, weil einer möglichen Flucht der Seeleute sowie westlicher Spionage vorgebeugt werden sollte.
In einem elfseitigen Bericht mit der Datumszeile “Antwerpen, 18.1.76” wurden alle Details rund um das Unglück und die Bergungsversuche ausführlich beschrieben. Der aus Rostock entsandte Verfasser berichtet über die Untersuchungen am Wrack, den Streit der niederländischen und deutschen Behörden um die Zuständigkeit und die Vermutung der westlichen Behörden, das DDR-Schiff hätte Schmuggelgut an Bord gehabt. In welchem Verhältnis der Verfasser zur Stasi stand, lässt sich an Hand der vorhandenen Dokumente nicht bestimmen.
usw. 5 verschiedene arbeitsmaessige Zustaendigkeitsgrenzen bestellen. Der Untergangsort der "Capella" liegt jedoch in einem strittigen Gebiet. Die westdeutsche Seite hatte sich nach der Information aus Rijkswijk von sich aus direkt um die Betonnung des Wracks bemueht und eine provisorische Zustimmung der holl. Schifffahrtsdirektion erhalten. Fuer die BRD-Seite ist die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Aurich – Emden, Kapitaen [anonymisiert] bzw. [anonymisiert], zustaendig. Die Direktion Rijkswaterstaat empfahl der Rijkspolitie aufgrund deren hoheitsrechtlicher Funktion, sich direkt mit Herrn Kapitaen [anonymisiert] in Emden in Verbindung zu setzen. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die technischen Moeglichkeiten des Tonnenlegers "G. Meyer" hinsichtlich der Aufspuehrung des Wracks begrenzt seien, zumal nur ueber ein Geraet in Form einer Fischlupe mit vergroessertem Echowinkel verfuegt wird. Unter Beruecksichtigung der Laengen- und Breitenabmessung der "Capella" waeren bei den Unzulaenglichkeiten der Positionsangaben die Chancen fuer ein kurzfristiges Auffinden des Wracks fuer die westdeutsche Seite aeusserst niedrig. (Das wurde spaeter auch von Kapitaen [anonymisiert] an die Rijkspolitie Delfzijl bestaetigt.) Die Directie Rijkswaterstaat war jedoch bereit, ein Spezialschiff (Suchschiff) der Directie Rijkswaterstaat einzusetzen, wenn die BRD-Seite bis zum 9.1., 10:00 Uhr das Wrack nicht lokalisiert hat. Herr [anonymisiert] betonte gegenueber der Rijkspolitie, dass die holl. Seite im Prinzip selbstaendig handeln kann, man jedoch den jetzigen Einsatz der "G. Meyer" nicht stoeren wolle. Kapitaen [anonymisiert] bestaetigte gegenueber der Rijkspolitie, dass die "G. Meyer" am 8.1. um 8:00 Uhr die Suche wieder aufgenommen hat und dass man bei Lokalisierung des Wracks sofort eine Meldung an die Rijkspolitie Delfzijl geben wuerde. Es liess sich nicht verhindern, dass die holl., Rijkspolitie der BRD-Seite meine Anwesenheit und die Absicht, die M.S. "Capella" nach Leichen und der Unfallursache zu untersuchen, bekannt gab.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.
Signatur: BStU, MfS, BV Rostock, AS, Nr. 232/81, Bl. 47-57
Am 3. Januar 1976 geriet das DDR-Frachtschiff MS Capella durch einen Orkan in Seenot und sank. Nach dem Unglück wurde die Stasi aktiv und untersuchte und dokumentierte die damaligen Vorgänge genau.
Am 3. Januar 1976 geriet das DDR-Frachtschiff MS Capella durch einen Orkan in Seenot. Das Küstenschiff der Deutfracht/Seereederei Rostock war mit Salz und Futtermitteln beladen. Der Versuch, die Reede von Borkum zum Schutz vor dem Sturm zu erreichen, misslang. Das Schiff sank zwischen Borkum und Schiermonnikoog und alle elf Besatzungsmitglieder ertranken. Zwei weitere DDR-Schiffe in Unglücksnähe, die Frachter MS Nienburg und MS Laidaue, hatten zusammen mit Seenotrettungsdiensten aus Deutschland und den Niederlanden versucht zu helfen.
Nach dem Unglück wurde die Stasi aktiv und untersuchte und dokumentierte die damaligen Vorgänge genau. Wenn DDR-Schiffe in westlichen Gewässern kreuzten, wurden sie im Vorfeld ohnehin routinemäßig von der Stasi überprüft, weil einer möglichen Flucht der Seeleute sowie westlicher Spionage vorgebeugt werden sollte.
In einem elfseitigen Bericht mit der Datumszeile “Antwerpen, 18.1.76” wurden alle Details rund um das Unglück und die Bergungsversuche ausführlich beschrieben. Der aus Rostock entsandte Verfasser berichtet über die Untersuchungen am Wrack, den Streit der niederländischen und deutschen Behörden um die Zuständigkeit und die Vermutung der westlichen Behörden, das DDR-Schiff hätte Schmuggelgut an Bord gehabt. In welchem Verhältnis der Verfasser zur Stasi stand, lässt sich an Hand der vorhandenen Dokumente nicht bestimmen.
Aufgrund eines spaeteren Anrufes Kapitaen [anonymisiert] bei Herrn [anonymisiert] wurde ich gebeten, Kapitaen [anonymisiert] technische Angaben zum Schiff zu machen. Die Fragestellung bezog sich spaeter auch auf die Ladung, Abgangs- und Bestimmungshafen. Diese Angaben wurden uebermittelt. Ich wurde im Verlaufe der spaeteren Entwicklung den Eindruck nicht los, dass die BRD-Seite durch unsere Anwesenheit in Delfzijl und unsere schnelle Reaktion hinsichtlich einer Taucheruntersuchung insgeheim vermutete, dass es sich bei der Ladung um irgend eine Art Conterbande handelt, deren Bekanntgabe wir nicht wuenschen. Obwohl in dieser Richtung keinerlei direkte Andeutungen gemacht wurden, kann ich persoenlich nur eine Vermutung dieser Art aeussern, da nur daraus die Schwerfaelligkeit der BRD-Seite bzw. deren offensichtlicher Kampf um die Kompetenzzustaendigkeit gegenueber der holl. Seite zu erklaeren ist.
Am 8.1. 16:45 Uhr teilte Kapitaen [anonymisiert] mit, dass die Suche der "G. Meyer" erfolglos abgebrochen werden musste wegen Schaden an der Kreiselanlage. Der Schaden sollte am naechsten Tag um 7:00 Uhr repariert sein, so dass das Schiff am 9.8 frueh wieder auslaufen koennte.
Aufgrund dieser Nachricht nahm die Rijkspolitie nochmals Verbindung mir der Directie Rijkswaterstaat auf. Von dort wurde zugesagt, dass das holl. Spezialsuchschiff "Volands" am gleichen Abend um 20:00 Uhr von Schevingen nach Emden auslaeuft, um dort mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion den Einsatz zu besprechen und im Verlauf des 9.1 die Wracksuche erneut aufzunehmen.
Gleichzeitig ersuchte die Directie Rijkswaterstaat, dass die DSR-Vertreter an der Besprechung in Emden teilnehmen und ebenfalls den Sucheinsatz mit dem Taucherboot unterstuetzen, damit die Taucher bei Auffinden des Wracks eindeutig bestaetigen koennen, dass es sich um die "Capella" handelt. Die Zustimmung von Rostock und der Botschaft Den Haag, Herrn [anonymisiert], zur Teilnahme an der Besprechung in Emden wurde eingeholt. Im Verlaufe des Nachmittags erklaerte Kapitaen [anonymisiert] gegenueber Herrn [anonymisiert], dass
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.