Während der Olympischen Spiele 1972 informierte ein Netz aus Spitzeln und Informanten das MfS. Am 08. September, unmittelbar nach dem Terroranschlag, berichtete eine "zuverlässige inoffizielle Quelle" der Hauptabteilung XX/3, dass es im Vorfeld Hinweise auf den bewaffneten Überfall gegeben hätte. Die Überprüfungen des MfS konnten solche Hinweise jedoch nicht bestätigen.
Dokument, 1 Seite
Während der KSZE-Verhandlungen in Helsinki beobachtete und analysierte das MfS die Berichterstattung der skandinavischen Medien. Besonders interessierte die Staatssicherheit, welche Journalisten sich kritisch gegenüber der DDR äußerten und wie es um die Sicherheit der Botschaftsgebäude in Helsinki bestellt war.
Dokument, 5 Seiten
Im August 1970 wollte die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof in Ost-Berlin ausloten, ob die Gruppe den "bewaffneten Kampf" von dort aus koordinieren könnte. Doch sie wurde erst hingehalten und am folgenden Tag nicht mehr über die Grenze gelassen und in Bildfahndung gestellt.
Dokument, 1 Seite
In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Das Bezirksgericht Dresden verurteilte 16 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung am Aufstand in Niesky und gegen den SED-Staat gerichteten "Boykotthetze".
Dokument, 31 Seiten
Oberstleutnant Rudolf Gutsche, damals Leiter der für Beobachtung und Ermittlungen zuständigen MfS-Abteilung VIII, wurde bei Demonstrationen am 17. Juni angegriffen. An dem Angriff waren zwei junge Ost-Berliner Hilfsarbeiter maßgeblich beteiligt. Später gelang es der Stasi, sie zu identifizieren und zu verhaften. Im Prozess wurden sie zu langen Haftstrafen verurteilt.
Dokument, 21 Seiten
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten und nahmen an einem militärischen Training der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien teil. Hans-Jürgen Bäcker wurde bei seiner Rückreise auf dem Flughafen Schönefeld von der Staatssicherheit mit einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Dokument, 4 Seiten