Am 26. Juni 1981 wurde das Todesurteil an Werner Teske durch einen Genickschuss "ordnungsgemäß vollzogen". Wie aus dem Vollstreckungsprotokoll hervorgeht, wurde die Leiche des Hingerichteten noch am selben Tag eingeäschert.
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Das Vernehmungsprotokoll der Stasi dokumentiert Teskes beruflichen Werdegang nach Abschluss seines Studiums an der Humboldt-Universität.
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Laut einer Kerblochkartei der Hauptabteilung IX verurteilte der Erste Militärstrafsenat des Obersten Gerichts der DDR Werner Teske zu einer lebenslangen Haftstrafe.
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Nachdem die Flugzeugentführung durch Christel und Eckhard Wehage gescheitert war und beide Selbstmord begangen hatten, untersuchte die Staatssicherheit den Vorfall. Sie setzte unter anderem Inoffizielle Mitarbeiter (IM) im privaten und beruflichen Umfeld der Toten ein. Ein Angehöriger der Volksmarine berichtete der Stasi von seinem ehemaligen Kollegen Eckhard Wehage.
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Das Vernehmungsprotokoll der Stasi dokumentiert Teskes politische Ansichten. Im Großen und Ganzen war er einverstanden mit der Politik der SED. Kritisch betrachtete er die die fehlende Meinungsfreiheit in der DDR.
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Am 10. März 1970 scheiterte der Versuch von Christel und Eckhard Wehage, mit einem entführten Flugzeug in den Westen zu fliehen. Daraufhin nahmen sich beide das Leben. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), das die Ermittlungen zu dem Fall übernahm, informierte die SED-Führung umgehend über das Ereignis.
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