Ein Arbeiter, der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni an der Demonstration auf dem Leninplatz in Görlitz als Redner beteiligt hatte, wurde zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ihm vor seiner Entlassung eine Erklärung zur Schweigepflicht über seine Haftzeit ab.
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