Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Die Todesstrafe als Exempel, vollzogen am ehemaligen Grenzoffizier Smolka – so sieht es dieses Dokument vor. Minister Mielke ist "einverstanden".
Dokument, 3 Seiten
Bericht über die Festnahme des geflohenen DDR-Grenzsoldaten Manfred Smolka bei dem Versuch, seine Familie in die Bundesrepublik nachzuholen.
Dokument, 4 Seiten
Der Mauerbau löste das Problem der Republikfluchten zunächst nur bedingt. In den Anfangsmonaten gab es im Sperrsystem noch erhebliche Lücken. Zudem wurde die steigende Anzahl an Fahnenfluchten zu einem ernsthaften Problem.
Dokument, 22 Seiten
Mit einem Gutachten wollte die Anklage Manfred Smolka nachweisen, welche Informationen er angeblich an westliche Geheimdienste weitergegeben hätte. Das Papier war wichtiger Bestandteil eines Schauprozesses an dessen Ende die Hinrichtung Smolkas stand.
Dokument, 4 Seiten
Mit einem Gutachten wollte die Anklage Manfred Smolka nachweisen, dass der DDR erheblicher Schaden durch seinen angeblichen Verrat von Dienstgeheimnissen entstanden sei. Das Papier war wichtiger Bestandteil eines Schauprozesses an dessen Ende die Hinrichtung Smolkas stand.
Dokument, 5 Seiten